Die Verantwortlichen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, waren in den vergangen Wochen nicht untätig und haben einige Titel von der Liste gestrichen und andere auf die Verbotsliste gesetzt. Für April 2016 gibt es aber nur gute Nachrichten für Gamer, da weder auf Liste A noch auf Liste B neue Spiele gesetzt wurden. Dafür gab es Listenstreichungen, die „Resident Evil 4“ betreffen, das nun auch in der EU-Fassung offen vertrieben werden darf.
Diese Listenstreichung wirkt sich auch auf die kommende HD-Version von „Resident Evil 4“ für PlayStation 4 und Xbox One aus, die somit komplett ungeschnitten in Deutschland erscheinen kann.
Vorzeitige Listenstreichung gemäß §23 Abs. 4 JuschG
- Resident Evil 4
Nintendo Gamecube, engl. Version
Capcom Entertainment
Listenstreichung wegen Inhaltsgleichheit gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG
- Resident Evil 4
Playstation 2, EU-Version
CE Europe Ltd., CEG Interactive Entertainment - Resident Evil 4
Wii, UK-Version
CE Europe Ltd.
Quelle: Schnittberichte
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Kommentare
Naked Snake
29. April 2016 um 18:41 UhrDie BPjM hat da nicht wirklich was geleistet, da die Listenstreichung auf Antrag geschah, eben wegen dem HD-Remake. Ist zwar schön, aber nicht deren Verdienst. Man sollte lieber Capcom danken, dass sie die Listenstreichung überhaupt eingereicht haben.