SCEA hat mit dem „PlayStation-Schutz-Plan“ einen neuen Service ins Leben gerufen, der PlayStation-Kunden unter anderem die Möglichkeit gibt, die Garantie wahlweise um ein oder um zwei Jahre zu verlängern. Der Service wurde bisher ausschließlich für die Vereinigten Staaten bestätigt.
Die Preise für die Verlängerungen:
- PS3 – Verlängerung um 1 Jahr (49,99$) oder Verlängerung um 2 Jahre (59,99$)
- PSP – Verlängerung um 1 Jahr (29,99$) oder Verlängerung um 2 Jahre (39,99$)
- PSP mit Unfallschutz – Verlängerung um 1 Jahr (39,99$) oder Verlängerung um 2 Jahre (49,99$)
Mit dem Erwerb einer dieser Optionen bekommt der Kunde den vollen Service, der auch während der regulären Garantiezeit geboten wird, darunter Reparaturen bei autorisierten Reperaturfirmen und Austauschgeräte. Der Schutz-Plan wird für PS3-, PSP3000- und PSPgo-Systeme angeboten, die sich noch innerhalb der Herstellergarantie (erstes Jahr ab Kaufdatum) befinden. Der PSP-Unfallschutz-Plan muss hingegen innerhalb der ersten 30 Tage ab Kaufdatum abgeschlossen werden und ist sofort gültig.
„Die PlayStation-Marke ist seit langem ein Synonym für höchste Qualität in Technik und Design und Dank der großen Zuverlässigkeit der PS3- und PSP-Systeme können wir diesen Service anbieten“, so SCEAs Vizepräsident Glenn Nash.
„Wir haben von den Verbrauchern gehört, dass sie an einem ausgedehnten Service-Plan interessiert sind, der direkt durch SCEA unterstützt wird und unsere technischen Erkenntnisse wirksam nutzt. Während die PS3- und PSP-Systeme mit einer zukunftssicheren Technologie für einen langen Lebenszyklus konzipiert sind, freuen wir uns, diesen Service für Verbraucher anbieten zu können, die zusätzliche Sicherheit suchen.“
Der „PlayStation-Schutz-Plan“ wird ab Mai in den USA verfügbar sein. Ob auch eine europäische oder gar weltweite Einführung angestrebt wird, ist derzeit nicht bekannt.
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(Quelle: PlayStation)
Kommentare
deathproof
04. Mai 2010 um 19:49 Uhr@ -TOMEK-
ist ein europäisches gesetz seid 2002
findest du wenn du wiki gewährleistung eingibst.
ein kleiner auszug daraus:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.
Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474BGB) teilweise nach § 476BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“ . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
SNAKExoverx
04. Mai 2010 um 22:27 UhrIch habe die 60GB PS3 und die habe ich seit sie raus kamm und sie leuft immer noch keine pobleme mit der aber wenn ich die wahl hätte die Garantie zu Verlängern um 1 Jahr bis 2 Jahre dann würde ich 2 Jahre nehmen sicher ist sichr.
POKITO HASSER
05. Mai 2010 um 00:10 UhrIch würds 1 Jahr verlängern^^ Mann weis ja nie wen die PS4 rauskommt (hoffe nie.. oder erst 2022) ^^ Und sonst verlängere ich es noch mal ein jahr das geld reut mich nicht für meine PS3^^
-TOMEK-
05. Mai 2010 um 02:15 Uhraaaaaaaahja……… lol
RnB-KinG
29. Mai 2010 um 12:42 UhrMeine 40 gb leuft super wie noch nie.Ist schon fast 3 jahre alt xD Hoffe mal man kann trotzdem garantie verlängern obwohl die garantie schon längst abgelaufen ist