Angesichts der expliziten Gewaltdarstellung war absehbar, dass es „Dying Light“ im Rahmen der Prüfung durch die hiesige USK schwer haben wird.
Mittlerweile wissen wir, dass die USK „Dying Light“ kein grünes Licht erteilte und eine Freigabe für den deutschen Markt verweigerte. Und so kam es, wie es kommen musste: Einer aktuellen Mitteilung des Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zufolge wurde das Zombie-Spektakel per Schnellbeschluss vorübergehend auf den Index befördert. Bei der vorübergehenden Indizierung auf Liste A geht es der BPjM in erster Linie darum, die schnelle Verbreitung von bedenklichen Medien zu verhindern.
Anschließend beginnt die finale Prüfung, die durchaus dazu führen könnte, dass „Dying Light“ auf Liste B indiziert wird. Damit wäre der Titel aus dem Hause Techland strafrechtlich bedenklich und würde unter ein komplettes Verbreitungsverbot fallen. Auf Liste A indizierte Spiele dürfen in Deutschland zwar weiterhin verkauft werden, allerdings ist es untersagt, Titel dieser Gattung öffentlich zu bewerben oder zu veräußern.
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Kommentare
PiKe
11. Februar 2015 um 13:36 Uhr„Jugendschutz“ bei Spielen ab 18 Jahren…
Warum darf eigentlich Alkohol und Zigaretten öffentlich beworben und verkauft werden?
Nike
11. Februar 2015 um 13:39 UhrHaha! Ich sage nur Import!
Keisulution
11. Februar 2015 um 13:42 Uhr@ PiKe
Das liegt daran das die Tabaklobby viel zu groß und viel zu viel Einfluss hat, dementsprechend auch besondere Regeln 🙂
Wäre die VideospielLobby auch so groß und Einflussreich, würde es hier auch keine Probleme geben 🙂
Ist zwar Sinnlos, aber ist halt deutschland 🙂
Tarorist
11. Februar 2015 um 13:48 UhrDeutschland ist einfach nur peinlich.
Nicht nur bei der indezierung sind die Gesetze veraltet.
Aber naja brauch man sich nur die Regierung anschauen..
Xasharas
11. Februar 2015 um 13:49 Uhrim Ausland sind die Spiele eh günstiger 😉
Raskal
11. Februar 2015 um 13:53 UhrAmazon hat es noch online
aschu
11. Februar 2015 um 14:03 UhrLeute in welchem Jahr leben wir denn? Das gleiche habt ihr in den 90ern mit RE 2 usw. gemacht. Eine heute lächerlich wirkende Entscheidung. Ich darf eine Waffe haben, ich darf Auto fahren (zwar unter Auflagen, aber man darf es) aber kein Computerspiel spielen? Das solche Spiele keine Jugendfreigabe bekommen befürworte ich 100%ig also bitte nicht falsch verstehen. Aber ich finde ich bin mit 33 Jahren alt genug so etwas selbst zu entscheiden. Peinlich
kunde xy
11. Februar 2015 um 14:04 Uhrich seh da nur die US Version…AT is schon weg 😉
Lonsdale
11. Februar 2015 um 14:11 UhrTypisch Deutschland mit der scheiss USK.
Aber ist mir eh latte da ich eh die AT Version bei GamesOnly vorbestellt
Lonsdale
11. Februar 2015 um 14:12 Uhrhabe. Ups
Hidan66
11. Februar 2015 um 14:14 UhrDie USK kann da doch nichts dafür. Die müssen sich auch an die Gesetze halten und genau dementsprechend reagieren die auf Games.
Krawallier
11. Februar 2015 um 14:15 UhrWerds eh importieren….
Seven Eleven
11. Februar 2015 um 14:18 UhrIn de gibts schon lange keine tabak werbung mehr
aschu
11. Februar 2015 um 14:20 Uhrstimmt nicht Seven, im Kino auf Plakaten. Nur Fernsehwerbung gibt es nicht
Backi1970
11. Februar 2015 um 14:21 UhrMan wird in seinem Persönlichkeitsrecht konsequent beschnitten. Ab 18 sollte frei sein…selbst mit 45 darf ich nicht selbst entscheiden was ich sehen möchte.
EvilWesker
11. Februar 2015 um 14:30 UhrWas ist denn jetzt mit meiner vorbestellung bei amazon.de der at version?
Kirby
11. Februar 2015 um 14:31 Uhrselbstverständlich gibt es noch Tabak Werbung in Deutschland. Kino, Plakate, Zeitschriften…
Royavi
11. Februar 2015 um 14:32 UhrEvilWesker
Solang es auf List A bleibt solltest du keine Probleme haben.
Das_Krokodil
11. Februar 2015 um 14:32 UhrDie meisten hier verstehen das Prinzip nicht oder sind einfach nicht gerade die Hellsten^^
Bei Liste A wird niemand in seinen Rechten beschnitten, da die Titelweiterhin ganz legal gekauft werden können. Nur Jugendliche haben es so schwerer, an die Titel zu kommen
aschu
11. Februar 2015 um 14:41 UhrDie Wahrscheinlichkeit ist aber groß, dass es auf Liste B kommt. Das Prinzip verstehen manche nicht sind dann wohl keine Leuchten. Immer diese Beleidigungen.
Sid3521
11. Februar 2015 um 14:43 Uhr@PiKe
Wo wird denn Tabak öffentlich beworben? Also ich sehe davon nichts mehr. Nicht ohne Grund wurde Michael Schumachers WEST Werbung vom F1 Wagen entfernt. 😉
Sid3521
11. Februar 2015 um 14:44 Uhr@Die anderen Tabak-Werbung-Entdecker:
Ich weiß ja nicht in was für Kinos ihr unterwegs seid, aber in den Kinos in den ich bin, gibt es keine Tabak Werbung….
Mesto
11. Februar 2015 um 14:55 UhrArmes Deutschland an Lächerlichkeit kaum zu übertreffen 🙂
aschu
11. Februar 2015 um 14:56 Uhr@ Sid3521 Es ist erlaubt im Kino nach 18 Uhr, auf Aschenbechern, auf Sonnenschirmen usw. Bei EU übergreifenden Veranstaltungen wie die F1 ist es mittlerweile verboten. Ob ein Kino es dann auch ins Programm nimmt steht auf einem anderen Blatt erlaubt ist es aber grundsätzlich.
Royavi
11. Februar 2015 um 15:06 UhrMesto
Wenn du dich über jedes Land/Ort informierst, wirst du sehen das nicht nur Deutschland lächerlich ist. 😀
Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein Mann seiner Angebeteten eine Pralinenschachtel überreicht, die weniger als 50 Pfund wiegt.
In MontIn Nova Scotia, Kanada zieht furzen während des Rauchens eine Geldstrafe von $100 nach sich
In Estland ist es verboten, während des Sex Schach zu spielen.
usw… XD
skywalker1980
11. Februar 2015 um 15:09 UhrSid: dasselbe wollt ich auch grad schreiben… ^^
Keine Ahnung seit wievielen Jahren ich schon keine Zigarettenwerbung mehr im Tv oder Zeitschriften, Plakaten usw ich gesehen habe…
Des Weiteren frage ich mich wieviele hier die sich drüber aufregen schon 18 oder darüber sind… Wahrscheinlich nichtmal die Hälfte… 😂
Seven Eleven
11. Februar 2015 um 15:11 UhrOH, halt, doch,Kippenwerbung gibt es tatsächlich auf Plakatwerbung, hab erst heute wieder eine gesehen, stimmt.
Nur die coolen TV Spots sind verschwunden, und eben als Sponsor
Nathan_90
11. Februar 2015 um 15:19 UhrDafür sagen die dir im Kino 3x am Abend, dass du dir Eis kaufen kannst und jemand rumgeht, obwohl niemand rumgeht.
PiKe
11. Februar 2015 um 16:09 Uhr@Sid3521
Stell dir vor, Werbung gibt es nicht nur im TV.
Und Plakate sind nicht verboten und durchaus noch vorhanden. Einfach mal die Augen aufmachen und darauf achten.
Alkohol hingegen wird sogar im TV und Zeitschriften bewoben.
Und beides kann, obwohl Jugendgefährdent, normal im Geschäft gekauft werden. Hier reicht zum Schutz eine Ausweiskontrolle an der Kasse. Komisch…
flikflak
11. Februar 2015 um 16:31 UhrSüss…juckt mich nicht .. wird importiert und fertig.
Feuchtmacher
11. Februar 2015 um 16:31 UhrSouth Park Alcohol Commercial ….. bestes Beispiel.
https://www.youtube.com/watch?v=kuGQ7eAXlfY
Aber die Lobby der Alkoholindustrie ist einfach zu mächtig. Deshalb ist ja auch Gras verboten. Ne Pflanze kann sich ja jeder halten. Schnaps brennen dagegen ist schon komplizierter 🙂
questmaster
11. Februar 2015 um 17:01 Uhrnicht aufregen AT version nehmen sind nun mal sehr konservative Politiker da wird am jugendschutz gesetz nicht geändert,was ich aber nicht verstehe mit 18 zur Army mit 20 ins Kriegesgebiet unter Waffen und bestimmt schlimme sachen erlebt und gesehen wieder zu Hause wird einen nicht zugetraut Virtuell von real life zu unterscheiden soviel zur Doppelmoral unserer Schmarotzenden Politiker.
Cult_Society
11. Februar 2015 um 17:55 UhrDas Game sollte eher in Schulen gezeigt werden wie verboten werden ! Es ist doch defenitiv besser Tote zu töten wie lebende !
matschbirne007
11. Februar 2015 um 18:00 Uhr„Angesichts der expliziten Gewaltdarstellung war absehbar, dass es “Dying Light” im Rahmen der Prüfung durch die hiesige USK schwer haben wird.“
Dem kann ich nicht zustimmen. Es gibt bis heute keine klaren Regeln und Gesetze für die Grenzen der Videospiel-Branche. Natürlich hat der „Jugendschutz“ im deutschen Gesetz eine Sonderstellung, aber wirklich vereinbar mit bürgerlichem Recht ist das nicht, denn da gilt der Grundsatz: ein gleiches Recht für alle, und das ist in dem Fall der Videospiel-Zensur schon lange nicht mehr gegeben.
Das einzige, was erkennbar ist, sind bestimmte Tendenzen: Gewalt gegen Zombies wird nach den Fallbeispielen der letzten Zeit wohl (warum auch immer) gleichgesetzt mit Gewalt gegen Menschen:
Wie wäre es sonst zu erklären, dass Spiele wie „Dead Rising“ (die ja fraglos einen eher humoristischen, abstrakten Stil bedienen) indiziert werden, aber spiele wie dead space 3, bei dem man (dämonische?) Säuglinge(!!!) mit bestialischen Fusstritten auf brutalste Art und Weise hinrichtet, komplett schad- und zensurlos die Prüfstelle passieren?!
Das ist reine Willkür und mit bürgerlichem Recht unvereinbar! Besonders weil die Prüfstelle ja sogar noch zugibt, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, die eine Indizierung zur Folge haben: Jedes Spiel würde für sich geprüft.
Wenn ich Publisher wäre, hätte ich schon längst auf das übelste geklagt. Schließlich geht es hier um ein Multimillionen-Branche, da muss Klarheit herrschen, damit man als Unternehmen auch angemessen kalkulieren kann.
@skywalker
„Des Weiteren frage ich mich wieviele hier die sich drüber aufregen schon 18 oder darüber sind… Wahrscheinlich nichtmal die Hälfte… “
Du hast die Probleme in Österrich ja nicht. Sonst wärst Du bei dem Thema auch mehr auf Krawall gebürstet, glaub mir 😉
Lonsdale
11. Februar 2015 um 18:26 Uhr@ Matschbirne007
Meiner Meinung nach ist die USK einfach nur scheisse und zu verstehen in keinster weise.
Hmm ein beispiel welches ich persönlich nicht nachvollziehen konnte ist für die PS3 z.b. Sniper Elite V2 zuerst nicht in Deutschland und dann eine Cut Version.
Also war ja Sniper Elite V2 zu krass für Deutschland !
Aber Sniper Elite 3 kommt Uncut in Deutschland auf dem Markt ????? Hä ???
Das soll mal einer verstehen ? Wo man ja „Menschen“ abknallt.
Also ich finde es sollte nur Pegi geben.
Rushfanatic
11. Februar 2015 um 19:54 UhrAlle jammern über die Regierung, aber keiner von euch geht wählen. Zumindest die die immer am lautesten Rumflennen, handeln am wenigsten. IHR seid der Staat, also müsst IHR auch was tun, wenn ihr was verändern wollt.
flikflak
11. Februar 2015 um 20:06 UhrScheinbar sind immernoch welche in der Steinzeit hängengeblieben.
Es regen sich doch meist nur die auf die schlichtweg zu blöd sind sich die Spiele zu importieren.
Mich juckt der Scheiß schon seit knapp 10 Jahren nicht mehr.
Backi1970
11. Februar 2015 um 20:19 UhrEs heißt ja schließlich „jugendgefährdende Medien“. Ich sehe mich mit Mitte 40 nun nicht mehr als jugendlich. Wenn das Spiel ab 18 ist, dann soll es halt nur von solchen gespielt werden. Bzw. die Eltern von Kindern sollen halt besser aufpassen, was ihr Kinder spielen. Doch leider unterstützen diese so etwas noch, wenn die mit ihren „kleinen“ im Gamestop stehen und Spiele ab 18 für diese kaufen. Wozu dann noch diese Aufteilung 0, 6, 12, 16, 18 wenn eh keiner darauf achtet und 18 nicht mehr bringt als zensierter Mist?
Royavi
11. Februar 2015 um 20:40 UhrRushfanatic
viele von denen dürfen ja nicht mal wählen gehen 😀
MAX_ON_FIRE1
11. Februar 2015 um 21:06 UhrDas Problem mit der USK ist aber dass die Indizierung einiger Games teils willkürlich ist . Zum Beispiel ist Dead Space 3 Ok nicht aber Dying Light, als hätte es Jemand per Münzwurf entschieden . Ich bin ganz klar für Jugendschutz das beinhaltet mMn aber nur Jugendliche bis 18 Jahre. Warum ich auf diese Games verzichten muss ist mir unverständlich . In Max Payne 3 kannst du die Zivilisten nicht abknallen in GTA dafür alles und jeden , ich bin für ein neues System denn das jetzige ist nur widersprüchlich . Nur die wenigsten Games werden tatsächlich verboten .