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Rockstar Games: Gericht weist 150 Millionen US-Dollar-Klage gegen das Unternehmen ab

Vor einiger Zeit entschloss sich Branchen-Veteran Leslie Benzies dazu, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Rockstar Games zu klagen. Unter dem Strich ging es um Schadensersatzforderungen in Höhe von 150 Millionen US-Dollar. Eine Klage, die das zuständige Gericht in dieser Form abwies.

Bereits im Jahr 2016 begann der Branchen-Veteran Leslie Benzies damit, eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Rockstar Games in die Wege zu leiten.

Wie Benzies, der zur Führungsriege der „GTA“-Macher gehörte und seinerzeit die Leitung von Rockstar North übernahm, im Zuge der Klage ausführt, hätten Take-Two Interactive sowie die beiden Rockstar Games-Gründer Sam und Dan Houser intern zusammengearbeitet, um Benzies aus dem Unternehmen zu drängen. Erschwerend komme hinzu, dass Rockstar Games ihm sowohl Gehaltszahlungen als auch vereinbarte Anteile am Studio vorenthielt, so Benzies.

Rockstar Games: Gericht weist 150 Millionen US-Dollar-Klage ab

Unter dem Strich soll es um einen Streitwert in Höhe von 150 Millionen US-Dollar gehen, der sich aus den nicht getätigten Gehaltszahlungen und dem heutigen Wert der ihm vorenthaltenen Rockstar Games-Anteile zusammensetzen soll. Der Oberste Gerichtshof von New York hat nun entschieden, dass die von Benzies unterzeichnete Gewinnbeteiligungsvereinbarung keineswegs 150 Millionen US-Dollar umfasst und wies die Klage in erster Instanz ab.

Zum Thema: GTA 5: Das profitabelste Entertainment-Produkt mit sechs Milliarden Dollar

Allerdings stimmt das Gericht der Klage dahingehend zu, dass Benzies im Rahmen seiner Vergütung „bestimmte Lizenzgebühren“ zustehen und dass Rockstar Games in der Tat gegen Benzies‘ Arbeitsvertrag verstoßen hat, indem Teile des Gehalts sowie abgesprochene Aktienanteile einbehalten wurden.

Daher stehe Benzies eine bisher nicht näher konkretisierte Kompensation zu. Wie hoch diese im Endeffekt ausfallen wird, soll der weitere Verlauf des Prozesses klären.

Quelle: Gamasutra

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Kommentare

TheSchlonz

TheSchlonz

10. April 2018 um 13:53 Uhr
Frauenarzt

Frauenarzt

10. April 2018 um 14:23 Uhr
xjohndoex86

xjohndoex86

10. April 2018 um 16:19 Uhr