Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Juli diverse Titel auf den Index gesetzt, darunter die EU-Versionen der PS3-Spiele “Medal of Honor” und “Call of Duty: Modern Warfare 2″. Weiterhin wurde die PS3-Version von “Silent Hill: Homecoming” (US) beschlagnahmt.
Liste A
- 50 Cent – Blood on the sand (Playstation 3, EU-Version)
- Medal of Honor (Limited Edition, Playstation 3, EU-Version)
- Rogue Warrior (Xbox 360, EU-Version)
Liste B
- Call of Duty – Modern Warfare 2 (Playstation 3, EU-Version)
- X-Men Origins: Wolverine (uncaged Edition, PC DVD-ROM, EU-Version)
- X-Men Origins: Wolverine (uncaged Edition, Playstation 3, EU-Version)
Beschlagnahme gemäß § 131 StGB
- Silent Hill – Homecoming (Playstation 3, US-Version)
Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”
(Quelle: schnittberichte)
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Kommentare
Flo19996
29. Juli 2011 um 14:03 UhrBin ich froh, dass ich Österreicher bin 😀
LiquedCrystal
29. Juli 2011 um 14:09 UhrUnd sowas muss man sıch von solchen Harmlosen Spınnern anhören?
Arthragon
29. Juli 2011 um 14:21 UhrEigentlich bin ich ziemlich froh das es hier nicht so abläuft wie bei den amis… das man mit 12 jahren locker mal mw2 im geschäft kaufen kann!
Brainl3ss
29. Juli 2011 um 14:34 UhrIch habe da mal kurz ein paar Anmerkungen zu machen erstens steht bei allen Spielen bis auf Silent Hill „EU-VERSION“ (also „PEGI UNCUT“?) und bei „Silent Hill“ steht „US-VERSION“. Also denke ich mal das wir uns gar nicht wirklich aufregen brauchen, denn indizierte Spiele dürfen verkauft werden!!! Nur beschlagnahmte Spiele Also die „US-Version“ von „Silent Hill“ darf in Deutschland also nicht verkauft werden!
a_consolero
29. Juli 2011 um 14:37 Uhr@ Arthragon
Da magst du recht haben aber der Versuch, diese Spiele für niemanden zugänglich zu machen ist schon etwas Anderes, als sie nur für bestimmte Altersgruppen zum Erwerb freizugeben.
Finds halt ziemlich frech von unserem lieben Staat.
Arthragon
29. Juli 2011 um 14:46 Uhr@a_consolero Ja klar das mein ich ja auch nicht ich finde es auch total scheiße das man als erwachsener nicht bestimmen kann was man spielen oder gucken darf!
Darkkratos20
29. Juli 2011 um 15:03 UhrOmg das schon lächerlich die habe nichts besseres zu tun immer die musik und die spiele kümmert euch doch mal um die kinderschänder und vergewaltiger und frauenschläger höhere strafe für die seit ihr blind oder was genauso das blokk in u-haft ist ist doch lächerlich die sollen mal die augen auf machen was wichtiger ist..kopfschüttel…..
Nhs1988
29. Juli 2011 um 15:12 UhrMan sollte wissen, wenn es diese Spiele nicht mehr gibt, wird es auch kein Terror mehr geben. Die AlKaida benutzt auch ModernWarfare als Training, sonst könnten die ja nicht so gut mit Waffen umgehen.
Jetzt mal zum Ernst:
Klar ist es schlimm wenn so etwas passiert wie jetzt in Oslo, aber muss danach immer rumgeheult werden, wenn manche Spiele brutal sind?
Da kommt es mir so vor: Hauptsache irgendwas verbieten, damit wir irgendwas dazu beitragen. Verhindern kann man solche Attentate eh nicht. Diese kranken Menschen gibt es so oder so …
Brainl3ss
29. Juli 2011 um 15:21 Uhr@All
Wenn ich mir früher als Kind auf dem Schulhof das Knie aufgeschlagen habe wurde das ja auch nicht zensiert oder Verboten ^^
freak666
29. Juli 2011 um 15:36 Uhr@Flo19996
Dito… 😀
Schimpft mich Össi, wenn ihr wollt. Aber ich bin soooooooo verdammt froh darüber einer zu sein… 😀
Stefan-SRB
29. Juli 2011 um 15:41 Uhrwas für scheiß opfer fuck diese scheiß politik.
Merman
29. Juli 2011 um 15:41 UhrAch wie gut das niemand weiss, . . . . . !
Jetzt ist’s mal wieder soweit,das die USK ( Unfähige Selbstkontrolle ) uns Dinge vorschreibt.
Kaum ist wieder was schlimmes passiert,schon werden die Spiele von den Medien Kritisiert.
Alle Gamer sind ja doch so Dumm,nun kümmert sich die USK nochmal drum.
Mit viel Wissen und Sachverstand,werden nun erstmal ein paar Spiele Verbannt.
Denn schließlich sind es ja die Bösen Ego-Shooter,das liefert jetzt so mancher Talkshow wieder neues Futter.
Ob Anne Will,Beckman und wie sie alle heißen,die werden jetzt in ihren Sendungen nochmal die Spiele in der Luft Zerreißen.
Auch so manchen Politiker kommt das gelegen,die werden jetzt auch ihren Ar… bewegen.
So wird man demnächst mehrere Politiker am Rednerpult sehn,die die Wahrheit zu ihren Gunsten werden verdrehn.
Jetzt könnte man die Schuld allen Übels mal auf was anderes schieben,und so evt. die Schützenvereine Verbieten.
Denn Zielen und Schießen lernt man ja auch da,sogar noch bevor das erste Computerspiel erfunden war.
Auch beim Tiere Jagen im Wald,macht so mancher Politiker die armen Viecher kalt.
Aber das ganze sollte man da nicht so eng ansehn,wenn hohe Politiker in ihren tollen Trachten da stehn.
Schützenvereine und Jagen ist ja gute alte Deutsche Tradition,also was soll jetzt hier die ganze Argwohn.
So lasst uns alle gemeinsam an die Hände packen,und nur einzig und allein auf die Gamer einhacken.
Und so lautet unser gemeinsamer Beschluss,das an allem der Böse Spieler Schuld sein muß ! ! !
AP17
29. Juli 2011 um 15:46 Uhrwarum prüft das Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wenn die spiele überhaput nicht für die jugend sind also erhlich wenn man 18 ist ist man kein jugendlicher mehr
InFinity
29. Juli 2011 um 16:00 UhrMein Kommentar zum Index und Zensur und der ganze scheiss: Ich hab mir die Quake 4 Special Edition uncut bestellt. Ist eben angekommen. Maaaan ist das Spiel blutig und gewaltvoll. Aja und weils die Special Edition ist ist Quake 2 mit dabei. Das wurde doch auch mal indiziert oder nicht? + die 2 Add-Ons. Ich glaube, zusammen mit Red Faction(indiziert), Severance: Blade of Darkness(ich glaub es war nie in deutschland erhältlich) und meinen zahlreichen uncut Ps3 Spielen wie Bulletstorm und Splaterhouse wird klar: Das einzige was ich Index, Zensur und Verbot hinzuzufügen habe ist ne braune Wurst.
locke87
29. Juli 2011 um 16:04 Uhr@ Arthragon
na sichher kannst du spielen oder sehen was du willlst nur der öffentlicher verkauf is verboten wann kapiert ihr das mal. also hört mal auf mit euern rumgeheule is ja schlimm.
John Jigsaw
29. Juli 2011 um 16:34 Uhrtja… wenn die sonst keine probleme
John Jigsaw
29. Juli 2011 um 16:35 Uhrwenn Sie sonst keine probleme haben soll es heißen
sorry darfür 🙂
Sebacrush
29. Juli 2011 um 16:47 UhrSoory aber was ist daran nicht zu verstehen ?
Liste A
Verkauf – legal, werbung – illegal, im regal im handel – illegal,
mit freunden spielen – illeagl, spielen als minderjähriger – illegal
import ( nur über den Postweg ) – illegal
Besitz – LEGAL
Verstöße dagegen ( nur für den Handel ) Geldstrafe o. Haftstrafe
Liste B
wie oben beschrieben alles – illegal ( also der kauf auch )
Besitz – Legal ( konfus ^^ wie bei Weed, konsum – legal besitz – illegal )
Verstöße dagegen bis zu 5 Jahre haft.
Beschlagnahmung
Wie es das Wort selber sagt beschlagnahmung…
Der Besitz ist – illegal
Verstoß dagegen bis zu 5 Jahre haft
IceWolf316
29. Juli 2011 um 16:52 UhrDas is ja wohl voll lächerlich oO Die spiele haben ihre besten verkaufszahlen doch eh hinter sich… deutschland = Kindergarten
Grazel
29. Juli 2011 um 17:01 Uhr@Fischkopf13
du machst deinem namen alle ehre; so etwas ist schon strafbar.
Sebacrush
29. Juli 2011 um 17:12 UhrFAIL
HIER MAL DIE KOMPLETTE LISTE !
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.
Indizierungen
DVDs
Henry – Portrait of a Serial Killer
Red Edition
Laser Paradise
Liste A
Let Sleeping Corpses Lie
Stars Films S.A.
Liste B
Zombi 4 – After Death
Laser Paradise
Liste A
Games
50 Cent: Blood on the Sand
Playstation 3, EU-Version
THQ Entertainment GmbH
Liste A
Call of Duty: Modern Warfare 2
Playstation 3, EU-Version
Activision UK Ltd.
Liste B
Medal of Honor
Limited Edition, Playstation 3, EU-Version
Electronic Arts GmbH
Liste A
Rogue Warrior
Xbox 360, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd.
Liste A
X-Men Origins: Wolverine
uncaged Edition, PC DVD-ROM, EU-Version
Activision UK Ltd.
Liste B
X-Men Origins: Wolverine
uncaged Edition, Playstation 3, EU-Version
Activision UK Ltd.
Liste B
Tonträger
Körgull the Exterminator – War of the Voivodes
Xrteen Music
Liste A
Nonsense Premonition – Communion of Fears
Gore and Blood Productions
Liste A
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Born for Hell (Die Hinrichtung)
Inter-Pathé-Film GmbH
Liste A
Crying Fields
Starlight, Nachfolger: Laser Paradise
Liste B
Gefangenen-Express
Mike Hunter Video GmbH
Liste A
Streetwalkin‘ – Auf den Strassen von Manhattan
Video Programm Service GmbH, Nachfolger: VPS Film Entertainment GmbH (nicht mehr Rechteinhaberin)
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
18 Bronzegirls der Shaolin
Mike Hunter (Label Mondial), Köln
Aikido – Die fünf Finger des Todes
Polyband (Label Toppic), München
Akma Tuna
(türk.)
Türkkan Video, Denzlingen
Brut der Gewalt
All Video Programm (Label Pacific), Essen
Deli Fisek
(türk.)
Kalkavan Video, Neuss
Delta Force, The
VMP, München
Four Riders
VPS, München
Idamlik
(türk.)
Kalkavan Video, Neuss
Japango
VMP, München
Mondo Erotico
Action Video, Anschrift unbekannt
Montclare, Erbe des Grauens
VLC, Unterföhring
Shaolin, die Rache mit der Todeshand
VPS, München
Vampyros Lesbos
Polyband (Label Toppic), München
Wang Yung – Stahlharte Hongkong-Killer
(Police Force)
VPS, München
Tonträger
Master of Disguise
Savage Grace
Schallplattenhülle
Black Dragon Records, Paris
Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG (Vorzeitig)
9 Leben der Ninja, Die
Astro Distribution, Habichtswald/Ehlen
Delta Force, The
(ital.)
Cannon releasing Corp., Anschrift unbekannt
Delta Force, The
(DVD)
MGM Home Entertainment (Deutschland) GmbH, Frankfurt
Japango
ITT Contrast Video, Pforzheim
Okami – Der Wind des Todes
(japanische Fassung mit deutschen Untertiteln) [DVD]
One World Entertainment, Anschrift unbekannt
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2(Inhaltsgleich)
Friss oder stirb
„Blokkmonsta“ & „Schwartz“
Hirntot Records, Berlin
Beschlagnahme gemäß §131 StGB
DVD
The Butcher
Vivendi Entertainment, Universal City/USA, Palisades Tartan, New York/USA
AG Fulda
Beschlagnahmebeschluss vom 13.05.2011, Az.: 27 Gs – 51 UJs 52202/11
Game
Silent Hill Homecoming
Playstation 3, US-Version
Konami Digital Inc., El Segundo/USA
AG Frankfurt/Main
Beschlagnahmebeschluss vom 20.06.2011, Az.: 391 Gs 914/11
knojo29
29. Juli 2011 um 17:49 Uhrdie sind doch alle bestochen Gears of war 3 kommt offiziel raus und im gegenzug Silent Hill beschlagnahmen ha ha ich glaub ich habe den falschen beruf haben die noch stellen frei . will bei der usk will da anfangen . Bissel Geld nebenbei könntich immer gebrauchen
Unknown Person
29. Juli 2011 um 17:58 UhrDass die Spiele in die Liste aufgenommen werden, regt eigentlich nur dazu an, sie zu kaufen – bei mir zumindest.
Die oberen Herren sind aber dazu verpflichtet, die entartete Kunst aus dem Umlauf zu nehmen 😉 *hust*
Beer
29. Juli 2011 um 18:08 UhrHahaha ich darf es importieren und dann nich mit nem kumpel zocken ??
Oh man ich zeig guten willen und stell mich selbst ^^ hahaha
blutquark
29. Juli 2011 um 18:16 UhrIch wette dieses Dreckwetters veranlasst mehr Leute zu amokläufen als jedes Spiel der Welt! ^^
Deutschland sollte indiziert werden wegen zu expliziter regendarstellung!
Akuma61
29. Juli 2011 um 18:46 UhrWollts mir morgen holen gehen-_-
Harris
29. Juli 2011 um 18:49 Uhr@knojo29: Was hat die USK damit zutun? Bewirb dich lieber bei den Schrumpköpfen von der BPJM. Die Leute dort sind sowas von Unterbelichtet und völlig Weltfremd…
falkoman
29. Juli 2011 um 19:21 Uhr@acuma61 was holen gehen ? die ganze liste!
ElPadrino
29. Juli 2011 um 20:37 Uhr„Beschlagnahme gemäß § 131 StGB
Silent Hill – Homecoming (Playstation 3, US-Version)“
Oh man, wirklich lächerlich!
Deltaway
29. Juli 2011 um 20:38 UhrZum Teil verständlich, nur eben schade für uns Erwachsenen, dass man nicht mal ein USK 18-Titel im vollen Umfang genießen darf. Na ja, unsere Freunde aus dem Ösi-Land helfen uns 😀
:Wumpscut:
29. Juli 2011 um 20:52 UhrDas soll eine Demokratie sein? Das soll Freiheit sein?
Dafür haben wir in der DDR nicht gekämpft, diese Zensur ist ja schlimmer wie im Sozialismus.
Deutschland = Schurkenstaat
Fischkopf13
29. Juli 2011 um 20:58 Uhr@ enel23 Ist das dein ernst o.O Hat Deutschland nicht einmal schwarzen Humor-.-Naja ist mir jetzt totsl wurscht :)Außerdem spiele ich sowieso keines von den Spielen ^^
Nixeingefallen
29. Juli 2011 um 21:00 Uhrich finde USK ist ein witz dead space uncut aber Silent Hill: Homecoming” verboten LOL gears of war 3 genau so 🙂 ECHT BESCHEIERT
Gumminger
29. Juli 2011 um 21:33 Uhrherrlich wie immer alle leute die usk zerfleischen wenn sie was indizieren, oder erst dank kürzungen veröffentlicht wird.
aber dank internet, sollte jeder an die filme/spiele kommen. wenn auch meistens stark überteuert.
also klappe halten, es ändert eh nix
Arthragon
29. Juli 2011 um 22:01 Uhr@locke87 oh gott erst nachdenken vor dem schreiben! ich habe gemeint das es scheisse ist das man alles hier zenziert!!! da bin ich total gegen! ausser bei hackenkreutz zensur, zurecht
-Rave-
30. Juli 2011 um 00:37 Uhrnur die dummheit unserer politiker ist unendlich…
locke87
30. Juli 2011 um 03:35 Uhrja Arthragon nur weil du kein plan hast bin ich der dumme oder wie.
erst nachdenken dann schreiben zitat von dir
„Arthragon29. Juli 2011 um 14:46@a_consolero Ja klar das mein ich ja auch nicht ich finde es auch total scheiße das man als erwachsener nicht bestimmen kann was man spielen oder gucken darf!
so und sag jetzt mal bitte wo ich jetzt nicht nachgedacht haben du schreibst hier klar und deutlich das DIR hier in deutschland verboten wird was du spielen oder gucken darfst.
aber das is ja grade nicht der fall man darf ja alles gucken oder spielen nur der verkauf is ja strafbar.
aber fehler eingestehen is hier ja eh so ne sache.
Argonar
30. Juli 2011 um 03:56 UhrSo ein Blödsinn, wenn der Verkauf verboten ist, dann kann man es legal auch nicht kaufen und was man nicht kaufen kann, kann man auch nicht spielen/schauen.
Steht ja sogar dabei, dass eigentlich auch der Import verboten ist. Klar gibts Mittel und Wege an das sie Spiele zu kommen, gerade weil das nicht wirklich kontrolliert wird. Trotzdem bleibt es illegal.
Außerdem ist das ganze lächerlich an sich, nirgendwo auf der Welt sind die Auflagen so streng wie in Deutschland und trotzdem gobt es dort nicht Tausende von Leuten die Ammok laufen. Jugend Schutz an sich ist ja keine schlechte Sache, den gibt es überall, aber als Erwachsener sollte man in der Hinsicht in der Lage sein selbst bestimmten zu können.
Jonathan
30. Juli 2011 um 15:15 UhrMan wen Mw2 in der eu version wirklich Interesiert hat es doch sowieso schon längst zu hause und selbst wenn nicht es ist doch nicht unmöglich dieses Spiel zu kaufen…Weswegen sich hier manche so aufregen…
locke87
31. Juli 2011 um 01:21 Uhr@Argonar
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal Schnauze halten.
Der private Besitz beschlagnahmte Filme/Spiele ist legal, solange die Filme nicht gegen §184b (Kinderpornografie) verstossen. Lediglich der Verkauf, bzw. die öffentliche Vorführung ist illegal.
Der private Besitz ist erlaubt. Lediglich die Vorführung, sowie Verkauf und Verleih sind illegal.
Hier noch zitate von der BPJM seite
1) Indizierung, Beschlagnahme etc.:
Liste [A] = „ab 18“, darf nicht beworben werden/ öffentlich im Regal liegen, mit Alterskontrolle Verkauf erlaubt.
Liste [B] = „ab 18“, … siehe [A], ABER Problem: das indizierte Objekt könnte strafrechlich relevant sein: falls sich das herausstellt (Gericht) wird der Verkauf strafbar:
Liste [B] Eintragung:
Gericht prüft: Beschlagnahme: Ja/Nein
Nein–> Umtragung in Liste [A]
Ja—-> Beschlagnahme: Der Verkauf wird strafbar! Besitz ist weiterhin erlaubt!
VERBOTEN (= Besitz strafbar) ist nur Kinderpornographie!
Import / Versand
Die Einfuhr von indizierten/beschlagnahmten Datenträgern aus dem Ausland über den Postweg ist verboten und steht unter Strafe, da die Postsendung einem Minderährigen in die Arme fallen könnte. Ebenfalls verboten ist die persönliche Einfuhr (im Handgepäck) von beschlagnahmten Titeln, falls man mehere Exemplare dabei hat, weil das auf eine Verkaufsabsicht schliessen lässt.
Beispiel: 1 Exemplar von „Left4Dead 2“ darf man trotz Beschlagnahme „mit nach Deutschland nehmen“. Hat man jedoch mehere Exemplare dabei (wobei „mehere“ unter Umständen schon bei 2 Exemplaren anfängt), dann kann einem eine Verkaufsabsicht unterstellt werden, was strafbar wäre!
Also was lernen wir daraus, der Besitz is erlaubt (bis auf Kinderpornos) und nur der Verkauf is verboten.
aber wie schon mal gesagt hab fehler eingestehen is hier ja eh so ne sache auf play3