In der Vergangenheit entschlossen sich bereits verschiedene Länder dazu, Mikrotransaktionen und Lootboxen als Glücksspiel einzustufen.
Laut einem aktuellen Bericht des Guardians könnte Großbritannien auf kurz oder lang folgen. Laut der Publikation startet das britische Ministerium für Digital, Kultur, Medien und Sport in dieser Woche einen Aufruf zur Einholung von Beweisen, um beispielsweise die „FIFA Ultimate Team“-Packs oder ähnliche Inhalte als Glücksspiel einzustufen.
Suchtprävention im Fokus der Bemühungen
Anlass ist laut dem Guardian die Befürchtung der britischen Behörden, dass Lootboxen und Mikrotransaktionen bei minderjährigen Nutzern „ein spielspezifisches Verhalten fördern“ und sie „in ihrem späteren Leben möglicherweise in die Spielsucht treiben könnten“. Sollten die britischen Behörden diesen Befürchtungen zustimmen und Lootboxen in der Tat als Glücksspiel einstufen, hätte dies maßgeblichen Einfluss auf die Veröffentlichung von entsprechenden Videospielen in Großbritannien.
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Beispielsweise könnten die Entwickler beziehungsweise Publisher dazu gezwungen sein, Spiele mit Lootboxen in Großbritannien zurückzuziehen oder so zu modifizieren, dass sie auch von minderjährigen Kunden gespielt werden können. Ebenfalls denkbar wäre, dass Spiele mit Lootboxen und ähnlichen Zufallselementen in Großbritannien nur noch an volljährige Spieler verkauft werden dürfen.
Ein weiterer Faktor, der dazu führen könnte, dass die britischen Behörden Lootboxen als Glücksspiel einstufen, sind Websites, auf denen es möglich ist, Inhalte aus Lootboxen gegen Echtgeld zu veräußern. Dies könnte „das Profitmachen mit Problemspielern erleichtern“, so der Bericht des Guardian weiter. Spruchreif sei hinsichtlich einer möglichen Einstufung als Glücksspiel allerdings noch nichts.
Quelle: Guardian
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Kommentare
Brok
08. Juni 2020 um 18:01 UhrSollte auch in Deutschland so eingestuft werden
ResidentDiebels
08. Juni 2020 um 18:31 UhrGut so!
grayfox
08. Juni 2020 um 19:00 Uhrzusätzlich gehört der betrag gedeckelt, den man pro person in einem spiel ausgeben darf (zb. max 100€).
Steven
08. Juni 2020 um 19:05 UhrGut so, im Endeffekt ist das ja auch Glücksspiel.