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GTA 5: Lindsay Lohan zieht vor den Obersten Gerichtshof

Aktuellen Berichten zufolge lässt Lindsay Lohan trotz der Niederlage vor Gericht nicht locker und klagt weiter gegen "GTA 5" beziehungsweise Rockstar Games. Dieses Mal soll es der Oberste Gerichtshof in New York richten.

Im Jahr 2014 entschloss sich die Schauspielerin Lindsay Lohan dazu, eine Klage gegen die Entwickler von Rockstar Games beziehungsweise den Mutterkonzern Take-Two Interactive einzureichen.

Wie es in der Klage hieß, sollen sich die kreativen Köpfe von Rockstar Games ohne ihre Erlaubnis an ihrer Lebensgeschichte bedient und diese in Form einer Nebenmission in „GTA 5“ untergebracht haben. Im September des vergangenen Jahres machte es den Anschein, als wäre die Sache endgültig vom Tisch.

GTA 5: Lindsay Lohan zieht vor den Obersten Gerichtshof

So entschied ein Gericht, dass die Entwickler von Rockstar Games im Zuge ihres Marketings weder ein Bild von Lindsay Lohan noch ihren Namen verwendeten. Zudem sei die Satire im Spiel durch die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika geschützt. Hinzukam, dass der Charakter Lacey Jonas, der in der besagten Mission zu sehen ist, laut Rockstar Games dem Model Shelby Welinder nachempfunden wurde. Ein Nachweis der entsprechenden Einigung beziehungsweise Aufwandsentschädigung wurde dem Gericht seinerzeit vorgelegt.

Wer nun davon ausgegangen sein sollte, dass Lohan das Urteil akzeptiert und sich der Entscheidung des Gerichts fügt, liegt falsch. Stattdessen geht aus aktuellen Berichten hervor, dass Lohan den Fall noch einmal aufrollen möchte und vor den Obersten Gerichtshof von New York zog.

Bis es zu einer weiteren Verhandlung kommt, können allerdings noch ein paar Monate ins Land ziehen.

Quelle: Worldipreview.com

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Kommentare

skywalker1980

skywalker1980

21. Februar 2017 um 12:50 Uhr
Keisulution

Keisulution

21. Februar 2017 um 12:58 Uhr
Michael Knight

Michael Knight

21. Februar 2017 um 13:08 Uhr
xjohndoex86

xjohndoex86

21. Februar 2017 um 13:47 Uhr
Illuminati6.6.6

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21. Februar 2017 um 19:31 Uhr
Ace-of-Bornheim

Ace-of-Bornheim

21. Februar 2017 um 20:11 Uhr
consolfreak1982

consolfreak1982

22. Februar 2017 um 07:05 Uhr