Wer eine Konsole sein Eigen nennen kann, wird bestimmt schon einmal über die kleinen Aufkleber auf der Rückseite gestolpert sein (vgl. Bild oben). Wird dieses Siegel zerstört oder entfernt, verfällt die Garantie. Für die Konsumenten bedeutet dies, dass Reparaturen durch Dritte deutlich erschwert werden.
Die „Federal Trade Commission“ (FTC), die Bundeshandelskammer der Vereinigten Staaten, betrachtet diese Praxis als illegal. Man beruft sich dabei auf den „Magnuson-Moss Warranty Act“, ein Gesetz welches die Konsumproduktgarantien regelt. Dies bestätigte man auf der offiziellen Homepage. Deshalb nimmt man sich nun sechs große Hersteller zur Brust. Über Motherboard wurde zutage befördert, welche Unternehmen davon betroffen sind: Sony, Microsoft, Nintendo, Hyundai, HTC und ASUS erhielten Briefe von der FTC.
Diese wurden von Lois Greisman, Associate Director of Marketing Practices, am 9. April versendet und gaben den Firmen 30 Tage lang Zeit um die Garantiebestimmungen entsprechend anzupassen. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen. Stellungnahmen seitens der betroffenen Unternehmen liegen noch nicht vor.
Quelle: DualShockers
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Kommentare
Sebacrush
06. Mai 2018 um 22:00 UhrWas bringt uns Kunden in Europa bzw. Deutschland ein Gesetz aus den USA ?
Eine Neuregelung oder Urteilsspruch in den USA bringt uns nichts. Hier gelten andere Gesetze.
McBurgerWay
07. Mai 2018 um 07:38 UhrZumal es absolut schwachsinnig ist. Jetzt muss Sony zahlen wenn ich mir selbst irgendwas einbaue, dass die Konsole zerschießen könnte?
ovanix
07. Mai 2018 um 07:51 UhrWie geil ist dass denn, wenn ich an der Konsole rumschraube ist Sony dafür verantwortlich wenn ich diese zerschieße. cool.
Spieletreff
07. Mai 2018 um 08:25 UhrNaja nur weil man sie öffnet um evt reinigungen durch zu führen, heißt ja jetzt nicht gleich das man etwas einbauen muss.
smirnoff
07. Mai 2018 um 10:09 UhrMan erkennt ja trotzdem, wenn jemand da selbst irgendeinen Müll reinbaut.
Die werden dann immer noch die Garantieansprüche verweigern.
Es geht hier aber auch dadrum, dass so ein Siegel nicht gerade sinnvoll und zuverlässig ist.
big ron
07. Mai 2018 um 12:20 UhrDiese Regelung gibt es schon seit den 90ern und jetzt kommen die mit Gesetzesverstößen?
ichstehzurx1
07. Mai 2018 um 12:42 Uhran sich ja ganz nett gedacht, aber wie immer mal wieder nur von 12 bis mittag 🙁
kauft man sich einen Computer, und zerstört das siegel weil man z.b. eine neue Graphikkarte oder eine neue hd einbaut, so ist das eine Sache wo man durchaus argumentieren könnte das hier auf zwanghaft teurere preise der Hersteller gesetzt wird.
für größere Festplatte, grade in Konsolen, wird ein deutlich mehr aufgeschlagen als die HD an sich wert sich einzeln kostet.
marke kauf dirn apple und willst ne 2tb Festplatte eingebaut bekommen haben weil deine 500gb zu klein ist bist auf einmal 300.- los.
was wiederum aber nichts mit der garantie zu tun hat, wenn dann der Prozessor seinen geist aufgibt.
zumal es ja um garantie geht.
welcher 3. anbieter sollte irgendetwas reparieren was unter eine garantie-Reparatur fällt? niemand, weil er dies kostenlos ausführen müsste auf eine kosten.
die Argumentation ist somit eigentlich ad absurbum, auch wenn klar ist wodrauf es hinauslaufen soll.
bau ich mir ne andere Festplatte ein, sofern die nicht unbedingt direkt am Controller verschweist ist, so besteht immer noch garantie wenn der Prozessor seinen geist aufgibt. zumindest wenn ich nicht genötigt war diesen für den austausch der Festplatte auszubauen.
aber selbst dann ist es noch problematisch für den Hersteller.
führt ein lizensierter service-partner (wie das ja so schön heist) eine garantiereperatur durch, so unterstellt der Hersteller ihm das er dies auch nur deswegen tut weil es wirklich ein garantiefall war. im grunde ist ein lizenzpartner ja ncihts anderes eine art aussendienstmittarbeiter der einfach nur die arbeit des Herstellers an anderer stelle ausführt.
siegel runter, neues drauf, fertig ist der kuchen.
mit der von denen angeführten Argumentation müsste aber jetzt jeder popelige hinterhoftüffler hergehen können und genau dies auch dürfen.
dann kommt kläuschen an sagt seine ps4 ist kaputt wegen garantie, Otto repariert sie, schickt sony die Rechnung weil er ja ne garantierepataur durchgeführt hat und auf einmal stellt sich heraus das Otto kläuschens Neffe ist und kläuschen beim austauschen der Festplatte vergessen hat den lüfter wieder ans Motherboard anzuschliessen und dadurch beim einschalten den prozossor übern Jordan geschickt hat weil der heissgelaufen ist ohne kühlung. (und ja, ich weiss das man für die hd bei ner ps4 nicht an den prozzi kommt)
klar, kann beim lizenzierten auch der fall sein, aber davon gibt’s nur n paar wenige und nicht zig tausende
Fazit : nette ansatzidee, aber mal wieder nicht ansatzweise durchdacht wie bei fast allem wo sich irgend ne Organisation wichtig machen will.
das ist mal wieder das selbe wie mit dem diesel-urteil wonach rein theretisch jetzt beziner sauberer und gesundheitsfürderndernder sind als dieselautos.
klar, grob staub messungn werden ja auch nicht durchgeführt, bzw interessierten keinen.
oder vor jahren die Sachen mit der hipp-Babynahrung, welche auf einmal so gesundheitsschädlich war. dumm nur das Generationen vorher genau das selbe gefuttert haben nur das es keinen Messwert dafür gab und auf einmal ist es fast schon toxisch.
das siegel existiert doch eiegntlich aus dem grunde das nicht jeder 08/15 vollpfosten an der Hardware rumschraubt sondern nur die leute die nach Meinung des Herstellers auch dafür entsprechend qualifiziert sind, einfach weil sie sich damit auskennen.
will ich jetzt irgendwelchen hobbybastlern nicht unbedingt absprechen, aber wie soll der Hersteller die Qualifikation festellen?
und wenn etwas repariert werden muss, welches innerhalb der Garantiezeit anfällt, selbst wenn der Käufer dafür die kosten trägt, so will/muss der Hersteller ja auch dafür grade stehen das durch diese Reparatur keinerlei neue schäden entstehen.
also sorry, so hart das klingen mag und so nervig diese siegel eigentlich sind, aber eigentlich haben sie ihre Daseinsberechtigung.
ein gescheiter Ansatz wäre gewesen das durch einen bruch/entfernen des nicht zwangsläufig auch die garantie komplett erlöschen darf. aber nicht gleichzeitig mit der Begründung das dies 3.anbietern das reparieren erschwert.