Die Verantwortlichen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben auch im September dieses Jahres wieder Spiele auf den Index gesetzt. Dazu zählen die spanische Version des Xbox 360-Actionspiels “Gears of War 2”, das auf Liste A gesetzt wurde. Die PS3-UK-Version von “Aliens vs. Predator” wurde hingegen auf die Liste B gestellt.
Indizierungen (Listenteil A):
- Gears of War 2 (Xbox 360, spanische Version)
Indizierungen (Listenteil B)
- Aliens vs. Predator (PS3, UK-Version)
Auf Liste A stehen Medien mit jugendgefährdendem Inhalt, die fortan nicht öffentlich beworben oder verkauft werden dürfen. Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”
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Kommentare
Maria
30. September 2014 um 13:08 UhrVerdammt, ich bin schon wieder nicht indiziert.
GoW2 – jetzt noch?!?
SkywalkerMR
30. September 2014 um 13:10 Uhrlol
Seven Eleven
30. September 2014 um 13:12 UhrDas dauert oft recht lange.
Wer sich mit der MATERIE mal auseinandergesetzt hat , weiß auch warum
ZerRayza
30. September 2014 um 13:24 UhrAlso du nicht Seven eleven.
100jan1389
30. September 2014 um 13:24 UhrLieber tv indizieren:)wer 18 ist sollte auch die Möglichkeit haben solche Games zu erwerben.es liegt auch an den eltern
Royavi
30. September 2014 um 13:34 UhrFind es immer echt fraglich was zensiert wird und was nicht…
während man in GTA auf realistische Art und Weise Amok laufen kann
Alte Omis die Treppe runter schubsen kann und vieles mehr
werden Fantasievolle und unrealistische
Kampfspiele wie Mortal Kombat 9verboten…
find ich manchmal ziemlich komich
Das_Krokodil
30. September 2014 um 13:38 Uhr@Royavi:
Für eine Indizierung (keine Zensur im eigentlichen Sinne) ist ein Antrag notwendig. Wenn keiner diesen stellt, kommt es auch zu keiner Indizierung. Und der Prozess ist langwierig.
Ausserdem schützt das USK-Siegel in erster Instanz vor der BpjM, weswegen auch die häufigen Hasstiraden gegen die USK hier in den News völliger Unsinn sind.^^
Royavi
30. September 2014 um 13:40 Uhrwieder was gelernt! 😉
JESSYKING
30. September 2014 um 15:28 UhrAliens vs Predator ist schon hamma 😀 Und das es auf dem Index steht wundert mich net , da es sehr viel Gore und Gewalt enthält 😉
JESSYKING
30. September 2014 um 15:28 UhrAliens vs Predator ist schon hamma 😀 Und das es auf dem Index steht wundert mich net , da es sehr viel Gore und Gewalt enthält 😉
raptorialand
30. September 2014 um 16:10 Uhrwarum eigentlich die Spanische version?
redfield84
30. September 2014 um 16:18 Uhr@Krokodil
Endlich mal jemand, der den Unterschied von USK und BPJM versteht! Daumen hoch!
@raptorialand
weil diese bis zur jetzigen Indizierung frei verkauft und beworben werden durfte! Nun ist damit Schluss!
Shaft
30. September 2014 um 16:29 Uhr@ raptorialand
„warum eigentlich die Spanische version? “
ist doch klar. in der version kann der predator vor den menschen mit einem roten tuch rumwedeln und ihnen dann ein schwert in den nacken stecken. ole!
Linez
30. September 2014 um 17:14 UhrNaja an über 18 jährige darf es immer noch frei verkauft werden.
SkywalkerMR
30. September 2014 um 17:31 UhrLieber mal ISIS aufn Index setzen…
CaSo
30. September 2014 um 17:54 Uhr@Linez: das gilt aber nicht für Titel, die auf der Liste B stehen…
Linez
30. September 2014 um 18:15 UhrListe B bedeutet nicht beschlagnahmt. Das bedeutet erstmal nur das dieses spiel nach einschätzung der bpjm beschlagnahmt werden sollte. Ob das dann auch passiert entscheidet ein richter . Und selbst beschlagnahmt heisst ja nicht verboten 😉
KingOfkings3112
30. September 2014 um 19:47 Uhr@ Linez
Ein Spiel welches indiziert wurde, darf einem 18 Jährigen nicht frei verkauft werden. Die Person muss schon den Händler fragen, ob die das Spiel haben. Erst gegen Altersnachweiß darf er das Spiel kaufen. Es wird also unter der Ladentheke verkauft.
Zur Beschlagnahme ist es so, das ein Spiel dass auf Liste B gesetzt wird, beschlagnahmt werden kann. Ein Spiel auf Liste B in Deutschland bedeutet, das es nicht mehr in Deutschland verkauft werden darf. Es gab aber auch schon Spiele, die von B auf A verschoben wurden. Dead Island oder Dead Island Riptide war so eins.
@ redfield84
Die USK bewertet oder begutachtet die Spiele ob sie geschnitten werden müssen oder nicht. Wenn ein Spiel geschnitten werden muss, der Publisher oder Entwickler das aber nicht will, kann eine Behörde, zum Beispiel ein Jugendamt, einen Antrag bei der BPjM auf Indizierung stellen. Wenn die BPjM aber sagt, das Spiel ist harmlos, kann es im Nachhinein doch noch veröffentlicht werden.
CaSo
01. Oktober 2014 um 00:01 Uhr@Linez: stimmt, Spiele auf der Liste B sind nicht unbedingt beschlagnahmt. Nur umgekehrt MÜSSEN beschlagnahmte Spiele in die Liste B aufgenommen werden. Auf jeden Fall dürfen Spiele aus der Liste B nicht verkauft werden, da sie (neben bereits beschlagnahmten Titeln) ja Medien enthalten, die „nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden“. Das dürfte dann ja wohl auch für über 18-Jährige gelten…
Linez
01. Oktober 2014 um 09:52 UhrWenn es einen abgetrennten bereich gibt der nur erwachsenen zugänglich gemacht wird muss der käufer nicht nach einem indizierten spiel oder film fragen sondern sieht was da ist… warste schonmal in ner videothek? Regelung für ladengeschäfte die kindern und jugendlichen nicht zugänglich sind. Das 18 jährige den ausweis vorlegen müssen, mal ganz im ernst, sollte eigentlich bei spielen mit usk stempel auch so sein. Bei einer beschlagnahmung ist nur der verkauf verboten. Der erwerb sowie der besitz sind legal. Und da das verkaufsverbot nur in deutschland gilt, sollte das ganze kein problem sein.