Schon im letzten Monat ließ sich ZeniMax Media einige Marken sichern, die im Zusammenhang mit dem Mammut-Rollenspiel “The Elder Scrolls V: Skyrim” stehen. Unter anderem wurde ein Markenschutzantrag für den Ausruf „Fus Ro Dah“ eingereicht. Wie nun bekannt wurde, folgte mit „Dragonborn“ eine weitere Marke.
Der Markenschutzantrag für „Dragonborn“ wurde bereits am 15. Mai eingereicht. In der Beschreibung heißt es: „Computerspiel-Software für die Nutzung auf Computern und Videospielkonsolen; downloadbare Computerspiel-Software, die via Internet und kabellosen Geräten zur Verfügung gestellt wird.“
Womöglich haben wir es mit dem Namen eines weiteren DLCs zu tun.
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Kommentare
Buzz1991
20. Mai 2012 um 10:56 UhrDas ist irgendwo lächerlich.
Durch die ganezn „Fus Ro Dah“-Videos auf YouTube hat das Spiel nochmal mehr an Bekanntheit gewonnen. Eine bessere Werbung kann es doch nicht geben.
mcgeesack
20. Mai 2012 um 11:11 UhrLol ^^
DarkLord1003
20. Mai 2012 um 11:11 UhrIch lasse mir das Wort sfjkurdsjnfdjncdvvvvjdd schützen…. Haahaaa jetzt dürft ihr es nicht mehr verwenden – Kohle her…
Reedler
20. Mai 2012 um 11:33 UhrBuzz hat Recht, ZeniMax sollte dankbar sein.
War_mal_hier
20. Mai 2012 um 11:37 UhrAlso ich finde ja BETHESDA absolute klasse. Mit THE ELDER SCROLLS IV: OBLIVION, FALLOUT 3 und THE ELDER SCROLLS V: SKYRIM haben sie für mich persönlich meine LIEBLINGSGAMES auf der PS3 geschaffen und mich in eine wirkliche fantastische FANTASIEWELT eintauchen lassen.
Aber das mit diesen Wort (Begriff) schützen, das finde selbst ich sehr LÄCHERLICH.
@Buzz1991
Stimme dir voll zu 🙂
Fischkopf13
20. Mai 2012 um 11:37 UhrHabt ihr den letzten Satz nicht gelesen ^^? „Womöglich haben wir es mit dem Namen eines weiteren DLCs zu tun.“ das ist doch total wahscheinlich.
asbachclub
20. Mai 2012 um 11:44 UhrSolang es nur um ein DLC geht ist ja schön und gut, aber wenn man dann als anderer Entwickler den Begriff ned verwenden darf wärs schon lächerlich 😀
Mr_Aufziehvogel
20. Mai 2012 um 12:16 UhrDas heißt, wenn man sich „Dragonborn“ ohne Zustimmung von Zenimax auf den Arm tätowiert, werden dann rechtliche Schritte eingeleitet und der Arm muss amputiert werden ^^
Buzz1991
20. Mai 2012 um 12:19 Uhr@Reedler; War_mal_hier:
Danke für eure Zustimmung 🙂
-KEI-
20. Mai 2012 um 12:39 Uhrmüssen die eltern die ihr kind das am 11.11.11 geboren wurde jetzt umbenennen??
die hatten es Dovahkiin genannt. und bethesda hatte denen kostenlose games ein lebenlang versprochen.
DaxterPlayer
20. Mai 2012 um 14:04 Uhr@-KEI- Was hast Doavhkiin mit Dragonborn zu tun?
Illuminati
20. Mai 2012 um 14:14 Uhr@-KEI- HAHAHA was ist das für eine Frage 🙂 Bethesda möchte FUS ROH DA schützen und nicht den Namen Dohvakin oder wies auch geschrieben wird 🙂
aufjedenfall wenn auch Bethesda den Nahmen Dohvakin schützen würde würde das Kind auch weiter so heißen weil sie den Eltern das Recht gaben es zutun durch ein Gewinnspiel 😀
lalala
20. Mai 2012 um 14:15 Uhr@Daxterplayer Ist in der Drachensprache das wort Dragonborn.
TTT: Ich glaube viele wissen nicht wie so ein Markenschutz funktioniert. Wenn ich mir das Wort auf den Arm tätowieren lasse passiert garnichts. Oder bei einem Youtube Video benutze, aber sobald ich etwas mit dem Wort verkaufen will oder Werbung damit mache ohne Zustimmung. Dann gibt es Probleme. Also sobald ich etwas öffentliches damit mache und mein Geld direkt oder indirekt damit verdiene gibt es Probleme, aber da man kein Geld mit Youtube verdient. ( Ausnahme man ist Partner) sollte es kein Problem geben.
Illuminati
20. Mai 2012 um 14:15 Uhr*es zu dürfen und ich glaub den Namen Dohvakin haben sie schon längst geschützt durch einen Patent.
BlaZ3
20. Mai 2012 um 15:26 Uhromg lächerlich pur!
lalala
20. Mai 2012 um 16:24 Uhr@BlaZ3
Nicht wirklich.
Blackfire
21. Mai 2012 um 12:24 Uhr@Fischkopf13:
Hmmm. Villeicht 🙂
Nächster Skyrim DLC:
Davakins Fus Ro Da Aventures. (Mir egal wie man das schreibt.)