Die Verantwortlichen in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben auch im September einige Spiele auf den Index gesetzt und diverse andere Titel von den entsprechenden Listen gestrichen. So wird u. a. „Golden Axe: Beast Rider″ in Listenteil A eingetragen, während der PS3-Titel “Soldier of Fortune: Payback” in Listenteil B aufgenommen wird und damit einem strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM unterliegt.
Listenteil A
- Golden Axe: Beast Rider (Playstation 3, EU-Version)
Listenteil B
- Soldier of Fortune: Payback (Playstation 3, US-Version)
Listenstreichung gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG
- Barbarian – Der mächtigste Krieger (C 64, Palace Software)
- Jailbreak (C 64, Konami)
- Sex Cartoons (C 64, Pure Byte)
- S.W.A.T. (C 64, Mastertronic Inc.
- Terror (C 64, Flora Soft)
Listenstreichung gemäß § 23 Abs. 4 JuSchG
- Hitman – Codename 47 (PC CD-ROM, Eidos Deutschland)
Listenstreichung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG
- Barbarian (C 64, Cracker Raw Deal)
- Barbarian – The Ultimate Warrior (C 64, Palace Software, London/GB)
Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”
Weitere Meldungen zu Indizierungen.
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Kommentare
ResiEvil90
01. Oktober 2012 um 11:27 Uhromfg
samonuske
01. Oktober 2012 um 11:35 UhrBabarian wie geil, das habe ich hier immer noch auf meinen c64 liegen.
Gamer1981
01. Oktober 2012 um 12:17 UhrIch bin mir jetzt gar nicht so sicher. Ich meine aber das ein Verbreitungsverbot erst mit dem beschlagnahmen eines Games in Kraft tritt. Meine ich irgendwo mal gelesen zu haben.
Der Higgy
01. Oktober 2012 um 12:28 UhrAch ja…das gute alte C64 😃
DUALSHOCK93
01. Oktober 2012 um 13:42 Uhrsoilder of Fortune payback geilster shooter 😉
LiLJaYfromhtown
01. Oktober 2012 um 14:01 UhrGolden Axe Beast Rider??Okkkkayyy,das Game hatte ich mal vor Jahren und es ist einfach nur schlecht xD.Außerdem stand jedes Soldier of Fortune immer sofort aufm Indix. auch Payback.
Das_Krokodil
01. Oktober 2012 um 15:11 Uhr@FPShooter:
Die BPjM indiziert ja nur auf Antrag…und das kann sich halt hinziehen… Zum Glück für uns Zocker^^
und was die aktuellen Indizierungen angeht, ist das ja wohl kein Verlust bei den beiden Titeln^^ und SoF ist ja wohl zu Recht auf der Liste
SA-95
01. Oktober 2012 um 16:29 UhrDie Indizieren verpixelte Spiele?!
Ne, jetzt mal im ernst: Gehts eigentlich noch armseliger?
KoelschBloot
01. Oktober 2012 um 19:29 UhrBarbarian ! Mann wie ich das Spiel geliebt habe ! 🙂
bleeeki
02. Oktober 2012 um 06:53 UhrFalsch. Liste B bedeutet lediglich, das der Titel Beschlagnahmt werden könnte, wenn ein entsprechendes Gericht so entscheiden würde. Ansonsten verhält sich hier alles so wie bei Liste A.
Gorg
02. Oktober 2012 um 08:37 UhrSoF Payback ist ja wohl der schlechteste Teil der Serie. Ich fand den 2. deutlich besser. Krank sind sie aber allesamt.
Skisu86
02. Oktober 2012 um 09:48 UhrWer lesen kann, ist klar im Vorteil 😀
Die C64 Spiele wurden nicht indiziert, sondern wieder aus der Liste gestrichen 😉
„Listenstreichung gemäß §…“