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Persona 5: Mögliche Copyright-Strikes bei Veröffentlichung bestimmter Szenen

Atlus möchte nicht, dass in den Videos oder Streams zu "Persona 5" zu viel gezeigt wird. Zu diesem Zweck wurden Richtlien veröffentlicht, die ihr beachten solltet. Bei einer Zuwiderhandlung drohen Copyright-Strikes.

Persona 5: Mögliche Copyright-Strikes bei Veröffentlichung bestimmter Szenen

Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass ihr bei eurer Spielsession in „Persona 5“ auf die Share-Features der PlayStation 4 verzichten müsst. Die Werkzeuge bleiben deaktiviert. Über die interne Funktion können somit keine Bilder oder Videos aufgenommen bzw. geteilt werden. Die Deaktivierung soll verhindern, dass zu viele Spoiler in das Internet gelangen.

Allerdings gibt es externe Möglichkeiten, über die Szenen aus „Persona 5“ aufgezeichnet oder gestreamt werden können. Spieler, die davon Gebrauch machen, müssen eine Reihe von Vorgaben beachten, um ihren Youtube- oder Twitch-Account nicht in Gefahr zu bringen. Denn Atlus verweist auf Gegenmaßnahmen, die in die Wege geleitet werden können, sobald ein Spieler zu viel von „Persona 5“ zeigt.

Als besonders wichtig wird es angesehen, dass in den Streams oder Videos keine all zu späten Inhalte (ab dem dem Story-Datum 7. Juli) präsentiert werden. Zudem sollten die Videos nicht länger als 90 Minuten sein und keine größeren Story-Details oder Boss-Kämpfe zeigen. Eine Ausnahme bildet der Kamoshida-Kampf. Zudem sollten sich die Szenen nicht zu sehr auf Zwischensequenzen oder ähnliche Dinge beschränken.

Solltet ihr vorhaben, Szenen aus „Persona 5“ zu veröffentlichen, dann solltet ihr euch im Vorfeld die kompletten Richtlinien anschauen, die ihr hier vorfindet.

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Kommentare

Murat&Sally

Murat&Sally

05. April 2017 um 14:52 Uhr
attitude2011

attitude2011

05. April 2017 um 15:11 Uhr
Rushfanatic

Rushfanatic

05. April 2017 um 17:26 Uhr