Die Xbox 720 und PS4 werden wahrscheinlich keine Abwärtskompatibilität zur aktuellen Konsolen-Generation bieten, gibt der EA CFO Blake Jorgensen bei einer Rede auf der Goldman Sachs Technologie und Internet Konferenz in San Francisco zu verstehen.
Während Jorgensen über den Release-Zeitplan der verschiedenen EA Sports-Titel sprach, kam er auch auf die bevorstehende nächste Konsolen-Generation zu sprechen, die aller Wahrscheinlichkeit nach nicht abwärtskompatibel zur aktuellen Generation sein wird.
„Eine wichtige Sache, an die man sich erinnern sollte, ist, dass die Next-Gen-Konsolen aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht abwärtskompatibel sein werden. Und wenn man ein Multiplayer-Spiel spielt, wird man sehr wahrscheinlich nicht mit jemanden zusammen spielen können, der auf einer anderen Konsolen-Generation spielt“, so Jorgensen.
Die Spieler werden ihre Sport-Spiele demzufolge wahrscheinlich auf der aktuellen Konsole spielen, da dort die meisten anderen Spieler und ihre Freunde zu finden sein werden.
So gibt er das Beispiel: Wenn das neue „FIFA“ im August 2013 erscheint und die PS4 bzw. die Xbox 720 zum Weihnachtsgeschäft 2013, dann wird ein NextGen-„FIFA“ erst im nächsten Jahr wirklich für EA und die Spieler von Interesse sein.
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Kommentare
BoC-Dread-King
13. Februar 2013 um 15:43 UhrIch hoffe auch auf AK, habe damals gerade noch so das PS3 60GB Modell ergattern können.
Wie ich die AK meiner PS3 ab und an genutzt habe: Resident Evil 4 (PS2), Wing Commander 3 & 4 (PS1), TR Anniversary/Legend (PS2), Final Fantasy VII (PS1), Front Mission 3 (PS1), NfS: Underground (PS2), Colony Wars (PS1), Diablo (PS1), Warhammer: Dark Omen (PS1)
Also man sieht die Nutzung der AK wäre auf jeden fall gegeben, ausserdem hab ich keine Lust mein gemütlich eingerichtetes Wohnzimmer mit 100 Konsolen zu zumüllen. Von mir aus soll Sony 2 Versionen anbieten, ich nehm dann die mit AK von mir aus auch 100€ teurer.
Mein 60GB Modell besitzt übriegens seit neustem 1TB 🙂
Sandokan
13. Februar 2013 um 16:00 UhrPower statt AK, was soll ich mit PS3 Games wenn ich ne PS4 habe !
lecker bier
13. Februar 2013 um 16:20 Uhr@sandokan
seh ich auch so wozu muss ich ps3 games auf ps4 spielen völliger unsinn
lecker bier
13. Februar 2013 um 16:22 Uhrwenn ihr so geil drauf seid eure alten kack games auf next gen zu zocken dann behaltet doch die alten kisten
Buzz1991
13. Februar 2013 um 17:10 UhrAbwärtskompatibilität wäre schon nicht schlecht, aber es ist technisch schwer umzusetzen. Vielleicht kann man ja über den Streaming-Dienst „Gaikai“ die Abwärtskompatibilität weiterführen.
⊙,⊙
13. Februar 2013 um 17:46 UhrNatürlich … nicht ! Die wollen uns ja abkassieren mit HD Editions etc. 😀
RED-LIGHT
13. Februar 2013 um 19:24 UhrDie PC Version wird dann nochmal für PS4 verkauft, so wird es warscheinlich ablaufen. Wenn ich mir vorstelle Mass Effect 1,2,3 ohne Ruckler, Top Grafik usw das ist auf der einen Seite verlockend, aber auf der anderen Seite natürlich sinnlos wenn man das Spiel schon hat. Wenn die PS4 abwärtskompatibel wär und per Patch die PS3 Games auf PS4 nachgebessert werden, das wär fein. Aber dann kassieren die keine Moneten.
holo
13. Februar 2013 um 19:48 Uhrwozu abwärtskompatibel?
die leute sind dumm genug sachen wieder und wieder zu kaufen wie man an GTA:San Andreas sieht…
und die leute die meinen das es hardwaretechnisch sehr aufwendig ist… ja ne ist kla deswegen kann die ps3 ja auch ps2 spiele emulieren…
BooN
13. Februar 2013 um 20:21 UhrBrauch ich eh nicht, wer will denn bitte auf der ps4 matschige ps3 Games zocken? Spielt ihr heute etwa noch PS2 spiele? Kaum jemand! Typisch deutsches rungebeule, mehr nicht
Quaker
13. Februar 2013 um 21:45 Uhrich glaube kaum das mit der accountbindungweil sehet hier wenn das durch kommt dann ist accountbindung geschichte
vzbv reicht Klage gegen Valve wegen Accountbindung ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte gegen Valve Klage ein, weil man keine Einigung im Bezug auf die Accountbindung eines Spieles und die Nichtübertragbarkeit des Spieleraccounts auf Dritte erzielen konnte.
Screenshot zu: vzbv reicht Klage gegen Valve wegen Accountbindung einAb morgen lässt Valve auch diejenigen Spieler auf ihre Softwarebibliothek zugreifen, die den AGBs nicht zustimmen.Valve wolle weiterhin an dem bisherigen Geschäftsmodell festhalten und verbietet darüber hinaus in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung der Accounts an Dritte. Zwar wäre theoretisch der Verkauf bzw. die Weitergabe der Spiele möglich, jedoch ist das nicht machbar, da diese eben an den jeweiligen Account gebunden sind und dieser nicht verkauft werden darf.
„In diesem Zusammenhang spielt es also auch keine Rolle, ob der Verbraucher ein Spiel auf einem Datenträger oder per Download kauft – er kann es faktisch nicht weiterverkaufen. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen“, heißt es.
Dabei geht der vzvb der Frage „Voller Kaufpreis und nur halbes Eigentum?“ nach. Schließlich bezahle der Nutzer auch bei Brett- und Kartenspielen ebenso wie bei Software den vollen Kaufpreis, könne diese aber verschenken, verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht dafür einräumen.
„Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte“, schreibt der vzvb.
Und auch wenn das Unterlassungsverfahren nur teilweise fruchtete, so wird ab morgen, dem 31. Januar 2013, auf Pop-up-Fenster bei neuen Nutzungsbedingungen verzichtet. Denen musste man bislang zustimmen, um die Plattform überhaupt weiterhin nutzen zu können. Das soll sich dann ab morgen aber ändern, wodurch man auch dann Zugriff auf die Spielesammlung erhält, wenn man den AGBs nicht zustimmt – wie das genau im Detail aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle:Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte gegen Valve Klage ein, weil man keine Einigung im Bezug auf die Accountbindung eines Spieles und die Nichtübertragbarkeit des Spieleraccounts auf Dritte erzielen konnte.
Screenshot zu: vzbv reicht Klage gegen Valve wegen Accountbindung einAb morgen lässt Valve auch diejenigen Spieler auf ihre Softwarebibliothek zugreifen, die den AGBs nicht zustimmen.Valve wolle weiterhin an dem bisherigen Geschäftsmodell festhalten und verbietet darüber hinaus in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung der Accounts an Dritte. Zwar wäre theoretisch der Verkauf bzw. die Weitergabe der Spiele möglich, jedoch ist das nicht machbar, da diese eben an den jeweiligen Account gebunden sind und dieser nicht verkauft werden darf.
„In diesem Zusammenhang spielt es also auch keine Rolle, ob der Verbraucher ein Spiel auf einem Datenträger oder per Download kauft – er kann es faktisch nicht weiterverkaufen. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen“, heißt es.
Dabei geht der vzvb der Frage „Voller Kaufpreis und nur halbes Eigentum?“ nach. Schließlich bezahle der Nutzer auch bei Brett- und Kartenspielen ebenso wie bei Software den vollen Kaufpreis, könne diese aber verschenken, verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht dafür einräumen.
„Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte“, schreibt der vzvb.
Und auch wenn das Unterlassungsverfahren nur teilweise fruchtete, so wird ab morgen, dem 31. Januar 2013, auf Pop-up-Fenster bei neuen Nutzungsbedingungen verzichtet. Denen musste man bislang zustimmen, um die Plattform überhaupt weiterhin nutzen zu können. Das soll sich dann ab morgen aber ändern, wodurch man auch dann Zugriff auf die Spielesammlung erhält, wenn man den AGBs nicht zustimmt – wie das genau im Detail aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle:Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte gegen Valve Klage ein, weil man keine Einigung im Bezug auf die Accountbindung eines Spieles und die Nichtübertragbarkeit des Spieleraccounts auf Dritte erzielen konnte.
Screenshot zu: vzbv reicht Klage gegen Valve wegen Accountbindung einAb morgen lässt Valve auch diejenigen Spieler auf ihre Softwarebibliothek zugreifen, die den AGBs nicht zustimmen.Valve wolle weiterhin an dem bisherigen Geschäftsmodell festhalten und verbietet darüber hinaus in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung der Accounts an Dritte. Zwar wäre theoretisch der Verkauf bzw. die Weitergabe der Spiele möglich, jedoch ist das nicht machbar, da diese eben an den jeweiligen Account gebunden sind und dieser nicht verkauft werden darf.
„In diesem Zusammenhang spielt es also auch keine Rolle, ob der Verbraucher ein Spiel auf einem Datenträger oder per Download kauft – er kann es faktisch nicht weiterverkaufen. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen“, heißt es.
Dabei geht der vzvb der Frage „Voller Kaufpreis und nur halbes Eigentum?“ nach. Schließlich bezahle der Nutzer auch bei Brett- und Kartenspielen ebenso wie bei Software den vollen Kaufpreis, könne diese aber verschenken, verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht dafür einräumen.
„Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte“, schreibt der vzvb.
Und auch wenn das Unterlassungsverfahren nur teilweise fruchtete, so wird ab morgen, dem 31. Januar 2013, auf Pop-up-Fenster bei neuen Nutzungsbedingungen verzichtet. Denen musste man bislang zustimmen, um die Plattform überhaupt weiterhin nutzen zu können. Das soll sich dann ab morgen aber ändern, wodurch man auch dann Zugriff auf die Spielesammlung erhält, wenn man den AGBs nicht zustimmt – wie das genau im Detail aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle:surfer-haben-rechte.de
Gastro
13. Februar 2013 um 22:10 Uhrganz erlich wenn man eine neue konsole hat dann zockt man eigentlich keine alten spiele mehr. und wenn man doch lust drauf hat, dann behält man halt seine ps3 oder kauft sich halt dann nochmal eine….
glaube kaum das die da noch einen cell chip etc, mit auf die platine löten. eventuell gibts dann halt für die wichtigen großen spiele wieder ein remake oder da wird irgendwas mit dem aufgekauften gaikai stream dienst laufen. nächste woche sind wir wohl schlauer.
Hendl
13. Februar 2013 um 22:35 Uhrglaube nicht, das sony noch den cell in die ps4 packt um abwärtskompatibilität zu gewährleisten… aber nachdem so viele idis die hd neuauflagen kaufen ist es sowieso nicht nötig… ich finde es schade, denn so manche ps3 perle, würde ich noch gerne später zocken… meine ps3 wandert auf den dachboden, sobald die ps4 rauskommt und da bleibt sie auch…
waldemar
14. Februar 2013 um 11:46 UhrDie werden nie im Leben eine Abwärtskomatibilität „integrieren“. Es geht halt nur ums Geld. Alles neu und doppelt kaufen, damit macht man heutzutage Geld. Leider.