Schon seit einiger Zeit nutzen Hacker diverse Lücken in älteren PS4-Firmware-Versionen, um eigenen Code auf Sonys Konsole ausführen zu können. Inzwischen ist es einigen Hackern/Moddern gelungen, ein Tool auf die Konsole zu übertragen, mit dem beispielsweise es möglich wird, zuvor gesicherte Software wie unter anderem PS2-Spiele ohne die sonst übliche Überprüfung der Lizenzen auf der Konsole auszuführen. Das bedeutet, dass Sicherungskopien von Spielen gestartet werden können, die der Nutzer unter Umständen gar nicht legal erworben hat.
Aktuell scheint die Sideloading-App die PS4-Firmware 4.05 zu unterstützen. Die Macher bestätigten jedoch die Absicht, auch kommende Firmware-Versionen unterstützen zu wollen. Dies dürfte Sony ein Dorn im Auge sein, sodass entsprechende Exploits mit kommenden System-Software-Versionen wohl geschlossen werden, wenn möglich.
Dank eines Backup-Tools gibt es offenbar die Möglichkeit, eigene PS2-Spiele in das entsprechende digitale Format für die PS4 zu verwandeln, um sie dann via Sideload installieren und mit dem Emulator abspielen zu können. Theoretisch sollte die PS4 demnach in der Lage sein, alle PS2-Titel abzuspielen.
Es muss wohl nicht extra erwähnt werden, dass die Nutzung entsprechender Tools nicht den Nutzungsbedingungen für die PS4 entspricht. Entsprechend wäre ein PSN-Bann noch das geringste was euch passieren könnte, wenn eure Konsole mit der gemoddeten Software online erwischt wird.
Haha. So much. Fun! pic.twitter.com/jzDIDWZPHP
— Andrew2007 (@RSPxAndrew2007x) 22. Januar 2018
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Kommentare
Behaarte Uhse
24. Januar 2018 um 05:18 UhrIhr habt aber schon alle mitbekommen das man mittlerweile schon etliche PS4 Spiele als pkg. Datei „umsonst“ spielen kann und nicht nur PS2 Games? Recherchiert denn keiner von euch Bananen mal ob die Quellen stimmen oder was dahinter steckt?
Zauberwort heißt PS4-HEN
Riddler
24. Januar 2018 um 12:38 UhrEs geht hier aber nicht (nur) um Firmware-Hacks, sondern um (unter anderem) Raubkopien. Da wird dir dein Link auch nicht weiterhelfen.
Außerdem behandelt dein Link, wie ich es richtig sehe „über den Vertrieb von „mod chips“ und „game copiers“ (im Folgenden: Geräte von PC Box) durch PC Box über deren von 9Net betriebene Website.“.
Was willst du mir also jetzt sagen?
Aber ich weiß schon jetzt wo die Diskussion hinführen würde, weil es hier keine klare Gesetzeslage gibt und dies auch nicht der richtige Ort wäre dies zu behandeln.
PS: Hier wirst du übrigens keine qualifizierten Kommentare finden 😉
UschiMcGregor
24. Januar 2018 um 14:23 Uhruhse: nicht jeder befasst sich mit solch kriminellen Dingen wie du es wohl tust. Und jetzt denkst du, du seist keine Banane weil du jetzt ein super Zauberwort gelernt hast?
grayfox
24. Januar 2018 um 14:50 Uhrsinngemäß geht es in dem urteil darum, dass das aushebeln von schutzmaßnahmen einer konsole erlaubt ist, wenn es dazu dient, um homebrew abzuspielen und nicht zur piraterie.
aber zeig mir bitte einen fall, wo ein ps3 jailbreaker vor gericht gezogen wurde und verklagt worden ist.
BigBOSS
24. Januar 2018 um 18:06 Uhr@grayfox
George Hotz 🙂
Riddler
25. Januar 2018 um 01:14 Uhr@grayfox: Das war doch überhaupt nicht die Frage und davon war auch nirgends die Rede.
Die Aussage war: „Entsprechend wäre ein PSN-Bann noch das geringste was euch passieren könnte, wenn eure Konsole mit der gemoddeten Software >>>online<<< erwischt wird."
Die Frage war: "lol was soll sonst noch passieren?"
Ganz einfach und klar ausgedrückt. Und darauf habe ich geantwortet.
Es wurde auch nicht nach der Wahrscheinlichkeit gefragt.
Trotzdem, ich meine mich an einen jungen Fall zu erinnern, wo Epicgames (Fortnite) zwei Spieler vor Gericht ziehen wollte bzw schon angeklagt hat. Genau hab ich mich damit jetzt nicht befasst, aber das reicht doch schon.
Dabei ging es zwar um das benutzen von Cheats, ist aber genauso eine manipulation der Software. Und nochmal, es geht um das Online "erwischt" werden.
Und zu deiner "zeig mir einen"-Attitude, es gibt immer einen "ersten" Fall.
Aber mit Sicherheit war in den News doch eher der Hardware-Ban gemeint, ist in meinen Augen wahrscheinlicher.