Vor einigen Wochen berichteten wir bereits darüber, dass der französische Publisher Ubisoft gegen Electronic Arts rechtliche Schritte eingeleitet hat, da EA ein Trademark für „Ghost“ im Videospielsektor anmelden wollte. Aufgrund der Ähnlichkeit zur “Ghost Recon”-Marke legte Ubisoft Widerspruch ein und hat sein Ansinnen damit offenbar durchgesetzt.
Electronic Arts hat den Versuch, das Trademark auf „Ghost“ zu bekommen, nach dem Einspruch von Ubisoft aufgegeben. EA hat bereits im März 2015 versucht, das „Ghost“-Trademark anzumelden, um den Namen des schwedischen Studios Ghost Games zu schützen, die derzeit an der „Need for Speed“-Reihe arbeiten. Erst im vergangen Monat hat Ubisoft Widerspruch eingelegt, da eine Verwechslungsgefahr mit der „Ghost Recon“-Franchise besteht.
Laut offiziellen Dokumenten vom 24. Februar hat EA den Antrag mit Zustimmung von Ubisoft aufgegeben. Laut einem EA-Sprecher wurde die Angelegenheit außergerichtlich geklärt. Bei der Verwendung der Namen werde es keine Änderungen geben, wie es weiter heißt.
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