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Ubisoft: Rechtsstreit mit EA um den Markennamen "Ghost"

Der französische Publisher Ubisoft hat gegen Electronic Arts nun rechtliche Schritte eingeleitet. Denn so soll der Name des Entwicklerstudios Ghost Games für Verwechselungen mit der „Ghost Recon“-Reihe sorgen können. Zudem plane Electronic Arts den Begriff „Ghost“ im Videospielsektor rechtlich schützen zu lassen, weshalb Ubisoft nun die Anwälte eingeschaltet hat.

So fordert Ubisoft in einem Einspruchsschreiben beim United States Patent and Trademark Office eine Ablehnung der Registrierungsanträge von Electronic Arts. Bis zum 9. März 2016 kann Electronic Arts auf den Widerspruch reagieren. Wenn man keine Einigung findet, wird die Sache ab dem 8. April 2016 vor Gericht geklärt.

Den Namen Ghost Games nutzt Electronic Arts bereits seit 2011. Ubisoft reagierte jedoch erst im vergangenen Jahr mit einem Einspruch. Ein aktuelles Schreiben von Ubisoft weist zudem daraufhin, dass „Ghost Recon“-Spiele bereits seit 2001 veröffentlicht werden. Man möchte einer Verwechselung unbedingt vorbeugen.

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Quelle: VG247

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Kommentare

Nathan Drake

Nathan Drake

01. Februar 2016 um 14:29 Uhr
King Azrael

King Azrael

01. Februar 2016 um 14:37 Uhr