Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im Januar diverse Titel auf den Index gesetzt, darunter die EU-Version von „The Darkness II“. Der Rail-Shooter „The House of the Dead: Overkill – Extended Cut“ wird in Listenteil B eingetragen und unterliegt damit einem strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM.
Listenteil A
- The Darkness II (PC DVD-ROM, EU-Version)
- The Darkness II (Playstation 3, EU-Version)
- The Darkness II (Xbox 360, EU-Version)
Listenteil B
- The House of the Dead: Overkill – Extended Cut (Playstation 3, UK-Version)
Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”
Weitere Meldungen zu Indizierungen.
Diese News im PlayStation Forum diskutieren
(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.
Kommentare
PlaysiFreak
30. März 2012 um 12:24 UhrLächerlich
g3kko
30. März 2012 um 12:26 UhrNa klasse, habe mir House of the dead erst gestern aus uk für nen 10er bestellt.
freak666
30. März 2012 um 12:29 UhrHahaha… 😀 Immer wieder lustig diese News… 😀
nagama
30. März 2012 um 12:29 Uhrgut so. die ganzen brutalen spiele! muss es denn immer nur brutal sein?! spielt doch tetris. bongzieher
kingraider1986
30. März 2012 um 12:32 UhrDer Index sollte selber indiziert werden… wegen Verbreitung von BULLSHIT! -_-
AlexiusD
30. März 2012 um 12:34 Uhrhouse of the dead ist unterwegs zu mir.kann natürlich jetzt schon beim zoll festhängen.klasse
Killerphil51
30. März 2012 um 12:36 Uhrmal wieder für nen lacher gut 😀
Maria
30. März 2012 um 12:45 UhrZum Glück habe ich HotD schon 🙂
Cotti1966
30. März 2012 um 12:54 UhrIst die AT Pegi nicht auch ungut? Oder gibt’s da Unterschiede zur UK Version?
xNatas
30. März 2012 um 12:58 UhrListe B heisst nicht das das teil schon strafrechtlich verfolgt wird.
immer diese Nullnummern…
Indiziert ist indiziert, egal ob liste A oder B.
wenn man volljährig ist, kann man beides unter der ladentheke oder im abgeschlossenen bereich erhalten.
Liste B heisst nur, das es von einen gericht nochmal überprüft wird, ob eine Strafrechtliche bedenklichkeit vorliegt.
wenn sie vorliegt, wird der titel meisst beschlagnahmt.
siehe Manhunt.
wenn das gericht aber das nicht so sieht, landet der titel wieder auf Liste B.
lasst euch nicht von irgendwem verarschen.
auch wenns auf B ist, bekommt ihrs trotzdem.
und selbst wenn ihr Beschlagnahmte sachen kauft, ihr begeht keine strafe.
sondern der verkäufer !
xNatas
30. März 2012 um 12:59 UhrEdit: im ersten Satz das „nicht“ weglassen
Twisted M_fan
30. März 2012 um 13:13 UhrHouse of the Dead overkill habe ich gott sei dank schon vor einigen monaten als retail version gekauft.somit hat es jetzt warscheinlich einen höreren wert.
freak666
30. März 2012 um 13:14 Uhr@Cotti1966
Meines Glaubens nicht. Ob Pegi AT oder Pegi UK, es ist Pegi. Und somit überall gleich. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber außer in Deutschland sind alle Version in Europa identisch. Und PEGI 18 ist normal uncut…
freak666
30. März 2012 um 13:25 UhrEdit:
Früher war in UK noch die BBFC für Spiele verantwortlich. Mittlerweile haben sie aber auch nur noch die PEGI und die ist gesetzlich verpflichtend. Somit scheint es logisch das sich PEGI Versionen eigentlich nicht von Land zu Land unterscheiden…
ALPHAT1ER
30. März 2012 um 13:39 UhrJeder der nen Internetanschluss besitzt, kann auf die Indizierungen egal auf welcher Liste nen dicken Haufen setzen. Das gleiche mit dem Zollschwachsinn. Bestellt einfach in UK oder AT oder US und es passiert NIX! Das Spiel kommt an und gut is. Und ne Indizierung steigert mit sicherheit auch nicht den Wert. Und das schon gar nicht von so nem Schrottgame wie HotD^^
chillingroom
30. März 2012 um 13:55 Uhrgut so @ darkness 2
sonst käm noch einer auf idee sich mit einem bösen dämon ein zulassen und amok zu laufen
psykeks
30. März 2012 um 15:18 Uhr@AlexiusD
wenn du deine spiele nicht grade aus china oder amerika bestellst, brauchts du vorm zoll keine angst haben.
Stefan-SRB
30. März 2012 um 15:19 Uhrwie ich dieses ekelhafte hand bild hasse. ich werd mir the darkness 2 trotzdem noch holen UNCUT damit dieser schmierstaat kein geld an gecutteten sachen kriegt.
freaky_ruffy
30. März 2012 um 15:31 Uhreigentlich ist das doch diktatur.
sie schreiben uns vor was wir dürfen und was nicht..
sollten mal nicht rum meckern sondern mal handeln
~Uriel~
30. März 2012 um 15:43 Uhrrein prinzipiell sehe ich da kein problem… zumindest nich im fall von td2…
die deutsche version is eh geschnitten, und deswegen holen sich die meisten doch ohnehin die games aus dem ausland… und die ahnungslosen oder verantwortungslosen eltern die ihren kindern einfach jedes game im laden kaufen was für sie nich geeignet is bekommen auch nen riegel vorgeschoben…
so seh ich das, mich juckts in dem fall zumindest nich
Naked Snake
30. März 2012 um 17:29 UhrUnd Dead Rising 2 wurde beschlagnahmt, aber davon steht nix in der News.
Apple-Fan
30. März 2012 um 17:49 Uhrdie sollten sich mal selber indizieren
LiLJaYfromhtown
30. März 2012 um 18:03 UhrErstens ist House of the Dead Overkill nix übertolles,bin eig ein Fan von Railshootern aber so toll ist das nicht,hatte es mal auf der Wii.
Zweitens muss es nicht probleme geben beim Zoll nur weil ein Game aufm Index landet,das ist absoluter Schwachsinn.
Hab mir schon unmegen Sachen ausm Ausland bestellt die auf dem Index standen unter anderem Condemned und das Game ist 5000 mal schlimmer oder Postal 2.
Gamemaster1883
30. März 2012 um 21:07 UhrKann ich nix zu sagen,habe keines von beiden gespielt.
Harris
30. März 2012 um 21:26 UhrWarum HotD nun auf Liste B gelandet ist, verstehe wer will. Es gibt definitiv brutalere Games die offiziell ein USK Siegel tragen…
Zur Info für die Leute oben die sich das Teil bestellt haben. Nur weil es jetzt auf Liste B steht, heist ja nicht, dass es jetzt schon Beschlagnahmt ist. Im Moment ist es nur Indiziert. Ob das Spiel dann tatsächlich strafrechtlich bedenklich ist muss ein Gericht entscheiden. Das dauert in der Regel noch mal ein paar Monate.
Dead Rising 2 z. B. wurde erst im November rechtskräftig beschlagnahmt und ich weis schon gar nicht mehr wie lange das schon drausen ist.
Und innerhalb der EU ist auch der Zoll kein Thema.
BigBOSS
31. März 2012 um 10:56 UhrHört das denn NIE auf..die USK hat rein garnichts mit den indizierungen zu tun.
Genauso wenig wie die BpJm…die halten nur das ein,
was die FETTEN Politiker im Amt, denen vorschreiben
was verboten gehört.
Wollt ihr was ändern wählt die Piraten Partei..
die setzen sich halt auch inzwischen auch für andere
sachen sein, nicht nur Medien und Internet.
Dazu gehören umweltschutz, bessere löhne usw.
Ich hoffe da kommt jetzt nicht einer angerannt,
das jetzt auch behauptet, da die sich für Raubkopie
durch setzen.Wenn doch..hat die Bildzeitung
deine Hirnzellen schon zerstört.