In den vergangenen Tagen konzentrierten sich die Diskussionen der Community wohl auf den „PSJailbreak“ genannten Mod-Chip, mit dem es gelang, die Sicherheitsmechanismen der PS3 zu umgehen.
Die traurige Folge: Simplen Raubkopien steht damit nichts mehr im Wege. Wie verschiedene Quellen derzeit berichten, ist Sony allerdings in der Lage, Konsolen, auf denen der Backup-Manager installiert wurde, zu identifizieren.
So bestätigten mehrere namhafte Hacker, dass Sony die so genannte “ Backup manager game ID“ ausmachen kann, sobald die Konsole mit dem Internet verbunden wird. Da man durch diese Möglichkeit sieht, wer seine Konsole illegal modifizierte, sollen uns bereits in Kürze erste Bannwellen ins Haus stehen, in deren Rahmen modifizierte Konsolen aus dem PlayStation Network ausgeschlossen werden.
Neben dem Fehlercode „8002A227“, der den Ausschluss aus dem PlayStation Network signalisiert, sollen auch komplette Konsolensperren möglich sein.
Weitere Meldungen zu .
Diese News im PlayStation Forum diskutieren
(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.
Kommentare
DerProGamer
23. August 2010 um 19:00 UhrDas ist gut so den sonst hatt man ja keine lange mutivation an neuen games weil man dan alle haben könnt… Und Microsoft is zu blöd um sowas zu merken. Sony 4 ever
Mazechief
23. August 2010 um 19:05 Uhr@Warhammer
dann wette ich mit dir das hier kein einziger Kommentar stehen würde 😉
Ich sage jeder unter 40 hat schon mal ne CD von nem Kumpel kopiert.
nyskiler
23. August 2010 um 19:05 UhrWie soll Sony das denn bitte wissen. Hier in Deutschland ist es erlaubt sein Sytem zu modifizieren. Mit den Sachen die du gekauft hast kannst du machen was du willst. Natürlich ist es untersagt Raubkopien zu machen, aber woher soll Sony denn wissen ob ich Raubkopien ODER Sicherheitskopien machen. Woher will Sony wissen das das Spiel in meinem Regal ORIGINAL GEKAUFT steht. Also tu ich nun das Originale Spiel via Backup Manager auf die PS3 machen, was völlig legeal ist (vorausgesetz man verkauft das Originale Spiel nicht weiter und wenn man es verkauft das Spiel auf der Festplatte löscht) macht sich Sony STRAFBAR wenn sie deinen Account ohne Grund sperren.
Mazechief
23. August 2010 um 19:08 Uhr@OmNiMaN5000
Ja schon klar das das Runterladen nicht mehr das Problem ist.
Schön das hier mal einer auch noch Ahnung von der Technik hinter dem Zocken hat 😉
Ich gebe dir auch Recht, das Sony mit Absicht auf NTFS und MKV verzichtet hat. Das ist auch garantiert einer der Gründe warum die PS3 so lange durchgehalten hat.
Mal abwarten was da noch passiert. Es ist ja gerade mal in den Kinderschuhen mit dem Hacken der PS3.
coolwojtek
23. August 2010 um 19:13 Uhrdie ps3 sollte sofort in die luft fliegen, sobald sony ein hack feststellt
Mazechief
23. August 2010 um 19:15 Uhr@nyskiler
darum geht es nicht. Der Stick greift auf das PS3 System zu und das will Sony nicht. Dank den AGBs darf Sony das auch. Deshalb durften die auch Linux entfernen 😉 Die allgemeine Benutzung des Sticks ist illegal und der Besitz strafbar, so einfach ist das. Ob du dann damit Sicherungskopien oder Raubkopien nutzt ist total latte.
samstation80
23. August 2010 um 19:17 Uhrda,war wohl der wunsch gedanken stärker als die wirklichkeit bei SONY.und das werd die meissten auch nicht abschrecken bei preissen von 65euro pro spiel…und muss sagen die jungs haben ganze arbeit geleistet schauts euch mal auf youtube an das ganze ist wirklich sehr sehr einfach 😉
OmNiMaN5000
23. August 2010 um 19:17 Uhr@ Mazechief:
Jep, hier sind Gott sei Dank nicht NUR Kiddis unterwegs, sondern auch solche die sich auf Niveau austauschen wollen und vor allem auch können. Wobei man sich diese Leute immer suchen muss.
Jedenfalls wird da mit Sicherheit noch einiges kommen!
Wobei ich auch im Heise Artikel zu diesem Thema gelesen habe, dass die PS3jailbreak Typen auch angeblich an einer Möglichkeit arbeiten, genau diese Fat32 Begrenzung zu umgehen. Was zwangsläufig, wie auch immer die das machen wollen, unumgänglich für den Erfolg dieses Jailbreaks wäre.
Mazechief
23. August 2010 um 19:17 Uhr@nyskiler
achso und außerdem bist du nicht der Eigentümer der Konsole. Du bist nur der Besitzer und somit steht es Sony frei, dich zu bannen wenn du gegen ihre AGBs verstößt, denen du ja beim Kauf zugestimmt hast.
High-Tech
23. August 2010 um 19:19 Uhr@WiederDaPiwi
ich habe auch kein geld für jedes spiel was rauskommt………..trotzdem ficce ich die entwickler nicht, in dem ich ihre spiele klaue .
wenn jeder so denken würde wie du, dann gebe es keine spiele und die typen würden nicht in chapaniger baden.
du zerstörst unser hobby
Mazechief
23. August 2010 um 19:21 Uhr@OmNiMaN5000
ja das stimmt, ich habs teilweise schon aufgegeben nach „normalen“ Leuten hier zu suchen. Man kann schon immer sagen, dass bei bestimmten News die „Kiddies“ einfach Überhand nehmen, ich sag nur CoD und Shooter News. 😉
Ich kann mir nur vorstellen, dass die es irgendwie schaffen müssen quasi ein virtuelles System der PS3 zu erstellen in dem dann das NTFS System unterstützt wird. Quasi wie der WinXP Modus bei Windows 7 oder Mac. Ne andere Möglichkeit fällt mir jetzt so spontan nicht ein.
WiederDaPiwi
23. August 2010 um 19:22 Uhr@Mazechief
achso und außerdem bist du nicht der Eigentümer der Konsole. Du bist nur der Besitzer
—-
Watt, wer bist du den? Kannst du mir das bitte mal etwas genauer erklären?
Wie kommst du den auf sowas?
Elektrolori
23. August 2010 um 19:26 UhrRICHTIG SSSSOOOOOOOOO …………………………………..
Mazechief
23. August 2010 um 19:27 Uhr@WiederDaPiwi
Der Eigentümer ist derjenige der die rechtliche bzw. gesetzliche Macht über etwas hat (in dem Fall Sony da Sony die PS3 entwickelt hat), der Besitzer ist derjenige der die tatsächliche Macht über den Gegenstand hat (der Käufer der die Konsole in der Hand hat) Der Besitzer kann zwar den Gegenstand frei nutzen, aber nur in den Auflagen (AGBs) die der Eigentümer festgelegt hat.
Das heißt du darfst zwar zocken wann und solange du willst, aber Sony behält sich das Recht vor ihre Konsole und deinen Onlinezugriff zu verändern. Das ist übrigens mit allen Dingen so die du käufst, außer du bekommst ein Eigentümerrecht, bei nem Grundstück zB.
Hoffe das war jetzt alles richtig erklärt. Meine Lehre im Einzelhandel ist auch schon bissl her. 😉
Mursik
23. August 2010 um 19:29 Uhrohman das ist ja echt scheiße aber hoffentlich kann man zum online zocken den stick einfach rausnehmen ^^
Steve0583
23. August 2010 um 19:29 Uhr@Mazechief
Selbstverständlich ist man Eigentümer der Konsole, wenn man diese gekauft hat. Besitzer ist man natürlich auch, vorausgesetzt, man hat seine Konsole nicht verliehen.
Wenn du dir einen Fernseher, Auto etc. kaufst, bist du doch auch Eigentümer. Warum sollte dies bei einer Konsole denn anders sein? Und vor allen Dingen, wer sollte denn deiner Meinung nach der Eigentümer sein? Sony?
Mazechief
23. August 2010 um 19:33 Uhr@Steve0583
sry wenn ich das jetzt so schreibe, aber ja Sony ist der Eigentümer. Lies dir die AGBs mal komplett durch und dann weißt du was ich meine. Hab jetzt aber keine Lust hier einen Exkurs in Einzelhandelslehre zu geben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz
Lesen, verstehen, nicht mehr fragen!
Mazechief
23. August 2010 um 19:37 Uhrachso noch was du bist auch nicht Eigentümer deines Autos sondern auch nur Besitzer, das Autohaus ist der Eigentümer. Du hast keine Eigentümerrechte, durch den Kauf, dafür bräuchtest du ein Inhaberpapier. Grundstücksurkunde beim Haus 😉
Mazechief
23. August 2010 um 19:37 Uhralso erst informieren, dann versuchen zu klugscheißen. xD
Steve0583
23. August 2010 um 19:37 Uhr@Mazechief
Hahahaha, entschuldige bitte, dass ich jetzt mal ganz laut anfange zu lachen!!!!!!!
Wenn du nicht der Eigentümer wärst, dürftest du die Konsole ja nicht mal weiterverkaufen. Sony könnte diese einfach bei dir abholen wen sie wollten. Wenn dir jemand die Konsole stehlen würde, würden sie diese ja von Sony stehlen.
Also würde ich dich bitten, erstmal selber nachzudenken. Sony hat das geistige Eigentum, weil die das Gerät entwickelt haben.
Im übrigen habe ich eine Ausbildung als auch ein Studium abgeschlossen und bin schon seit einigen Jahren berufstätig, bevor du anfangen solltest mich als „Kiddy“ abstempeln zu wollen.
Steve0583
23. August 2010 um 19:38 UhrDu hast echt keinen Plan!!!!!!!!!!!!
xSean
23. August 2010 um 19:39 UhrDann werden sich manche eine 2. PS3 kaufen oder ihre alte überhaupt nicht mehr mit dem Netz verbinden, schon können sie ungestört Raubkopieren -.-
WiederDaPiwi
23. August 2010 um 19:40 Uhr@High-Tech
Du willst es einfach nicht verstehen, oder?
Diese Leute verdienen sich dumm und deppert und schrecken nicht davor zurück den leuten die letzten Euronen aus der Tasche zu ziehen. Keine Angst, von denen muss mit sicherheit keiner hungern, ok, vielleicht verdienen die dann im Jahr nur 2 Millionen anstatt drei. 🙂
@Mazechief
Vergiss es, den schrott den ich mir kaufe der gehört mir auch.
Einzug und allein die Rechte liegen bei Sony, soll heissen du darfst dir zb selber keine PS3 basteln und die dann verkaufen. 🙂
High-Tech
23. August 2010 um 19:40 UhrLESEN !!!!!!!!1
http://www.chip.de/news/Hintertuer-PlayStation-3-Jailbreak-bringt-Trojaner-mit_44422016.html
Steve0583
23. August 2010 um 19:40 UhrKaufvertrag und Verpflichtungsgeschäft. Der Verkäufer verpflichtet sich aufgrund des geschlossenen Vertrages, dem Käufer den Wagen bereitzustellen und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den Kaufpreis zu zahlen und den Wagen anzunehmen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=1036&p=4&ccheck=1
Also bitte fang nicht mit so einem Mist an, dass du kein Eigentum an deinem Fahrzeug erlangen würdest. So einen bullshit habe ich ja schon lange nicht mehr gehört. Was meinst du wofür der Fahrzeugbrief da ist? Und wofür bitte hast du bei deinen anderen gekauften Sachen eine Quittung?
High-Tech
23. August 2010 um 19:42 Uhr@wieder
ich glaube du kapierst das nicht ……….mit welchem geld sollen diese leute neue spiele entwickeln, wenn alle so denken würden wie du ???
du denkst auch das sie alle in geld baden, nur weil paar idioten dafür zahlen ???
du bist ein opfer
Mursik
23. August 2010 um 19:42 Uhr@samstation80:
danke gleich bestellt !
Mazechief
23. August 2010 um 19:45 Uhr@Steve0583
hast du dich denn bei Sony eingetragen oder hast du ein Inhaberpapier? Ich glaube nicht, also bist du auch nicht der Eigentümer. Wärest du der Eigentümer, könntest du ja auch gegen den Linuxwegfall angehen. Weil Sony ja in deine Eigentümerrechte eingreift. Ich brauch dich nicht als Kiddie abstempeln, du bist leider im Unrecht. Da gibt es ganz klare Gesetze und du scheinst dich da nicht auszukennen. Egal ob mit Studium oder nicht. Klar darfst die Konsole weiterverkaufen, wenn du nicht der Eigentümer bist, das wird dir ja auch von Sony nicht verboten. Wenn die dir jetzt in den AGBs reinschreiben würden, dass du die nicht verkaufen darfst wäre das was anderes. Nur steht das nicht drin 😉
Du darfst dein Auto auch verkaufen, aber Eigentümer bist du dadurch trotzdem noch nicht.
Steve0583
23. August 2010 um 19:47 Uhr@Mazechief
Also bei so viel Unwissenheit werde ich aufhören zu versuchen dir etwas zu erklären. Den link hättest du dir wenigstens durchlesen können! Was an dem Wort „Eigentumsübergang“ verstehst du nicht???????
Himmel hilf……
Steve0583
23. August 2010 um 19:49 UhrDa du aber mit dem Gesetz angefangen hast, gerne den Auszug aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie es sich mit dem Eigentum verhält.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die …… halten!
High-Tech
23. August 2010 um 19:49 Uhr@Mursik
ich hoffe deine ps3 wird gebannt, sobald mal ins PSN gehst………
Mazechief
23. August 2010 um 19:50 Uhr@Steve0583
sry war im Unrecht, aber beleidigend brauchst du nicht werden. Ja hab mich vertan. Kann ja mal passieren. Wenigstens geb ich es zu. Wie gesagt ist bei mir schon ein paar Jahre her. 😉
Steve0583
23. August 2010 um 19:51 Uhr@Mazechief
Falls du auch diesen link nicht durchliest, das wichtigste als Zitat:
„(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.“
§433 BGB
Wohlgemerkt aus dem Gesetz von dem ich keine Ahnung habe!
Das „komische“ Zeichen heißt Paragraph, falls du damit nichts anfangen kannst! 😉
Steve0583
23. August 2010 um 19:52 UhrSorry!!!
Mazechief
23. August 2010 um 19:54 Uhr@Steve0583
Ja danke ist ja gut. Jetzt hau nicht noch drauf. Meine Fresse!
Steve0583
23. August 2010 um 19:55 UhrNee, ich hör jetzt auf! Versprochen! 😉
samstation80
23. August 2010 um 19:56 Uhr@Mursik Bitte ich übrigens auch 😉
Mazechief
23. August 2010 um 19:57 UhrJeder macht mal Fehler, aber so ganz läuft das aber noch nicht richtig mit der PS3.
Da du dich ja auskennst, sag mir doch mal warum die User nichts gegen den Wegfall der Linux Unterstützung machen können. Sony hat sich doch das Recht vorbehalten ihre Konsole zu ändern. Somit ist das doch auch mit dem Stick illegal, egal ob du Raubkopien oder „Sicherungskopien“ nutzt, oder seh ich da was falsch? Dann hat das nichts mit dem Eigentum sondern mit den AGBs zu tun. Oder lieg ich da jetzt auch falsch?
Steve0583
23. August 2010 um 19:59 Uhrhttp://www.shortnews.de/id/829380/Klage-gegen-Sony-wegen-Linux-Deaktivierung
Also das mit dem Eigentum steht ausser Frage. Es sind aber auch schon einige Klagen eingereicht worden.
Mursik
23. August 2010 um 20:03 Uhr@high-tech
was erhoffst du dir durch meinen bann?