Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und das Deutschen Kinderhilfswerk forden nun die Bundesregierung und die Bundesländer zu einer gemeinsamen Reform des deutschen Jugendmedienschutzes auf. Denn die zunehmende Verschmelzung verschiedener Medienformate, die grenzüberschreitende Verbreitung digitaler Medien und die hohe Dynamik der Medienmärkte macht eine Umsetzung aktueller Regelungen kompliziert.
Im Weiteren ist die Gesetzgebungskompetenz aufgesplittet. Denn die Bundesländer befassen sich mit den Online-Medien und dem Rundfunk, während der Bund für die Offline-Verbreitungswege zuständig ist. Da dadurch eine Anwendung und Überwachung der Gesetze erschwert wird, fordert man nun eine einheitliche, konvergente und verständliche Linie.
„Die Bundesländer haben eine Reform des Online-Jugendschutzes auf den Weg gebracht, die zwar viele wichtige Details regelt, die aber deutlich zu kurz greift“, betont BIU-Geschäftsführer Dr. Maximilian Schenk. Denn ein dauerhaft hohes Jugendschutzniveau kann man laut Schenk nur gewährleisten, wenn Bund und Länder gemeinsam „ein konvergentes, international anschlussfähiges Jugendschutzsystem entwickeln.“
Zudem fordert Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, ein transparentes Jugendschutzsystem, welches für Kinder, Jugendliche und Eltern verständlich sein soll, damit die Regelungen auch akzeptiert werden. „Die derzeitige Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern ist dagegen unnötig komplex und weit von der Realität entfernt wie heutzutage Kinder und Jugendliche Medien konsumieren“, heißt es weiter.
Außerdem betont USK-Geschäftsführer Felix Falk, dass moderne Lösungen wie Jugendschutzprogramme und das IARC-System bereits Erfolg bei der USK verbuchen. Allerdings müsste man auch zeitgemäße Gesetze bieten, um diese guten Entwicklungen zu unterstützen und zu fördern.
Weitere Informationen zur Forderung nach einer Reform des Jugendmedienschutzes findet man hier.
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Kommentare
TheSh4dow_Strikes
31. März 2016 um 16:37 UhrEine Reform im Bezug auf zu schneidende Inhalte halte ich für angemessener. Hakenkreuze bspw. dürfen immer noch nicht in Videospielen gezeigt werden, weil diese nicht als Kunst erkannt werden. Oft kommt speziell für Deutschland eine gesonderte Fassung raus. Siehe TLoU, wo im Multiplayer keine Gliedmaßen abgetrennt werden können, im Singleplayer dagegen schon.
Schon komisch, dass man mir vorschreibt, was ich in welcher Form zu erleben habe im Bezug auf Videospiele.
MarioX
31. März 2016 um 17:51 Uhr@TheSh4dow_Strikes
„Oft kommt speziell für Deutschland eine gesonderte Fassung raus. Siehe TLoU, wo im Multiplayer […]“
Diese Zensur betrifft eben NICHT nur die deutsche Version. Alle EU Versionen des Spiels wurden im MP geschnitten.
Mehr Infos:
*ttp://ogdb.eu/index.php?section=title&titleid=20836
*ttp://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=801219
TeamBravo
31. März 2016 um 18:02 UhrWo sie gerade dabei sind, könnten sie auch mal aufhören uns Erwachsene zu bevormunden, indem sie Spiele indizieren. Ich bin über 18, ich will alle Games frei kaufen können, ohne geschnittene Versionen zu bekommen oder es importieren zu müssen.
Naked Snake
31. März 2016 um 19:39 UhrIndiziert werden können sowie so nur Spiele, die keine USK18 Freigabe haben und indizierte Spiele kann man sich problemlos kaufen. Wichtiger wäre für mich eine Änderung des §131 StGB, aber da könnte Turbine ja demnächst wohl was in die Richtung einleiten, wie man durchsickern lassen hat.
Zum Artikel, PEGI und fertig. In vielen anderen Ländern funktioniert es auch, wieso nicht in Deutschland?
KingOfkings3112
31. März 2016 um 19:58 UhrHakenkreuze haben nichts mit Kunst zu tun. Die Computer – und Videospiele werden (noch) nicht als Kunst angesehen. In den Filmen „American History X“ oder „Hitler: Aufstieg des Bösen“ gibt es auch Hakenkreuze zu sehen. Filme sind halt Kunst.
Wenn ein Spiel in Deutschland geschnitten wird, hole ich es mir auch aus Österreich. Wenn ein Spiel USK18 ist, sollte es auch ungeschnitten sein.
Ich meine, die USK Freigabe ist ja auch verbindlich. Aber es gibt ja auch Leute die Spiele für Minderjährige besorgen. Das finde ich nicht gut. Die sollte man bestrafen.
Khazuyan
31. März 2016 um 21:20 UhrWenn ich bei Black Ops 1 gegen Nazis kämpfe, würd ich gern die richtigen Flaggen sehen, diese zensierten Flaggen sehen lächerlich aus und nehmen ein wenig die atmosphäre