Hin und wieder kommt es sowohl im PlayStation Store als auch auf dem Xbox Live Marktplatz zu kleinen technischen Fehlern, von denen die Spieler mitunter profitieren.
So werden beispielsweise Add-Ons oder Spiele mit falschen Preisen versehen und können für kleines Geld heruntergeladen werden. Aus Kulanzgründen entschieden sich die betroffenen Entwickler und Publisher in der Regel dazu, nicht weiter gegen das Ganze vorzugehen und lediglich den Preis wieder anzupassen. Dass es auch anders geht, stellen in diesen Stunden Sony und Bethesda Softworks unter Beweis.
In der vergangenen Woche war es aufgrund eines Fehlers kurzzeitig möglich, den Season-Pass zum Endzeit-Rollenspiel „Fallout 4“, der normalerweise mit knapp 50 Euro zu Buche schlägt, kostenlos herunterzuladen. Aktuellen Berichten zufolge profitierten Nutzer, die schnell genug reagierten, nicht von dem Ganzen, da der kostenlos heruntergeladene Season-Pass aus den Konten der Spieler entfernt wurde.
Auch aus der Download-Liste verschwand dieser, was einen erneuten Download unmöglich macht. Lediglich das exklusive PS4-Theme, das im Zuge des Season-Pass angeboten wurde, kann behalten werden.
Quelle: Eurogamer
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Kommentare
Ray Donovan
22. März 2016 um 10:00 UhrDas ist bitter.
Denke mal es haben wohl zu viele Leute zuschlagen,
Aber beachtlich, dass Bethesda so ihr Geld zurückholt, haben die nicht so oder so viel zu viel eingenommen für Fallout?
NoBudget
22. März 2016 um 10:03 UhrEin Fehler ihrerseits und wir werden bestraft für die Dummheit anderer danke Sony ihr seit schon schei…e
DerRau
22. März 2016 um 10:04 UhrKann ich so bestätigen, der SP hat seit heute morgen bei mir ein Ablaufdatum vom 21.03.2016.
Auch wenn es diesmal ein Preisfehler war, das sind die Nachteile unserer digitalen Welt, wir kaufen keine Games mehr digital sondern nur das Recht diese spielen zu dürfen bis der Hersteller sagt du darfst nicht mehr 😉
dharma
22. März 2016 um 10:18 Uhrwieso bitter? Sie haben ja nichts dafür bezahlt, ergo auch nichts verloren.
Das nicht wieder runtergeladen bezieht sich ja auch nur auf gratis, wenn man es schon mal hatte. Kaufen können sie den jetzt natürlich noch (zum normalen Preis) und dann auch wieder runterladen, aber halt nicht gratis ohne es jetzt wirklich zu kaufen.
PiKe
22. März 2016 um 10:20 UhrAbsolut nachvollziehbares Handeln seitens Bethesda und Sony.
Und da es kostenlos war, ist nun auch niemanden einen Schaden durch diesen Schritt entstanden.
dharma
22. März 2016 um 10:33 Uhreben, ich versteh jetzt die Aufregung gar nicht. Wahrscheinlich wegen der Sache mit der Download-Liste, aber das hab ich ja im Post oben schon erläutertert was das bedeutet.
err0r-O_o
22. März 2016 um 10:49 UhrDas Theme darf man behalten. \°/
Snoopy007
22. März 2016 um 10:49 Uhr@DerRau
Sehe das genauso. Ist mit ein Grund warum ich Retail Versionen bevorzuge bzw. warte bis eine Complete Edition raus kommt.
Wer digital kauft, macht sich abhängig von anderen und muss halt deren Rechte (AGBs) akzeptieren, was man mit dem Kauf auch macht. Dementsprechend absolut korrektes Verhalten von Sony und Bethesda.
Langfinger Lou
22. März 2016 um 10:56 UhrTraurig, das überhaupt welche zugeschlagen haben.
Langfinger Lou
22. März 2016 um 10:58 UhrAnstans gibts leider in dieser Geiz ist Geil Gesellschaft nicht mehr
Langfinger Lou
22. März 2016 um 10:58 UhrAnstand gibts leider in dieser Geiz ist Geil Gesellschaft nicht mehr
dharma
22. März 2016 um 11:01 Uhrja, hauptsache alles günstig oder gratis, das geht mir auch auf den Keks ehrlich gesagt
Ned Schneebly
22. März 2016 um 11:04 UhrTja was heist traurig….und Geiz ist Geil Gesellschaft…..ich würd mal sagen: Nem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.Hab zwar für meinem Seasson Pass auch bezahlt aber weis echt nicht was dran traurig sein soll wenn jemand bei nem Gratis Angebot zuschlägt??????
Langfinger Lou
22. März 2016 um 11:05 UhrDas war aber kein gratis Angebot. Es wurde ein Fehler ausgenutzt.
D-naekk
22. März 2016 um 11:08 UhrOb 0€ oder 50€ spielt keine Rolle es besteht ein gültiger Kaufvertrag mit dem Download innerhalb Deutschlands, wie oft wurden Preise an Tankstellen falsch kalkuliert, Sony hat scheisse gebaut und muss für den Schaden gerade stehen, die Rückführung aus einen offiziellen Kaufvertrag auch wenn er bei 0€ liegt grenzt schon an Diebstahl
dharma
22. März 2016 um 11:13 Uhres besteht eben kein Kaufvertrag und Diebstahl ist eh Mumpitz, weil erstens entstand dem „Käufer“ kein finanzieller Schaden und 2. wenn Diebstahl, dann ja wohl eher andersrum, denn bestollen worden wäre dann ja wohl eher Bethesda, denn ihnen würden 50€ zustehem für den Pass
D-naekk
22. März 2016 um 11:17 Uhr@dharma
Man merkt du kennst dich nicht mit deutschen Kauftecht aus, wenn du im Media Markt ein falsch Etikettiertes Produkt kaufst und der Fehler später bemerkt wirkt kann MM das Produkt nicht zurückrufen auch wenn es nur 1 Cent Betrug, Wenn ein Tankstellenbetreiber 0,01 Cent anpreist und alles weggetankt wird bleibt er auf seinem Fehler und Schaden sitzen, wenn Sony ein Produkt für 0€ anpreist und Leute es sich Downloaden und die standart Mail bekommen vielen Dank für Ihren Einkauf ….. Ist es auch ein gültiger Kaufvertrag, der Händler haftet innerhalb Deutschlands für seine Ware nicht der Kunde
Keisulution
22. März 2016 um 11:27 Uhr@D-naekk
So siehs aus.
Neurontin
22. März 2016 um 11:34 Uhr@D-naekk
Vergiss es, manche blicken es nicht.
Ich gebe offen zu, dass ich mich mit dem Kaufrecht hierzulande nicht auskenne.
Mich würde interessieren, wie sich das bei digitalen Inhalten verhält, denn schliesslich hat man bei physischen Produkten ein Rückgaberecht, bei digitalen Produkten jedoch nicht.
Mich würden die Unterschiede, und wie sich das hier verhält interessieren.
Ob dem Kunden wirklich kein Schaden entstand?
Denn schliesslich hat er das Produkt für 0€ wohl rechtens erworben, nun wird es ihm entzogen und er muss 50€ bezahlen.
Ja, ansich schon der richtige Weg, trotzdem kommt hier unser Gesetz ins Spiel.
Und für alle:
Es heisst nicht ‚AGBs‘, sondern ‚AGB‘.
Sonst würde es ja ‚Allgemeine GeschäftsbedingungS‘ heissen.
D-naekk
22. März 2016 um 11:40 Uhr15. Online-Stores
15.1. Bei der Online-Nutzung von Software können Sie möglicherweise mit dem SEN-Guthaben Gegenstände in einem Online-Store erwerben. Alle Einkäufe stammen von Sony Network Entertainment Europe Limited und unterliegen den SEN-Nutzungsbedingungen. Bitte informieren Sie sich bei jedem Kauf über die Nutzungsrechte und Altersbeschränkungen, da sich diese von Artikel zu Artikel unterscheiden. In manchen Ländern und Sprachen sind Stores eventuell nicht verfügbar. Mehr dazu auf eu.playstation.com/legal.
Bei einer Bestellung:
(i)Alle Käufe gelten zu dem Preis und in der jeweiligen Währung, die bei der Bestellung angezeigt werden, und jegliche indirekten Steuern sind bereits enthalten. Anfallende Import-Mehrwertsteuern und Zollgebühren sowie etwaige Bank- bzw. Kreditkartengebühren gehen zulasten des Käufers.
(ii)Wenn sich der Preis verringert, nachdem Sie ihre Bestellung aufgegeben haben, oder wenn aufgrund eines Abonnements die Bestellung für Sie günstiger gewesen wäre, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
(iii)Einige Produkte können nur von Einwohnern bestimmter Staaten erworben werden.
(iv)Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder abzubrechen (auch bei Preisfehlern).
(v)Eine Bestellung hat nur dann Gültigkeit, wenn eine Bestätigungs-E-Mail unsererseits an die für Ihr SEN-Konto registrierte E-Mail-Adresse eingeht (und die für Ihr Unterkonto registrierte E-Mail-Adresse, falls die Bestellung von dort aufgegeben wurde).
Langfinger Lou
22. März 2016 um 11:42 UhrAGB steht für Bedingungen nicht für Bedingung. Es ist immer in der Mehrzahl
Awqakuq
22. März 2016 um 11:43 Uhr@Neurontin
Hää ich check gerade gar nix. Du gibst D-naekk recht und im zweiten Satz sagt du, du kennst dich in D nicht im Kaufvertrag recht.
Und wo zum Geier ist dir ein Schaden entstanden? Nur weil du jetzt regulär die 50€ blechen musst.
Gott lass Hirn regnen.
D-naekk
22. März 2016 um 11:43 UhrDer Punkt (iv) wurde am 18.3 hinzugefügt bzw geändert laut SEN Update
dharma
22. März 2016 um 11:50 Uhrbei den Gratis-Sachen kommt man aber gar nicht erst zum Warenkorb bzw. zur Kasse soweit ich weiß, sondern kann direkt runterladen.
Ob das dann überhaupt als kaufen zählt? Ich kenn mich damit zu wenig aus. Aber überhaupt. Hat SEE überhaupt seinen Sitz in Deutschland? Weil wenn nicht zählt doch das deutsche Gestz dafür eh nicht oder?
Maria
22. März 2016 um 12:20 UhrÄrgerlich, da war ich einmal schnell und dann sowas.
PiKe
22. März 2016 um 12:31 UhrD-naekk, wenn du dich so gut mit Kaufrecht auskennst, dann sagt dir ja sicher auch das Stichwort „irrtum“ etwas, oder nicht?
Also bitte…
Orochi-Zero
22. März 2016 um 12:36 Uhr@dharma:
Du bekommst auch bei den Gratis-Downloads die Standard-Mail von Sony „Vielen Dank für Ihren Einkauf“.
Im PlayStation Store stellt jeder Artikel generell ein Angebot da. Sei es 0,00 EUR oder höher.
Das ist nichts anderes als wenn du im normalen Laden, zum Beispiel einer Drogerie, ein Produkt mitnimmst, das mit 0,00 EUR angegeben ist bzw. Gratis weil es angeblich ein Probeprodukt ist und hinterher kommt raus, dass der Artikel eigentlich 30,00 EUR aufwärts kostet. Das kann auch mal passieren, sei es bei Rasierutensilien, etc.
Die Sachlage sieht so aus:
Es ist der Fehler / die Dummheit von Bethesda und Sony und im Nachhinein die Sachen zurückzufordern ist so als wenn ein Mtarbeiter eines Ladens zu jedem einzelnen Kunden nach Hause kommt, einfach durch die Tür geht, den Artikel wieder an sich nimmt und anschließend geht.
Das ist halt der Nachteil von digitalen Inhalten, wo jederzeit Sony auf die Konten zugreifen kann.
Dr_Mauz
22. März 2016 um 13:05 UhrEin Fall wo man es nicht allen Recht machen kann, denn hätten sie es so gelassen, dann hätten die richtigen Käufer gejammert udn alle die es verpasst haben, so halt nur die Leute die ihr Glück beim Fehler versucht haben.
@D-naekk
Quatsch was du schreibst. In Deutschland kann ein Verkäufer(Händler) einen abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten und da in der Regel die Händler Recht bekommen, muss man halt auch die Produkte zurück geben oder die Differenz zahlen, wenn man schon was bekommen hat Und hier hat man mehr oder weniger nur eine „Vorbestellung“ gemacht, da es das Produkt noch nicht gibt, also von einer Rückführung ist hier eh nicht die Rede.
Und dein Beispiel mit denn Tankstellen ist auch mehr als falsch, da in diesem Fall der Aufwand enorm wäre die Käufer zu finden anhand von Kameraaufnahmen der Autos oder Kartenzahlungen und gar das Benzin zurück zu bekommen, da der Käufer auch sagen kann schon verbraucht. Ob Recht oder nicht ist egal, denn an sein Produkt oder das fehlende Geld kommt der Betreiber eh nicht mehr dran.
Da das ganze eh um „unkörperliches Werkexemplare“ geht ist es anders, als im Vergleich zu „körperlichen Werken“ wie z.B. ein Spiel auf Disc. In der Regel ist es so das du nicht das Spiel kaufst, sondern nur die Lizenz es nutzen zu dürfen, so sehen es die meisten Händler. Obs so ist oder nicht ist nicht klar, da es dazu noch kein Urteil gibt. Aber so oder so, ist es eh nciht mit einer Disc zu vergleichen.
In diesem Fall entzieht man allen die Lizenz, die sie für 0€ erworben haben.
Aber Typisch sich aufregen und mit Pseudowissen ankommen.
@dharma
Also ich muss selbst „gratis“ Sachen kaufen im Store.
@Orochi-Zero
Es ist eher wie hier (Az. 12 S 497/05), da die DLC´s ja noch nicht draußen sind. Händler haben das recht einen Kaufvertrag anzufechten und da du in der Regel bei digitalen Inhalten nicht das Spiel, Film usw. kaufst, sondern nur die Lizenz für die Nutzung ist es eh etwas anderes.
Ja, man nimmt ein besagte Produkte aus dem Konto, was denn auch sonnst? Soll Sony vor Gericht gehen und am Ende DHL zu dir senden, um das Produkt was du durch einen Fehler erworben hast zurück zu bekommen? Mal abgesehen, davon das du hier noch nichts bekommen hast, da die DLC´s noch nicht draußen sind.
Aber ja so ist es mit digitalen Inhalten eben. Gibt doch ein gutes Beispiel dafür das der digital Käfer am Ende der Dumme ist.
Das Spiel Too Human, was ja nicht mehr vertrieben werden darf und soweit komplett verschwunden ist. Kenne jemand der sich es damals bei der 360 gekauft hatte und später wieder gelöscht, da der Speicher ja nur begrenzt ist und man es ja eh immer wieder neu laden kann. Tja, dann wurde es ausm Store genommen und es ist halt weg. Ich der die Disc Version habe kann es noch immer spielen, wenn ich Lust habe.
Ist zwar ein spezieller Fall, aber so kann es eben kommen und solange rechtlich nicht klar ist ob man für z.B. 69.99€ das Spiel erwerbt oder doch nur eine Lizenz zur Nutzung des Spieles ist man eh der Dumme am Ende.
PiKe
22. März 2016 um 13:07 UhrEbenso ist ein Nachteil von digitalen Inhalten, dass hier quasi ganz Deutschland zeitgleich auf diesen Fehelr zugreifen kann. Das hast du in einem normalen Geschäft auch nicht in dieser Form. Hier ist der mögliche Schaden geringer als im Onlinehandel.
Und auch ein Geschäft mit Laufkundschaft könnte wegen Irrtums die Produkte zurückverlangen. Nur lässt sich das schlecht umsetzen, da man die Kunden nicht zurückverfolgen kann, wenn sie an der Kasse zahlen.
TheRuhlander
22. März 2016 um 13:30 Uhr@D-naekk: Du vergleichst Äpfle mit Birnen. Wenn im MM ein Produkt falsch ausgezeichnet ist dann ist man nicht verpflichtet die Ware zu dem Preis zu verkaufen. Genauso ist es hier auch der Fall. Nur da es online geschieht und das Produkt direkt zur Verfügung gestellt wird geht das nicht anders. Und in den AGBs ist das klar geregelt.
Ist genauso auch mit dem Rücktrittsrecht, da gibt es auch Unterschiede zwischen stationärem Handel und Online.
Ich wäre auch enttäuscht wenn man mir das wieder wegnehmen würde, trotzdem ist das nunmal nicht unrecht.
Kriegshammer
22. März 2016 um 14:36 UhrDie Bestellung im Shop ist grundsätzlich nur das Angebot des Käufers an den Verkäufer, einen Kaufvertrag abschließen zu wollen. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung zustande.
Ein Kaufertrag bedingt die Willenserklärung beider Seiten, den Handel abschließen zu wollen.
Erklärt der Verkäufer, dass es sich bei dem nur kurzzeitig vorhandenen Preis von 0€ um einen Fehler handelt, ist davon auszugehen, dass der Käufer nicht Willens war diesen Handel einzugehen. Somit kann der Kaufvertrag durch den Verkäufer angefechtet werden.
Kriegshammer
22. März 2016 um 14:38 UhrOder „angefochten“? Bin mir gerade nicht sicher. Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Nnoo1987
22. März 2016 um 15:32 Uhrday one season pass besitzer
Nelphi
22. März 2016 um 19:32 UhrIn einem anderen Forum hat jemand nen passenden Paragraphen gepostet!
§ 119 BGB
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
§ 142 BGB
Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.
(2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
Nelphi
22. März 2016 um 19:35 UhrDer Seasonpass wurde mit 49€nochwas angepriesen, der Mittarbeiter, der für den PSN Store verantwortlich ist hat einen Fehler beim einstellen des Seasonpass gemacht.
Dieser Fehler ist dann später aufgefallen und somit wurden die Kaufverträge wieder rückgängig gemacht…da wegen fehlerhafter Willenserklerung von Anfang an nichtig!
So, ihr Geierwallis
Das Orakel
23. März 2016 um 01:28 UhrDa muss ich doch gleich mal prüfen ob mein Seasonpass noch da ist den ich gekauft habe. Würde mich nicht wundern wenn der auch weg ist.