Wie eine aktuelle Meldung verrät, wird der finanziell angeschlagene Publisher THQ von einem Tattoo-Artist für die unerlaubte Reproduktion eines Tattoos auf dem Welterweight-Kämpfer Carlos Condit in „UFC Undisputed 3“ verklagt, womit die Rechte des Tattoo-Künstlers verletzt werden.
Chris Escobedo, der Besitzer von Elite Tattoo im US-Bundesstaat Arizona, behauptet, dass das Löwen-Tattoo auf der Seite von Condit ein einzigartiges Werk sei, das von THQ ohne Erlaubnis nachgemacht wurde.
„Ich hätte der nachgemachten Abbildung des Tattoos durch einen Animator nicht zugestimmt“, sagte Escobedo. Hätte THQ versucht, das Werk zu lizenzieren, hätte der Tattoo-Künstler zumindest die Freigaberechte und eine Vergütung erwartet, wie er weiterhin zu verstehen gibt.
Laut Escobedos Anwalt haben Tattoo-Künstler alle Reche an ihrer Arbeit, solange kein schriftlicher Vertrag Anderes besagt. Einen ähnlichen Fall gab es auch schon beim Film „Hangover 2“, in dem das Mike Tyson-Gesichts-Tattoo ohne die Erlaubnis des Tattoo-Künstlers reproduziert wurde. Dieser Fall wurde mit einer Zahlung in unbekannter Höhe beigelegt.
„UFC Undisputed 3“ ist seit Februar 2012 für PlayStation 3 und Xbox 360 erhältlich.
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Kommentare
Darmwinder
19. November 2012 um 10:00 UhrDie Amis ticken echt nicht mehr…
black_haze_24
19. November 2012 um 10:17 Uhrfür geld was manche tun… hammer
Hans0r
19. November 2012 um 11:02 UhrKann man wirklich die Rechte an einem Bild halten dass man auf einen anderen Menschen gemalt hat? Für mein Empfinden hört sich das etwas eigenartig an. Klar er hat das Tattoo erstellt aber Condit hat es gezahlt und nutzt es
KingzWayz
19. November 2012 um 11:27 UhrEs heißt rech TTT e.
Slapnir
19. November 2012 um 12:06 UhrLächerlich! Condit gab dieses „Bild“ in Auftrag. Es entstand nach seinem Wunsch und seiner Vorstellung. Er zahlte dafür. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, der eindeutig Anderes besagt, sollten die Rechte beim Auftraggeber liegen – auch nach US-Recht.
Ist doch in der Wirtschaft nicht anders. Entwickelst du n Partikelfilter für Mercedes, gehören denen die Rechte deiner Entwicklung. Dann könn die das Ding auch spottbillig an Renault verschleudern (das Patent).
Die Mauer gehört auch dir, wenn der Maurer fertig ist.
Deidara_hmm
19. November 2012 um 19:21 Uhrnoch eine klatsche ins gesicht für thq
skywalker1980
19. November 2012 um 19:37 Uhr@hansOr: man merkt, du hast dir nie n peckerl auf die haut „MALEN“ lassen… 🙂