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GTA 5 und die falschen Versprechen: Rockstar entscheidet Rechtsstreit für sich

Vor einigen Wochen sahen sich die Mannen von Rockstar in den USA mit einer wieder einmal recht kurios anmutenden Klage konfrontiert.

Im Detail geht es hier um die Verpackung des Spiels und die Tatsache, dass auf dieser darauf hingewiesen wird, dass „der Online-Modus bald verfügbar sei“. Während „GTA 5“ am 17. September 2013 veröffentlicht wurde, startete der Online-Modus am 1. Oktober – allerdings mit einigen technischen Problemen und Verbindungsabbrüchen. Selbst von verschwundenen Charakteren und Spielfortschritten war die Rede.

Zwei Kläger warfen Rockstar unfaires und betrügerisches Verhalten vor und klagten auf Schadenersatz. Die verantwortliche Richterin Virginia A. Phillips sah das Ganze etwas anders und gab in der Urteilsbegründung zu verstehen, dass im besagten Text auf der Verpackung niemals die Rede von einer direkten Verfügbarkeit des Mehrspieler-Parts gewesen sei.

Stattdessen würden die Produktbeschreibungen ausreichen, um die Kunden entsprechend zu informieren.

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Kommentare

frostman75

frostman75

31. Januar 2014 um 13:16 Uhr
Bayernultra

Bayernultra

31. Januar 2014 um 13:31 Uhr
Rantanplan

Rantanplan

31. Januar 2014 um 14:00 Uhr
Das Orakel

Das Orakel

31. Januar 2014 um 14:59 Uhr
rockinrabbit66

rockinrabbit66

31. Januar 2014 um 18:13 Uhr
Michael_Pachter

Michael_Pachter

31. Januar 2014 um 18:31 Uhr
₩arhammer

₩arhammer

31. Januar 2014 um 18:53 Uhr
I_Love_Gaming

I_Love_Gaming

31. Januar 2014 um 23:49 Uhr