Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat dem PlayStation Vita-Titel „Criminal Girls 2: Party Favors“ die Freigabe verweigert. Dies hat der zuständige Publisher NIS America nun offiziell bekanntgegeben. Demnach darf das Spiel in Deutschland weder verkauft noch im Einzelhandel beworben werden. Allerdings hat die USK bisher nicht bekanntgegeben, warum man die Freigabe verweigert hat.
„Criminal Girls 2: Party Favors“ ist ein Rollenspiel, welches dem Spieler das Schicksal von sieben Delinquentinnen in die Hände legt. „Dieser begleitet die Gruppe durch die Tiefen der Hölle, um ein Reformationsprogramm durchzuführen, damit sich die Mädchen von ihren Sünden befreien können und Erlösung finden“, heißt es von offizieller Seite. Der Spieler muss daraufhin die Vergehen und die Hintergrundgeschichte der Mädchen aufdecken, um ihre Strafen zu verhindern.
Im Übrigen hat neben der USK auch die OFLC den Vertrieb des Spiels untersagt. Somit erscheint „Criminal Girls 2: Party Favors“ auch nicht in Australien. Dank eines PEGI 16-Ratings erscheint es jedoch im restlichen Europa am 23. September 2016.
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Kommentare
flikflak
06. August 2016 um 11:19 UhrWas ist denn dieses USK ? 😀
Silenqua
06. August 2016 um 11:41 UhrCool. Fand Teil 1 schon gut. Die Minispiele sind zwar dämlich, aber ansonsten hat mir die Story und das Kampfsystem gefallen. Teil 2 wird sicher gekauft
BVBCHRIS
06. August 2016 um 11:52 UhrWas für matschbirnen!
NoBudget
06. August 2016 um 12:00 UhrWie wäre es mit nochmal vorlegen und Anwalt dabei haben ? Die usk ist schon tolerant… Wer weiß was da für Knaben sind die das Spiel Präsentiert haben
Seven Eleven
06. August 2016 um 12:01 UhrKurztrip nach Tschechien und schwups, gekooft.
holo
06. August 2016 um 12:44 Uhrkeine freigabe wegen sexismus.
zensur at its best.
jaja…. „FREIHEIT“…
animefreak18
06. August 2016 um 13:35 Uhr@holo
Was soll das wir leben in einer Demokratie freier können wir nicht sein vor allem nicht in Deutschland!
Sarkasmus….
MarioX
06. August 2016 um 14:21 UhrDas Spiel wird doch sowieso nur zensiert außerhalb Japans erscheinen. Die USK hat also der zensierten Version die Freigabe verweigert…
Änderungen der Artworks, z.B.:
*ttps://pbs.twimg.com/media/Co9FYFTWYAAtkRZ.png
Keine Vertonung der Punishment Time, z.B.:
*ttps://youtu.be/ti3ZnmDzaEQ
Schon der erste Teil war zensiert:
*ttp://ogdb.eu/index.php?section=game&gameid=88266
Mehr Infos:
*ttps://twitter.com/censoredgaming_?lang=de
Orochi-Zero
06. August 2016 um 15:53 UhrIst doch witzlos.
In normalen Ländern läuft das so ab:
Der Entwickler bringt ein Spiel unzensiert raus – Freigabe ab 18.
In solchen tollen Ländern wie Deutschland, wo sogar erwachsenen Personen vorgeschrieben wird, was sie zu spielen oder anzuschauen haben:
Der Entwickler zensiert ein Spiel von sich aus, damit es eine niedrigere Freigabe bekommen könnte – Freigabe verweigert.
Armes Deutschland, zum Glück gibt es ja Import.
SebbiX
06. August 2016 um 16:20 UhrIst es so schwer in einen Laden zu gehn und nachdem Spiel zu fragen? Es darf nur nicht beworben werden
-TOMEK-
06. August 2016 um 18:23 UhrAha orochi, na dann zieh mal nach canada, mal s hauen was du dann sagst 😉
Irritant
06. August 2016 um 18:31 UhrEinige hier haben echt schwerwiegende Luxusprobleme – am besten mal in ein „normales“ Land gehen mit anderem BIP und diese Form der „normalität“ genießen!!
Wahnsinn was manche hier für einen Dachschaden haben
Naked Snake
06. August 2016 um 19:28 Uhr„Demnach darf das Spiel in Deutschland weder verkauft noch im Einzelhandel beworben werden.“
Der erste Halbsatz ist doch Käse, man könnte das Spiel einfach ungeprüft auf den Markt bringen, dann wird es aber direkt wie ein indizierter Titel behandelt. Darf also verkauft, nur nicht beworben werden.
holo
06. August 2016 um 21:56 Uhr@SebbiX
dann informier dich nochmal besser…
keine usk siegel = kein verkauf / keine werbung
nur spiele die auf liste A landen dürfen „unter der ladentheke“ verkauft werden.
spiele ohne freigabe oder auf liste b dürfen in DE nicht verkauft oder beworben werden.
HatsuneMiku
07. August 2016 um 03:27 Uhr@holo
Beides Falsch 🙂
Nicht Geprüfte Spiele dürfen beworben und verkauft werden, aber wenn eine strafrechtliche Relevanz festgestellt wird haftet der Verkäufer, darum machten das nur die Wenigsten.
Nur Beschlagnahmte Games dürfen nicht unter der Theke verkauft werden.
“dann informier dich nochmal besser…“
Naked Snake
07. August 2016 um 11:58 Uhr„Nicht Geprüfte Spiele dürfen beworben und verkauft werden, aber wenn eine strafrechtliche Relevanz festgestellt wird haftet der Verkäufer, darum machten das nur die Wenigsten.“
Auch falsch, nicht geprüfte Spiele dürfen eben nicht beworben, aber verkauft werden und der Verkäufer haftet nicht, sondern maximal der Publisher.
HatsuneMiku
07. August 2016 um 14:34 Uhr@Naked Snake
Nein,
denn sonnst könnte ich beim Händler um die Ecke oder auch Amazon keine Pegi Titel kaufen, den die sind nicht USK geprüft. Konnte z.B. auch Mortal Kombat X bei Gamestop vorbestellen und kaufen und die USK hatte das Game ja erst Monate später geprüft. Es hing sogar ein Poster bei Gamestop, dass für die Vorbestellungen geworben hat. Hätte ein Richter das Game beschlagnamen lassen, hätte in dem Fall Gamestop zur Rechenschaft gezogen werden können und eben nicht der Publisher, da dieser sich durch eine Nichtveröffentlichung in Deutschland bereits abgesichert hatte.
Und das noch aus der USK FAQ:
1. Muss bei der USK eine Alterskennzeichnung beantragt werden?
Es gibt kein “Muss”. Spiele können an Erwachsene abgegeben und öffentlich beworben werden, auch wenn sie kein USK-Siegel haben.
[…]
10. Kann ich ein Spiel ohne USK-Kennzeichen bzw. einen indizierten Titel in Deutschland vertreiben?
Ja, es ist zulässig, Spiele ohne USK-Kennzeichen regulär im Handel zu vertreiben. Allerdings muss Folgendes beachtet werden: Wenn es sich eindeutig um Spielprogramme handelt (also keine Lehr- und Info-Programme), so sind diese unabhängig von der möglichen Alterseinstufung anderer Länder wie z.B. PEGI, ESRB, BBFC, CERO u.a., im deutschen Handel als ungeprüft zu bewerten und somit generell nur an volljährige Personen abzugeben. Hierbei ist es zudem unerheblich, ob ein vermeintlich inhaltsgleiches Produkt mit einer USK-Freigabe versehen wurde. Für Veröffentlichungen ohne USK-Kennzeichen besteht zudem die Gefahr einer Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Handelt es sich bei dem entsprechenden Spiel um einen durch die BPjM indizierten Titel, so ist die Abgabe mit besonderen Beschränkungen verbunden. Hierbei dürfen die besagten Titel nicht öffentlich zugänglich gemacht, eingesehen, angeboten oder angepriesen werden. Es gilt also ein generelles Werbeverbot (nach § 15 Absatz 1 Nr. 6 JuSchG) und der Verkauf ist nur auf Nachfrage und nur an nachweislich volljährige Personen gestattet.
Durch eine Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland generell nicht vertrieben werden.
[…]
Schaust du da: http://www.usk.de/extramenue/login/publisher/start/faqs-fuer-publisher/#c1067
skywalker1980
07. August 2016 um 16:19 UhrNaja, die Japaner sind ja nicht grade nicht bekannt dafür, sämtliche sexuellen Abartigkeiten als legal und normal anzusehen, die in fast allen europäischen Ländern gesetzlich verboten und moralisch nicht akzeptiert sind
Irritant: völlig richtig. Naja, es ist halt so, dass gerade diejenigen Ignoranten, die hier völlig ahnungslos von angeblicher „Zensur“ und „Unfreiheit“ herumschwadronieren, sich weder richtig für Politik interessieren, (ausser das vielleicht, was ihnen die Bild vorgaukelt), oder wenn sie im Ausland sind, sich weder für jenes Land wo sie gerade sind und deren Einwohner zu interessieren oder sich darüber zu informieren. Reden von Zensur und Unfreiheit (und finden paradoxerweise die Pegida toll, die genau diese hart erkämpften Freiheiten extrem einschränken wollen) haben in Wahrheit aber keine Ahnung was diese Dinge in der realen Welt bedeuten, dort wo sie existieren und wie rigoros, unmenschlich und unfair diese Dinge in Ländern, die davon ECHT betroffen sind, umgesetzt werden! Solche Leute, die in ihren eigenen Vaterländern sämtliche Freiheiten (UND Pflichten!! JA, STELLT EUCH VOR, JEDER STAATSBÜRGER, DER DIE RECHTE DER DEMOKRATIE UND DER FREIEN WIRTSCHAFT GENIESST, HAT AUCH PFLICHTEN! Nur denken die Naiven, die Ungebildeten, die Faulen und die Dummen, sie hätten das Grundrecht, alle Rechte zu konsumieren und nix dafür zurückgeben!!) einer Demokratie und einer freien Marktwirtschaft genießen und trotzdem alles kritisieren, weil ihnen die gebratenen Tauben nicht von einem Diener in die Fresse geschoben werden, sollten gleich mal zwangsweise ein Jahr nach Nordkorea, Saudi Arabien, Iran oder mittlerweile in die Türkei verbannt werden, denn dort könnt ihr genau das, was ihr hier straffrei in eurer Freizeit treibt vergessen!! Und eine freie Meinungsäußerung könnt ihr ebenso vergessen, genauso einen freien, uneingeschränkten Internetzugang: könnt ihr vergessen! PSN: vergesst es! Playstation: Nope. Gerade mal (noch) in der Türkei. Aber wenn ihr glaubt, dass ihr in der Türkei auch die Spiele bekommt, die man auch hier bekommt, nämlich bis auf wenige Ausnahmen ALLE (ausser der Markt ist zu klein dafür) seit ihr aufm Holzweg.
Naked Snake
08. August 2016 um 12:33 UhrUSK FAQ? Das JuSchG hätte es sicherlich eher getan 😉
„Hätte ein Richter das Game beschlagnamen lassen, hätte in dem Fall Gamestop zur Rechenschaft gezogen werden können und eben nicht der Publisher,“
Nö, solange ein Medium nicht beschlagnahmt ist, steht der Vertrieb auch nicht unter Strafe und wenn der Händler das Spiel nach der beschlagnahme aus dem Programm nimmt, dann passiert da auch nix. Man könnte maximal von Vorsatz ausgehen, wenn einem von vornherein klar gewesen sein müsste, dass der entsprechende Titel gegen geltendes Recht verstößt und das nachzuweisen bei einem (Prügel-)Spiel ist relativ schwierig, außer es heißt KZ Manager o.ä.
HatsuneMiku
08. August 2016 um 15:37 Uhr§131 ?
“USK FAQ? Das JuSchG hätte es sicherlich eher getan “
Da steht auch nichts anderes drin 😮