Auch wenn es seitens der Publisher und Entwickler in den vergangen Jahren immer wieder verschiedene Ansatzpunkte gab, den Gebrauchtmarkt etwas einzuschränken oder daran mitzuverdienen, so lässt sich der Verkauf von gebrauchten Spielen grundsätzlich nicht verbieten. Vor einigen Tagen ließ eine Meldung aber vermuten, dass Bethesda nun endgültig den Weiterverkauf der Spiele unterbinden wolle. So drohte das Unternehmen einem einem Verkäufer mit einer Klage.
Es handelt sich um den Fall des US-Amerikaners Ryan Hupp, der von Bethesdas Anwälten einen Brief mit einer Klageandrohung erhalten hat, nachdem er auf dem Amazon Marketplace eine originalverpackte Version von „The Evil Within 2“ weiterverkaufen wollte. In dem Brief hieß es laut den aktuellen Berichten, dass Hupp nicht dazu berechtigt sei, das Spiel weiterzuverkaufen. Es würden rechtliche Schritte eingeleitet werden, wenn er das Angebot nicht entferne, da der Verkauf nur über offiziell lizenzierte Händler erlaubt sei.
Hupp ließ dies nicht auf sich beruhen und antwortete, dass der Wiederverkauf von Spielen ist in den USA nicht verboten ist, sofern das Originalprodukt nicht verändert wurde. Dies treffe auf den aktuellen Fall aber nicht zu, wie die Anwälte des Publishers zu verstehen gaben. Nach weiterem Schriftwechsel kam man letztendlich auf den Punkt. Demnach wolle man den Verkauf nur unterbinden, da der Wiederverkäufer den Zusatz „neu“ in seinem Angebot verwendet hat. Dies sei nicht erlaubt, der er keinerlei Garantien dafür übernehmen könne.
Bethesda möchte Gebrauchtmarkt nicht unterbinden
Der Weiterverkauf von Gebrauchtspielen ist dem Publisher demnach kein Dorn im Auge. Nach der anfänglichen falschen Berichterstattung teilte das Unternehmen dazu mit: „Er versucht nicht, ein Spiel aus zweiter Hand zu verkaufen. Er versucht, ein neues Spiel zu verkaufen. Er hat das Spiel als ’neu‘ gelistet. Alles, was wir sagen, ist, dass ein bereits besessenes Spiel auch als gebrauchtes Spiel verkauft wird. Man kann nicht sagen, dass es neu ist, weil wir keine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob das auch wirklich stimmt“, erklärte Bethesdas Pete Hines.
Es gab demnach die Fehleinschätzung der Privatperson, dass das Spiel als „neu“ verkauft werden kann, weil es noch originalverschweißt war. Der Verkauf als Neuware ist aber den offiziellen Handelspartnern vorbehalten, bei denen Bethesda überprüfen kann, ob sie wirklich offizielle Originalware erhalten haben.
„Du hättest es öffnen, fünf Stunden lang spielen, alles in Angriff nehmen, es wieder in Folie packen und sagen können: ‚Hey, das ist neu.‘ Es ist nicht neu – du besitzt es, du hast es gekauft. Also liste es einfach als gebrauchten Titel auf. Das wars und damit ist die Argumentation beendet“, betonte Hines.
Abschließend sagte er: „Wir versuchen niemanden davon abzuhalten, gebrauchte Spiele zu verkaufen. Leute verkaufen ständig gebrauchte Spiele – wir verstehen das, wir haben nicht vor, das aufzuhalten.“
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Kommentare
Michael Knight
13. August 2018 um 10:32 Uhrhat bethesda denn nichts besseres zu tun?
samonuske
13. August 2018 um 10:37 UhrIst wohl wieder Sommerloch zeit. Das Thema kommt irgendwie immer, einmal im Jahr zum Vorschein.
StevenB82
13. August 2018 um 10:54 UhrWie dumm sind die denn? Dann klärt man das mit den Plattformen das private Leute nichts neu anbieten dürfen und verklagt nicht die Leute! Jede Sau verkauft etwas neu, das sie nicht angerührt hat und noch originalverpackt ist!
King Azrael
13. August 2018 um 11:30 UhrSehr unsympathisch, Kauf von denen nichts mehr! Zumindest nicht „neu“
edel
13. August 2018 um 11:58 Uhr„Du hättest es öffnen, fünf Stunden lang spielen, alles in Angriff nehmen, es wieder in Folie packen und sagen können: ‚Hey, das ist neu.‘ Es ist nicht neu – du besitzt es, du hast es gekauft. Also liste es einfach als gebrauchten Titel auf. Das wars und damit ist die Argumentation beendet“, betonte Hines.
Entweder eine glasklare unwahre Unterstellung = Lüge oder Unwissenheit? (Zumindest gilt es in der BRD nicht so).
Beweis = Jedes original Verpackte Retailspiel von z.B. Sony hat eine original Banderole, welche als Siegel gilt. Solange dieses Siegel nicht gebrochen/geöffnet oder nicht mehr vorhanden ist, ist diese Sache als neu zu deklarieren, völlig egal bei wem man diese Sache gekauft hat.
Hatte der private Verkäufer die original Banderole/Folie oder eine eigene verwendet?
Denn, sobald dieser Zustand (original Banderole/Folie) nicht mehr gegeben ist, gilt es als gebraucht. Diese Sache (Retailspiel) dann als neu zu verkaufen wäre Betrug.
Man merkt schon, wohin die Reise gehen soll, wenn die Gamer sich alles ungerechtfertigt und unverhältnismäßig gefallen lassen = keine Verbraucherrechte und/oder Möglichkeiten.
„(…) Schritt für Schritt, bis es kein zurück mehr gibt.“
err0r-O_o
13. August 2018 um 12:58 UhrDen Spruch kenn ich: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu erbauen.“