Der französische Publisher Ubisoft hat gegen Electronic Arts nun rechtliche Schritte eingeleitet. Denn so soll der Name des Entwicklerstudios Ghost Games für Verwechselungen mit der „Ghost Recon“-Reihe sorgen können. Zudem plane Electronic Arts den Begriff „Ghost“ im Videospielsektor rechtlich schützen zu lassen, weshalb Ubisoft nun die Anwälte eingeschaltet hat.
So fordert Ubisoft in einem Einspruchsschreiben beim United States Patent and Trademark Office eine Ablehnung der Registrierungsanträge von Electronic Arts. Bis zum 9. März 2016 kann Electronic Arts auf den Widerspruch reagieren. Wenn man keine Einigung findet, wird die Sache ab dem 8. April 2016 vor Gericht geklärt.
Den Namen Ghost Games nutzt Electronic Arts bereits seit 2011. Ubisoft reagierte jedoch erst im vergangenen Jahr mit einem Einspruch. Ein aktuelles Schreiben von Ubisoft weist zudem daraufhin, dass „Ghost Recon“-Spiele bereits seit 2001 veröffentlicht werden. Man möchte einer Verwechselung unbedingt vorbeugen.
Quelle: VG247
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Kommentare
Nathan Drake
01. Februar 2016 um 14:29 UhrNicht dass noch jemand ein Game mit einer Firma verwechselt und anstatt das Spiel Ghost Recon plötzlich den Entwickler Ghost Games zu Hause hat.
Wär natürlich ziemlich scheisse, da das Laufwerk der aktuellen Konsolen nicht gross genug für die ganze Developer-Belegschaft ist.
Vielleicht wird das ja ein Feature der nächsten Konsolengeneration, dass wir nicht ein Game einlegen, sondern gleich die Entwickler in die Konsole schieben 😀
King Azrael
01. Februar 2016 um 14:37 Uhrfreu mich auf das Spiel….mehr als auf division
Caprice79
01. Februar 2016 um 16:50 UhrWHO THE FUCK IS UBISOFT?
Alfonso
01. Februar 2016 um 17:56 UhrSchwierig wird es dann, wenn sich irgendwann einer die Rechte an dem Begriff „Videogame“ sichert ^^
wie bescheuert 😀