Angesichts der expliziten Gewaltdarstellung war absehbar, dass es „Dying Light“ im Rahmen der Prüfung durch die hiesige USK schwer haben wird.
Mittlerweile wissen wir, dass die USK „Dying Light“ kein grünes Licht erteilte und eine Freigabe für den deutschen Markt verweigerte. Und so kam es, wie es kommen musste: Einer aktuellen Mitteilung des Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zufolge wurde das Zombie-Spektakel per Schnellbeschluss vorübergehend auf den Index befördert. Bei der vorübergehenden Indizierung auf Liste A geht es der BPjM in erster Linie darum, die schnelle Verbreitung von bedenklichen Medien zu verhindern.
Anschließend beginnt die finale Prüfung, die durchaus dazu führen könnte, dass „Dying Light“ auf Liste B indiziert wird. Damit wäre der Titel aus dem Hause Techland strafrechtlich bedenklich und würde unter ein komplettes Verbreitungsverbot fallen. Auf Liste A indizierte Spiele dürfen in Deutschland zwar weiterhin verkauft werden, allerdings ist es untersagt, Titel dieser Gattung öffentlich zu bewerben oder zu veräußern.
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Kommentare
holo
12. Februar 2015 um 00:39 Uhrleute leute…
informiert euch mal wer die bpjm ist und wer die USK. und dann informiert euch mal wie diese institute arbeiten.
das die usk mehr unser freund als feind ist raffen hier die wenigsten..
oder das die USK NICHT die bpjm ist raffen noch weniger @max_on_fire1 zb… -.-
Styla82
12. Februar 2015 um 00:41 UhrÖsi Account und fertig…import ist wie lotto, wenns durch den Zoll „rutscht“ habt ihr Glück. Natürlich wird es einige Idi oten ni treffen (wahrscheinlich auch noch die falschen und unbelehrbaren) aber sicher is das ni nach dem sie das durchgedrückt haben.
Styla82
12. Februar 2015 um 00:43 UhrAch ja und Liste B wird diesmal nicht lange auf sich warten lassen…
MAX_ON_FIRE1
12. Februar 2015 um 05:08 Uhr@ holo
Schon klar das die USK nur die erste Instanz bei der Prüfung von Games ist , die geben dann eine Empfehlung aus , die endgültige Entscheidung liegt bei der BpJM . Kannst dich mal bei der USK melden die schicken dir ein Standard Formular . Du solltest lieber lesen lernen denn in meinem Post ging es ausschließlich um die widersprüchlichen Entscheidungen der BpJM , und warum Erwachsene unter dem Vorwand des Jugendschutzes einige Games nicht kaufen dürfen ist eh ein Thema für sich .
Jordan82
12. Februar 2015 um 09:25 Uhramazon liefert nochd ie vorbestellungen aus geht nur nicht mehr neu bestellen.
Gamestop verkaufts am ersten tag.
Sonst gibts noch den kleinen Gamerladen um die ecke der auch viele Importe führt:)