In den vergangenen Wochen erreichten uns diverse interessante Gerüchte zu einem möglichen Nachfolger von PlayStation VR. Unter anderem deutete ein Patent an, dass sich die Spieler in der nächsten Generation des VR-Headsets möglicherweise auf eine kabellose Version freuen dürfen.
Für frische Spekulationen sorgt zum Start in die neue Woche ein weiteres Patent aus dem Hause Sony. Das besagte Patent beschreibt eine VR-Headset-Lösung, mit der Brillenträgern das Leben erleichtert werden könnte. Zu Beginn wird zunächst auf die Probleme eingegangen, mit denen sich Brillenträger bei der Nutzung eines VR-Headsets konfrontiert sehen. Beispielsweise kann die Blickrichtung aufgrund der zusätzlichen Gläser oftmals nicht korrekt bestimmt werden.
Korrektionsbrille als Quelle für das Eye-Tracking?
Dies wiederum führt unter Umständen zu technischen Problemen wie Unschärfe, Verzerrungen oder ungewollten Reflexionen. Hinzukommt natürlich die Tatsache, dass die Brille nicht immer fest an ihrem Platz sitzt und sich somit zu einem nervigen Störfaktor entwickeln kann. In Sonys Patent wird eine Lösung in Form einer Korrektionsbrille beschrieben, die anstelle des VR-Headsets für das Eye-Tracking genutzt wird.
Zum Thema: PlayStation VR: Aktuelle Verkaufszahlen des VR-Headsets enthüllt
Die Korrektionsbrille enthält laut dem Patent Systemkomponenten, mit denen erkannt werden kann, ob sich ein VR-Headset auf dem Kopf des Spielers befindet. Sollte dies der Fall sein, werden wiederum Sensoren aktiviert, die die Blickrichtung des Nutzers erkennen und die entsprechenden Informationen drahtlos an das VR-Headset übertragen.
Patente erlangen oftmals keine Serienreife
Zudem kann das VR-Headset mit einer Kamera ausgestattet werden, um die physische Position der Korrektionsbrille zu erfassen. Dadurch könnte eine genaue Fokussierung auf das, was der Spieler gerade sieht, und seine Blickrichtung ermöglicht werden, wodurch Störfaktoren ein unscharfes Bild oder Verzerrungen zukünftig der Vergangenheit angehören könnten.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass wir es hier lediglich mit einer Lösung für Brillenträger zu tun haben, die in einem Patent von Sony beschrieben wurde. In weit das Ganze Einzug in die nächste Generation von PlayStation VR halten wird, bleibt abzuwarten. Oftmals erlangen Patente nämlich nie die Serienreife.
Quelle: DualShockers
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Kommentare
Weichmacher
08. April 2019 um 11:06 UhrIn der Hinsicht sollte man auch Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit geben VR zu genießen. Gute Sache.
Spieletreff
08. April 2019 um 11:09 Uhrman ist nicht gleich Behindert,weil man eine SehSCHWÄCHE hat. Facepalm. Manche haben eine Einstellung ,nicht schlecht. Für dich sind wohl auch kleinwüchsige eine Behinderung.
Spastika
08. April 2019 um 11:28 UhrSpieletreff
Gerade auf die Reaktion war er aus. Man nennt es ja auch eine Sehbehinderung.
Kleinwüchsigkeit kann eine Behinderung sein wenn sie dich einschränkt. Je nachdem wo man die Linie zieht sind wir alle ein wenig behindert in die eine oder andere Richtung.
Aus der Perspektive finde ich auch deine Reaktion problematischer als seine Aussage.
Weichmacher
08. April 2019 um 11:41 UhrNatürlich ist das eine Behinderung. Eine SehSCHWÄCHE ist dahingehend eine Behinderung, dass man eben ohne Hilfsmittel nicht richtig sehen kann, somit ist man ohne Brille beispielsweise im Straßenverkehr behindert bzw. eingeschränkt. Spieletreff sollte erst mal über die Bedeutung mancher Wörter nachdenken bevor er gleich anfängt scharf zu schießen „Facepalm“
Nebenbei bemerkt, und jetzt wird es so richtig peinlich für dich, Menschen die unter 1,50m groß sind, gelten als behindert. Von dem her, lass es lieber bleiben und informiere dich, es wird nur noch peinlicher.
ren
08. April 2019 um 12:07 UhrSehbeeinträchtigung, Sehbehinderung, Sehschädigung, hochgradige Sehbehinderung, Sehschwäche, praktische Blindheit – viele Begriffe, die allesamt wenig über die tatsächliche Sehfähigkeit aussagen. Von Sehbehinderung spricht man erst, wenn das Sehen um einen gewissen Grad beeinträchtigt ist und wenn diese Beeinträchtigung dauerhaft ist.
Nach dem Gesetz gilt, grob gesagt, als „sehbehindert“, wer weniger als 30%,
„wesentlich sehbehindert“, wer weniger als 10%,
„hochgradig sehbehindert“, wer weniger als 5% und
„Blind“, wer weniger als 2% sieht.
Weichmacher
08. April 2019 um 12:40 Uhrren: sehr gut, richtig. Allerdings ist es trotzdem, egal wie man es nennt, und wie du schon sagtest eben eine Beeinträchtigung, Behinderung. Nur die jungen Leute von heute kennen nur dieses „Ey alda behindert oder waaaas?“ Das man da die tatsächliche Bedeutung des Wortes behindert nicht mehr versteht, wundert mich nicht. Behindert gilt heute als dumm, bescheuert, nicht ganz sauber, traurige Entwicklung, ODER SPIELETREFF? 😉
xLeniDEx
08. April 2019 um 12:48 UhrNun reden alle über Behinderungen.
Ich würde mich über eine Kabellose Variante freuen, ich bin auch schon auf die Occulus Quest gespannt.
xLeniDEx
08. April 2019 um 13:28 Uhr@Weichmacher
das gleiche ist auch mit dem Wort Schwul so.. die Labern was von ey du bist Schwul alda.. ohne über das Wort genau nachzudenken und nennen praktisch jeden Schwul oder Schwuchtel und wenn sie dann über das Wort nachdenken dann gehts nur um Sex aber nicht um die eigentliche Bedeutung
President Evil
08. April 2019 um 13:36 UhrAlso als Ingenieur muss ich sagen, das ist schon ein verdammt innovativer Lösungsansatz.
Das ‚Problem‘ ist dann halt, dass VR-Gaming für Brillenträger teurer würde als für Andere (Ich hoffe mal die Korrektionsbrille gehört nicht zum Standard Bundle und es geht auch über ‚konventionelles‘ Eye-Tracking ).
@xLeniDEx
Ich meine es gab hier auch schon eine News, über eine kabellose Lösung für die PSVR 2
pasma
08. April 2019 um 13:53 UhrIch stell mir das nicht bequem vor: Aber mein Kumpel und ich finden es schon diese Generation lustig: Brille auf Brille.
@Weichmacher Wetten, du benötigst gar keine Brille, sonst würdest du nicht in dieser Form schreiben.
Fakeman
08. April 2019 um 14:10 Uhr@Spastika
Genau. Sogar Spastiker gehören zu der Gruppe der
Behinderten . Deshalb machst du dich ja auch über
diese Menschen lustig .
Denn es gibt bestimmt auch unter diesen Leuten
welche , die fähig sind ein Hackenkreuz zu zeichnen .
Denke mal darüber nach !
Weichmacher
08. April 2019 um 15:08 UhrPasma: Ich meine „Behinderter“ nicht als Beleidigung. Ich meine es viel mehr wie ein Eingeschränkter, nochmal. Ich möchte doch keine Brillenträger beleidigen!
Fakeman: Ich glaube das mit dem Spastika ist auf die Swastika bezogen und dass das Hakenkreuz falsch gezeichnet wird, bedeutet meines Erachtens nach eher, dass diese Menschen nicht mal Ahnung von dem haben, was sie mit den Hakenkreuzen repräsentieren wollen. Somit nicht verherrlichend sondern eher sich lustig darüber machend was er uns mit seinem Accountnamen sagen will.
Fakeman
08. April 2019 um 18:54 Uhr@Weichmacher
Ich bin nicht davon ausgegangen das Spastika irgend-
etwas verherrlichen will . Aber gut . Vielleicht ist es so
wie du sagst .