Die Entwickler von Techland werkeln derzeit am „Dead Island“-Nachfolger „Dead Island: Riptide“. Nachdem schon der erste Teil zu brutal für das deutsche Publikum war, gehen die Macher nicht davon aus, dass „Riptide“ offiziell in Deutschland erscheinen wird. „Vielleicht ändern sie ihre Gesetze? Es wird Zeit“, so Creative-Producer Sebastian Reichert gegenüber Joystiq. „Ich würde nicht darauf wetten, dass es dort erscheint.“
Auf der Gamescom wird „Dead Island Riptide“ hinter verschlossen Türen gezeigt. „Die Situation ist einfach lächerlich, da der Titel auf der Gamescom in Deutschland hinter verschlossen Türen gezeigt wird, aber das anwesende Publikum wohl nicht in der Lage sein wird, das Spiel legal zu spielen“, meinen die Kollegen von Joystiq. „Um noch Öl in das Feuer zu gießen: Der Publisher Deep Silver ist eine deutsche Firma.“
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Kommentare
Sackboy305
16. August 2012 um 17:54 Uhrdeutschland soll erwachsen werden!
frostman75
16. August 2012 um 17:57 UhrPEGI…FTW! 😉 Das war aber leider zu erwarten…armes Deutschland!
DominikFFM
16. August 2012 um 18:07 UhrIst doch schon viel besser geworden in letzter Zeit…
DominikFFM
16. August 2012 um 18:07 UhrIst doch schon viel besser geworden in letzter Zeit…
psykeks
16. August 2012 um 18:08 Uhrwieso sollte das publikum (also zocker wie wir und mind. 18) nicht legal dead island 2 zocken dürfen?
spiele übers ausland – sprich österreich – zu bestellen ist doch nicht illegal. wenn man volljährig ist natürlich. versteh die aussage nicht…
Professor_D
16. August 2012 um 18:09 UhrMir hat Dead Island gefallen aber hat es sich bei euch auch oft aufgehangen?
Die Texturen waren scheisse usw.. . Zumindest auf PS3.
Buzz1991
16. August 2012 um 18:11 UhrSie können ja das Spiel bei der USK vorlegen und schauen, was passiert.
Ich finde Dead Island zwar brutal, aber durch das Szenario mit den B-Move-Charakteren ist das ganze immer etwas trashig.
USK 18 würde reichen und zwar ungeschnitten. Gibt auch andere blutige Spiele wie Killzone 2+3 und Dead Space 1+2, wo genügend Blut fließt, Gedärme rumfliegen usw.
Sackboy305
16. August 2012 um 18:14 UhrBuzz1991: immer vergisst Du GoW III ^^
Doomguy
16. August 2012 um 18:15 UhrIst mir eigentlich egal. Das Spiel wird eh bei Veröffentlichung geholt, und da bekommt man es ja noch in Deutschland. Ich will lieber was aus dem Spiel sehen.
Professor_D
16. August 2012 um 18:16 Uhr@Buzz1991: Jo stimmt UND es sind immerhin Zombies und keine Menschen was auch egal wäre da das alles nur Fantasy ist .
RED-LIGHT
16. August 2012 um 18:20 UhrDas ist immer noch zu hart für die ab 18 Leute. 🙂
IchDuErSieEs
16. August 2012 um 18:29 UhrDas Deutschland sich immer so anstellen muss -.-
Ich hols mir halt aus Österreich, aber trotzdem…. einfach lächerlich.
Sebacrush
16. August 2012 um 18:48 UhrNein es ist eigendlich nicht erlaubt uncut-spiele auf dem postweg zu importieren…
Beschlagnahmte games sowieso nicht.
Und die dürfen teil 2 der öffentlichkeit zeigen auch OHNE zustimmung der USK…
Nur halt ab 18
Die können das game ( Teil 2 ) auch komplett in deutschland veröffentlichen OHNE USK rating…
Wie Jericho damals… USK sagte keine Freigabe … trozdem veröffentlicht…
Die BPjM hat es dann 3 Monate später geprüft und ein USK 18 rating ausgestellt
Sidious
16. August 2012 um 19:14 UhrWie schlimm kann das schon sein, meine Güte. Da platzen doch nur ’n paar Pixel 😀
Buzz1991
16. August 2012 um 19:54 Uhr@Sackboy:
Liegt daran, weil ich noch nie GoW gezockt hab, sondern nur aus Videos und Bildern kenne 😀
Gamer1981
16. August 2012 um 20:26 Uhr@ Sebacrush
Wieso sollte es nicht erlaubt sein Uncut Spiele auf dem Postweg zu importieren?
Bei Gamesonly beispiels Weise kann man uncut Games nur per Kreditkarte kaufen.
Oder es gibt andere Identitätsprüfungen.
Bei Spielen die beschlagnahmt sind ist es etwas anderes.
ALOIS
16. August 2012 um 20:31 Uhr…..
IceWolf316
16. August 2012 um 21:43 UhrZitat: „Nachdem schon der erste Teil zu brutal für das deutsche Publikum war,…“ das halte ich einfach mal für ein Gerücht! Der erste Teil ist bei uns nicht erschienen weil wir uns Bevormunden lassen! Nicht weil das Publikum es zu Brutal fand, sondern ein paar Schwachköpfe die von Spielen und der Kunst, die Spiele nuneinmal darstellen, keine Ahnung haben! Von Leuten die Ihre Meinung anderen Volljährigen und Mündigen Bürgern auf zwängen, statt sie selber entscheiden zu lassen.
AmBosS
16. August 2012 um 22:32 Uhrdaich direkt ander grenze zu holland wohne werd ich es mir dort kaufen =)
Sebacrush
16. August 2012 um 23:06 UhrZUERST EINMAL DAS
Q: Was bedeutet USK?
A: USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
URL: http://www.usk.de
Q: Was bedeutet eine Indizierung von Spielen?
A: Unterliegt ein Spiel der Indizierung so darf dieses Spiel nicht mehr offen beworben, ausgestellt, importiert, exportiert oder im Verkauf Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Ein Erwerb der indizierten Sache von Erwachsenen im Sinne des Gesetzes (also über 18) ist nur auf Nachfrage nach dem Produkt möglich. (Auch unter der Theke genannt)
Q: Ist an der Indizierung die USK Schuld?
A: Nein. Die USK ist ausschließlich für die Prüfung eines Titels verantwortlich. Der Eintrag in die Liste der Jugendgefährdeten Medien (Index, oder auch Liste B) erfolgt nach Beantragung. Solch einen Antrag kann jeder Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland stellen. Dieser Antrag wird dann geprüft und die Beurteilung neu entschieden.
Q: Wer entscheidet denn dann über eine Indizierung?
A: Diese Aufgabe unterliegt der BPJM (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Medien) früher auch als BPJS (Bundesprüfstelle für Jugendgefährdete Schriften) bekannt.
URL: http://www.bundespruefstelle.de
Q: Ist der Besitz von indizierten Spielen verboten?
A: Nein. Der Besitzt ist nicht verboten. Nur die bereits weiter oben beschriebenen Punkte.
Q: Was bedeutet denn Beschlagnahmung?
A: Wird ein Spiel beschlagnahmt, so gilt dies einem Verbot gleich. In diesem Fall wird ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die Beschlagnahmung aller Kopien der Sache veranlasst. In diesem Fall wird die Polizei alle ausliegenden oder im Besitz befindlichen Kopien vor Ort beschlagnahmen und diese anschließend vernichten. So ist es nicht unbedingt verwunderlich, wenn bei einem Saturn oder MM oder aber auch den Publisher die Kriminalpolizei vor der Tür steht.
Q: Was sind die wesentlichen Unterschiede des neuen JuSchG?
A: Die Unterschiede zu früher liegen in den Altersbeschränkungen. Waren diese in den früheren Jahren nur als grobe Leitrichtung für Eltern gedacht, sind diese mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahre 2002 bindend. Dies bedeutet, dass wenn auf einer Spielhülle 18 Jahre aufgedruckt ist, dieses Spiel auch nur ab 18 Jahren verkauft werden. Der Handel ist dazu verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen.
Q: Ich habe das Gefühl, dass manche Spiele mehr, und andere weniger geschnitten werden, trotz Gewalt. Kommt mir das nur so vor?
A: Mit dem neuen JuSchG ist der Erwerb von Spielen ab 18 für Jungendliche nicht möglich. Aus diesem Grund kann die Fortsetzung einer Spielesserie weniger scharf geprüft werden, wenn aus der zugrunde liegenden Prüfung das Kaufalter auf ab 18 Jahren festgestellt worden ist.
Da das Gesetz Jugendliche und nicht Erwachsene durch diese Gesetzgebung schützen möchte, kann das Spiel also weniger beschnitten als noch vor 2002 auf den Markt kommen. Würde RE5 beispielsweise ab 16 Jahren sein, wären die Inhalte wie Mercanaries nicht zulässig und Capcom müsste diese Inhalte für den deutschen Raum entfernen. Das Spiel ist aber ab 18 und kann somit nicht in Kinderhände kommen.
Bei ganz besonderen und umstrittenen Fällen, wird eine Sache (in diesem Fall ein Spiel) sofort auf den Index aufgenommen, ohne Rücksicht auf die Freiheitsrechte Erwachsener. Begründung des Gesetzgebers bei der „Beraubung“ der Freiheitsrechte, ist der Vordergründig zu beachtende Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Q: Wenn das so ist, wieso ist dann z.B. das Update für RE5 auf den Index?
A: Ganz einfach. Im Fachhandel kann eine persönliche Kontrolle erfolgen. Da das Update nur über das Internet zu beziehen ist, haben hier Kinder und Jugendliche durch „Betrug“ die Möglichkeit an das Produkt zu kommen. Aus diesem Grund ist das Update im deutschen PSN nicht zu finden
Q: Zählt bei der Prüfung nur Gewalt?
A: Nein, nicht nur. Die Prüfer achten darauf, welche Ziele im Spiel zu erfüllen sind. Ist das Ziel eines Spieles das „Gute“ aber mit „gewaltsamen Mitteln“ kann das Spiel dennoch eine ab 16 Einstufung erhalten. Betonung liegt auf „KANN“.
Ist das Ziel eines Spieles aber das reine „Morden“ oder „Abschlachten“ von Menschen oder Menschenähnlichen Gestalten, so wird dieses Spiel mit großer Sicherheit auf den Index landen oder nur ab 18 erhältlich sein.
Q: Die Arbeit der USK ist doch Müll und völlig Sinnfrei, oder?
A: Nein. Wie der Name schon sagt, ist die USK eine reine Selbstkontrolle durch die Hersteller. Die USK richtet sich dabei nur an gesetzliche Vorgaben und prüft die Einhaltung dieser durch die Vergabe von Altersfreigaben.
Q: Wer trägt dann Schuld dran, dass wir viele Spiele in D nicht sehen?
A: Das ist rein der Gesetzgeber. Also der Staat, dessen Interessen das BPJM vertritt.
Q: Ist es aber nicht so, dass ich als Erwachsener ein Recht darauf habe, alles zu spielen was ich will?
A: Doch, genau so ist es. Hier muss man jedoch auch gegen gewisse Entscheidungen des Staates als Bürger vorgehen. Wie dies geschieht, entscheiden die Bürger. Ob dies per Unterschrift oder Versammlungsrecht geschieht usw.
Q: Warum passiert dann nichts?
A: Eine Unterschriftensammlung ist die am häufigsten angewandte Methode des Widerspruches. Diese bringen aber nie sehr viel. Von ihrem Versammlungsrecht haben die deutschen bisher wenig, bis keinen Gebrauch gemacht. Zumindest nicht, was die Entscheidungen des Staates zum Schutze der Jugend betreffen.
Klartext:
– Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
– Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als „Vorführung“ zu werten und somit strafbar sein!)
– Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
– Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
Quelle: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
Sebacrush
16. August 2012 um 23:11 UhrNOCH MEHR
§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt,!!!!!!!!! BEZIEHT !!!!!, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Der andere Kommentar wartet auf Freischaltung !
PS: Die stelle mit dem Postweg und dem beziehen finde ich auf die schnelle jetzt nicht
CELICA_T23
17. August 2012 um 01:48 UhrAn alle hier…. mein schwager(ich nenne ihn immer berliner) arbeitet als unabhäniger jugendschutzsachverständiger für die usk….die usk lässt titel wie gow 3 oder so andere brutale titel (ausser hakenkreuzsymbole) ungeschnitten auf den markt wenn ein bestimmtes endgeld fliest. gow ist da ein sehr gutes beispiel: abgetrennte gliedmasen bei menschen und menschen ähnlichen usw…. andere spiele wie dead island erscheinen nur nicht ungeschnitten da puplisher sich das geld sparen wollen. mittlerweile müsste doch jeder noob wissen das geld die welt regiert. oder wie kommen tonnenweise drogen über die grenzen…. weil da was geschmiert werden muss!!!
Momentaufnahme
17. August 2012 um 02:00 Uhr@ Sebacrush:
Ich zitiere:
4. herstellt,!!!!!!!!! BEZIEHT !!!!! … um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 (siehe Bein Beitrag oben) zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen…
Vielleicht hab ich’s übersehen, aber von Eigenbrauch is da nirgends die Rede.
In z.b. Österreich bestellen sollte also kein Problem sein 🙂
IceWolf316
17. August 2012 um 09:21 Uhr@CELICA_T23
Das mag alles sein, aber wieso können die das? Weil das Volk sich doch bevormunden lässt. Weil der Deutsche lieber alles vorgeschrieben kriegt, statt selber zu Entscheiden. Und das ist nicht nur in Spielen so…
Sebacrush
17. August 2012 um 15:50 Uhr@Momentaufnahme…
SO jetzt kann man alles lesen