In der heutigen Zeit versuchen die Publisher und Händler die Spieler bereits früh zu Vorbestellungen der neuesten Spiele zu bewegen, indem sie verschiedene Boni anbieten, die neben zusätzlichen Downloadinhalten auch Beta-Zugänge und mehr umfassen können. Dabei kann es vorkommen, dass kein konkreter Termin für die Veröffentlichung genannt wird. Dieses Geschäft könnte in Zukunft etwas schwieriger ausfallen.
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht München beschlossen, dass der Lieferzeitraum bei Vorbestellungen klar erkennbar sein muss. Demnach dürfen Händler und Publisher Phrasen wie „Bald verfügbar“ nicht mehr verwenden. Dieses Urteil kam durch eine Beschwerde gegen Media Markt zustande, da man das Samsung Galaxy S6 einst mit solch einer Floskel beworben hatte. Dies entspricht laut dem Gericht nicht der Informationspflicht über den Liefertermin, da von der Vorbestellung bis hin zur Lieferung theoretisch auch Monate oder Jahre vergehen könnten.
Wenn man keinen Lieferzeitraum nennen kann, darf das Produkt nicht zur Vorbestellung bereitgestellt werden. Somit werden die Händler zukünftig darauf achten müssen, dass die Angaben konkreter sind.
Quelle: Heise
Weitere Meldungen zu Vorbestellungen.
Diese News im PlayStation Forum diskutieren
(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.
Kommentare
Chingy142
16. Juli 2018 um 14:42 UhrHört hört!
alexwiele
16. Juli 2018 um 14:55 UhrJe nachdem wie die Gerichte einen konkreten Lieferzeitraum definieren ist das Ganze ja nur eine Formalie.
rnsk8z
16. Juli 2018 um 15:01 Uhrman sollte lieber mal darauf pochen auch fertige produkte im Videospielsektor zu erhalten oder RABATTE wenn dies nicht gegeben ist 😉
dieses ständige nachgepatche ist einfach nur zum kotzen egal ob die Hardware oder Software. Siehe nur Battlefield 4 release wie lang hats gedauert bis das spiel spielbar war ? und da kam dann natürlich die ausrede neue konsolen generation etc. xD trotzdem ist das produkt nicht zu 100% gelaufen bzw. nicht so wie es beworben wurde …. die hohle phrase „only in Battlfield“ hat danach auch keiner mehr bei EA und DICE benutzt. Natürlich ist das auch bei vielen anderen Publishern so war nur ein Bsp.
aschu
16. Juli 2018 um 15:02 UhrDann wird ein konkreter Termin genannt und anschließend dreimal verschoben. Muss doch jeder selbst wissen, ob man etwas vorbestellt und das hin nimmt.
Spastika
16. Juli 2018 um 15:15 UhrIch wäre dafür dass man den Vorbestellern endlich mal was giebt das sie auch wirklich brauchen können.
Anstatt Rabatten und Extras würden die Publisher den Games besser einen Fahrradhelm und einen Vormund beilegen.
freedonnaad
16. Juli 2018 um 15:46 UhrDas würde das komplette Geschäftsmodell von Gamestop schädigen.
L-Freak
16. Juli 2018 um 20:55 UhrHammer geil, dann sind zukünftige Final Fantasy Titel erst ein halbes Jahr vor Release auf Amazon. Das wirft wohl eher Square Enix‘ ganzes Geschäftsmodell um :’D
Wäre übrigens dann interessant zu sehen, wann diese Spiele runtergenommen werden vom Verkauf. Ab wann ist das gültig?
Torre
17. Juli 2018 um 00:01 UhrInternet (Vorbestellungen) sind Neuland.
L-Freak
17. Juli 2018 um 13:33 UhrHey Play3, ich hab‘ mal euern Job erledigt und mal bei euren eigenen Quellen nachgeschaut 😉 könnt mich ja vielleicht dann einstellen 🙂
Dort heißt es nämlich: „Media Markt kann hiergegen allerdings noch Beschwerde einlegen. Solange ist das Urteil nicht rechtskräftig.“
Also ist noch nix in Stein gemeißelt