Im Laufe des gestrigen Tages machte das Gerücht die Runde, dass sich Sony nun doch dazu entschlossen haben könnte, den Weiterverkauf von Spielen auf der PS4 zu unterbinden.
Ihren Ursprung fanden die Gerüchte in den aktualisierten Nutzungsbedinungen, in denen der Punkt 7.1 nun darauf hinweist, dass es den Kunden nicht gestattet ist, erworbene Spiele ohne eine Zusage von Sony oder des entsprechenden Publishers weiterzuverkaufen. Um den Gerüchten erst gar keinen Nährboden zu liefern, war Sonys Shuhei Yoshida umgehend zur Stelle und versicherte, dass die Kunden auf den PlayStation-Plattformen auch weiterhin die Möglichkeit haben werden, erworbene Spiele zu tauschen oder zu veräußern.
Ergänzend zu dieser Bestätigung ging Yoshida in einem aktuellen Statement noch einmal etwas näher ins Detail. „Das ist eine Bedingung seitens des europäischen PSN-Dienstes“, so Yoshida gegenüber Gamasutra. „Wir haben kein DRM, überhaupt kein neues DRM. Das ist lediglich eine rechtliche Sache. Die Leute können ihre gebrauchten PS4-Disk-Spiele verkaufen, so wie wir es öffentlich angekündigt haben. Die Anwälte kamen mit solchen Dingen an.“
Ein weiterer Sprecher von Sony ergänzt: „So wie es SCE auf der E3 angekündigt hat, dürfen die Kunden ihre PS4-Disks verkaufen oder verleihen.“
In Europa wird die PlayStation 4 ab dem 29. November für 399 Euro erhältlich sein.
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Kommentare
Putter
12. November 2013 um 13:32 UhrUnd wieder haben sich Millionen XBoxler die Hände gerieben und geflamed… Wofür? Für einen erneuten saftigen Sturz auf die Nase. Naja bald halten Sie ja die Wahrheit in Ihren Händen… 😀
SaschaAsh
12. November 2013 um 13:35 UhrJoah und wozu die ganze Aufregung? So ein System wollte man schon bei der PS Vita einführen, aber ist kläglich gescheitert. Sony hat da schon die Erfahrung gemacht das sich sowas nicht lohnt und ist gut beraten, wenn, auf ihren Onlinedienst zu setzen. So bindet man mit günstigen Preisen für digitale Medien seine Kunden und läßt den Leuten die Wahl ob sie nicht doch eher zur Handelsüblichen Version greifen zum Weiterverkauf später. 🙂
Check008
12. November 2013 um 13:35 UhrDa hat wohl ein Xboner in seinem Leben das erste mal eine AGB gelesen und sofort aus Frust Panik geschoben im Netz.
So ähnlich steht das bei M$ und Nintendo ebenfalls drin. Aber AGBs liest ja nie jemand, schnell runterscrollen und okay klicken gell.
bulku
12. November 2013 um 13:39 UhrQpëfffffff….
SpeedFreak04
12. November 2013 um 13:48 Uhrlol
Paradino
12. November 2013 um 13:54 UhrIch habe kein Bock jedesmal die AGB neu zu lesen, mittlerweile mußte ich zum 5 mal Ihre Änderungen bestätigen. Bleibt mir als Kunde da eine Möglichkeit nein zu sagen? Nein, wenn du nicht akzeptieren anklickst bist du raus und kannst die PS3 nicht mehr online verwenden.
Beim neukauf der PS3 Fat Lady habe ich es ja eingesehen, aber jetzt kommt noch noch das Beschneiden der Kunden zum vorschein. Wegfall von Linux, dann das einstellen der Sammelklagen gegen Sony, usw. usw.
Ich weis nicht, was ich mit der letzten Bestätigung schon wieder aufgegeben habe!!
Nacktenschrank
12. November 2013 um 14:13 Uhrlululu… ich liebe Äpfel mehr als du… lululu
Slashman
12. November 2013 um 15:18 UhrSony wäre ein Arschloch, wenn sie erster gegen MS wettern wegen DRM und co und später dann still und heimlich das verbieten. Das wäre irreführende Werbung und illegal.
Man sagt im TV, in der Presentation das und verkauft es dem Kunden so und später wenn er es in der Hand hat ist es auf einmal anders…
Man kauft ein Auto und der Hersteller sagt es hat 250 PS und 10 Liter auf 100 Kilometer und später kommt raus es sind nur 210 PS und 12 Liter auf 100 km. Wäre hier auch nicht anders.
Ausserdem ist DRM gegen deutsches Recht. Zuletzt hat die Verbraucherzentrale gegen SAP geklagt und vor gericht gewonnen, das Softwarelizenzen verkauft werden dürfen vom Kunden. Anders gesagt auch Software sei es Digital oder als Disk darf Legal weiterverkauft werden. Steam, EAs Origin und Uplay sind bald auch an der Reihe.
M.Presiv
12. November 2013 um 15:43 Uhr@Slashman
„…und später dann still und heimlich das verbieten. Das wäre irreführende Werbung und illegal.“
Illegal ja, aber niemand würde dagegen vorgehen. Siehe PS3 und Abwärtskompatibilität mit PS2 Games. Da gegen hat bis heute auch niemand geklagt. Da fällt mir ein das sollte man im nachhinein vielleicht noch machen…da dieses Feature mit der PS3 beworben wurde. Hmmm…Sammelklage, wer ist dabei?!
Jordan82
12. November 2013 um 15:49 Uhr@Slashman
Ja Steam und co dürften das normal auch nicht also müssten pc games auch verkäuflich sein aber die kommen schon ganz schön lang leider damit durch.
Slashman
12. November 2013 um 16:21 Uhr@Jordan82 & M.Presiv:
Kennt ihr den Satz:
Ohne Kläger da auch kein Richter.
Bedeutet, Steam kann nur so was machen, weil ihr es mit euch machen lässt. Ich habe mir die PS3 nicht gekauft und kann daher wenig dazu sagen. Jedoch wird es am PC wie auch auf Konsolen kein DRM mehr geben. Es liegt an euch und am besten die Verbraucherzentrale anrufen und sich offen beschweren.
Cult_Society
12. November 2013 um 16:40 UhrAlles nur gequirlter Mist um die kleinen Schaefchen zu beruhigen. Also ein Thema was eigentlich überhaupt nicht da ist aber über das fast wöchentlich zu lesen ist sollte man schon ernst nehmen. Sony wird noch einen Versuch wagen da bin ich mir sicher !
M.Presiv
12. November 2013 um 16:43 Uhr@Slashman
„Ohne Kläger da auch kein Richter.“
Noch nicht, aber bald! 😉
Slashman
12. November 2013 um 17:18 Uhr@Cult_Society: Sollen sie es nr versuchen.^^ Die Verbraucherzentrale hat SAP und co verklagt und gewonnen und in Deutschland ist es illegal. Zwar ging es dabei nur um Download Software, aber Spiele sind auch Software.
Die AGBs die mit DRM werden bald ungültig. Steam hat das erkannt und will einen User Steamshop machen, wo man seine gekauften/gebrauchten Spiele an andere user weiterverkaufen kann oder können soll. Das ist jedoch nicht genug, da man es auch an Leute verkaufen können sollte ausserhalb von Steam.
DRM wird verschwinden es ist nur eine Frage der Zeit. Bis dahin kaufe ich nur die Steam AAA Spiele wenn es mal zufällig für 5€ im Angebot ist (80% Rabat^^).
Check008
12. November 2013 um 18:01 Uhr@M.Presiv
Geklagt wegen gestrichener abwärtskompatiblität auf der PS3?
Ich kann wetten du hast das Firmware Update gemacht und als die AGB kam runtergescrollt und zugestimmt. Da stand alles drin.
BigBOSS
12. November 2013 um 18:37 Uhr@Check008
Eine AGB ersetzt nicht geltendes Deutsches Recht, auch wenn man sie
akzeptiert. Daher im AGB kann viel drinnen stehen, ob sie das
durch kriegen, ist eine andere sache.
Daher sollte man immer auf seinem Recht bestehen, nur so kann man
verhindern, das Unternehmen immer dreister werden.
Aber wenn alle seinen Kopf in den Sand stecken, und denken
das Recht wird ihnen von allein zugesprochen, der kann lange
warten.
Was denkt ihr wir die erste Arbeitgeber Gewerkschaft gegründet wurde ?
Da mussten auch viele leute um ihr recht kämpfen, heute wird alles
nur noch hingenommen. Bloss nicht auffallen XD
DaveyB
13. November 2013 um 10:30 UhrDie Abwärtskompatibilität der PS3 wurde aber nicht softwareseitig, sondern hardewareseitig entfernt und dadurch konnte von Sony die PS3 ohne PS2-Kompatibilität auch günstiger angeboten werden.
Das betraf also nur Neukäufer der nun nicht mehr 599,- € teuren PS3 und diese konnten entscheiden ob sie die PS3 ohne diese Funktion kaufen möchten.
Yolo
13. November 2013 um 13:06 UhrBlah blah blah….
Können wir diesen Punkt aus dem Vertrag streichen? – Nein, mein Anwalt hat gesagt das darf ich nicht. Ich werde da auch echt niemals Gebrauch von machen, versprochen. -Trollface
Die sicherste Vereinbarung, welche die Menschheit kennt. Bis heute ist noch kein Fall bekannt in dem jemand auf die Schriftliche Vereinbahrung bestanden hat!
Und das Geilste: “Das ist eine Bedingung seitens des europäischen PSN-Dienstes” […] „Die Anwälte kamen mit solchen Dingen an.“
Traurig dass Sony offensichtlich Lionel Hutz zum Anwalt hat, ist soetwas doch durch den EuGH im Fall Oracle ausgeschlossen worden.