Update: Im Fall der vom Wegfall bedrohten Serien wurde eine Lösung gefunden. Dank einer „aktualisierten Lizenzvereinbarung“ mit Warner Bros. sind Kunden nun in der Lage, auf ihre gekauften Serien „mindestens für die nächsten 30 Monate“ zuzugreifen.
„Ähnlich wie bei anderen Diensten sind wir nicht im Besitz der Lizenzrechte für TV- und Filminhalte, die zuvor im PlayStation Store zum Kauf angeboten wurden“, heißt es in einer Erklärung von PlayStation. „Wir haben jedoch mit Warner Bros. zusammengearbeitet, um unsere Lizenzvereinbarungen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass die Verbraucher mindestens für die nächsten 30 Monate auf ihre zuvor erworbenen Inhalte zugreifen können.“
Meldung vom 2. Dezember 2023: Die Relevanz von physischen Discs in einem digitalen Zeitalter wird immer häufiger infrage gestellt. Mit der Veröffentlichung einer „Digital-Only“-Variante der PlayStation 5 hat auch Sony ein klares Statement gesetzt. Zudem wurde im neusten Quartalsbericht des Unternehmens bekannt, dass physische Software-Verkäufe nur noch einen sehr kleinen Teil des Umsatzes ausmachen.
Doch der rein digitale „Besitz“, der in Wirklichkeit eine Nutzungslizenz ist, bringt eben auch Nachteile mit sich. Das zeigt eine neue für den US-Markt gültige Mitteilung, in der PlayStation-Nutzer darüber informiert werden, dass sie den Zugang zu hunderten Fernsehserien verlieren werden, die sie womöglich gekauft haben.
Hunderte Discovery TV-Serien verschwinden
In einer Ankündigung, die viele Kunden verärgern wird, gab PlayStation bekannt, dass alle Discovery TV-Serien ab nächstem Jahr nicht länger verfügbar sein werden. Das gilt auch für Nutzer, die die Serien über den PlayStation Store gekauft haben.
„Ab dem 31. Dezember 2023 können Sie aufgrund unserer Lizenzvereinbarungen mit Inhaltsanbietern keine zuvor erworbenen Discovery-Inhalte mehr ansehen und die Inhalte werden aus Ihrer Videobibliothek entfernt“, heißt es in einem knappen Statement. Darin sind auch die Serien aufgelistet, die zum Ende des Jahres verschwinden werden.
Eine genaue Begründung, weshalb man sich nicht auf neue Lizenzvereinbarungen einigen konnte, nennt Sony nicht. Ebenso wenig ist bekannt, ob Käufer eine Kompensation für die fehlenden Inhalte erhalten werden.
Eine mögliche Erklärung für den Wegfall dürfte die Fusion von Discovery und Warner Bros. im April 2022 sein. Hierdurch könnte sich die Abmachung geändert haben. Forbes spekuliert, dass es ein weiterer Schritt von Warner Bros. ist, um Kosten zu sparen und Steuervergünstigungen zu erhalten.
Deutsche PlayStation-Nutzer traf es schon 2022
Der Wegfall der gekauften Inhalte ist bedauerlicherweise nicht der erste Vorfall dieser Art. Bereits im Sommer letzten Jahres sind in Deutschland und Österreich zahlreiche gekaufte Spielfilme aus der PSN-Bibliothek verschwunden.
Der Verkauf und die Vermietung von Filmen und Serien ist längst kein Bestandteil des PlayStation Stores mehr. 2021 zog Sony den Stecker und verwies dabei auf die zunehmende Relevanz von abonnementbasierten und werbebasierten Unterhaltungs-Streaming-Diensten.
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Bringen euch Vorfälle wie dieser dazu, mehr physische Discs zu kaufen? Verratet es uns in den Kommentaren!
Quelle: PlayStation
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Kommentare
Arantheal
21. Dezember 2023 um 19:13 UhrImmerhin etwas.
Evermore
21. Dezember 2023 um 19:44 Uhr„Ähnlich wie bei anderen Diensten sind wir nicht im Besitz der Lizenzrechte für TV- und Filminhalte, die zuvor im PlayStation Store zum Kauf angeboten wurden“
Hach ja. Sachen zum Kauf anbieten die man nicht besitzt nennt man Hehlerei.
Ja ja Lizenzvereinbarung bla bla. Dann darf da halt nicht stehen „kaufen“ sondern „über eine bestimmte Zeit leihen“ Die Bezeichnung „kaufen“ ist da glatter Betrug.
Für mich kommen weiterhin nur Physische Medien in frage. Da können die Film Lizenzgeber nicht mal eben bei mir einbrechen und mir die Disc wegnehmen. Die bessere Qualität dank höheren Bitraten kommen ja auch noch hinzu.
Rikibu
21. Dezember 2023 um 20:01 Uhr@ Evermore
Wie naiv…
Sollte dein Abspielgerät als Blu-ray player technisch kompromittiert worden sein und eine unsichere Blu-ray Implementierung verfügen, so ist die Blu-ray Alliance sogar in der Lage, Geräteschlüssel aus der Ferne zu sperren… dann nützen dir auch erstmal deine Discs nix, weil dein Player nicht mehr läuft, weil damit Schutzvorrichtungen umgangen werden können… Das ist eine Technologie, die damals zur Blu-ray eingeführt wurde…
Was ich damit sagen will… deine Paranoya bezügl. digitaler Lizenzen ist absolut nicht hilfreich.
Vielmehr sollte man Sony dafür hart kritisieren, die so einen Deal eingefedelt haben.
Aber wen wundert da noch was? Die haben doch noch nie vorausschauend agiert, wenn es um digitale Filmdistribution geht, die sich aus Fremdlizenzen speist. Das Problem hier ist aber ein Sony Ding und kein Grundsatzproblem der digitalen Distribution.
XiscoBerlin
21. Dezember 2023 um 20:05 UhrSchön, dass man eine Lösung gefunden hat. Ich kaufe halt trotzdem nix bei denen an Filmen, also ändert sich auch nix zu bisher. 😉
Was man behalten will muss man sich entweder auf UHD kaufen oder man leiht es mal bei Amazon. Ansonsten hat man mit dem heutigen Streamingangebot ja sowieso viel zu viel Content. Sony hat da den Zug verpasst… damals 2010 da waren sie einer der ersten, der einem überhaupt die Möglichkeit zum digitalen Leihen geboten hat. Heute weiß ich nicht welchen Content die haben, den ich woanders nicht auch bekomme?
Evermore
21. Dezember 2023 um 20:14 Uhr@ Rikibu
Zieh den Aluhut ab. xD
So ein Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Und selbst wenn dann Crackt man sich nen BD Player bzw. trennt das Gerät vom Internet.
CybernetikFrozone
21. Dezember 2023 um 20:43 UhrChristian Solmecke WBS hat dazu ein Video gemacht.
Rikibu
21. Dezember 2023 um 20:56 Uhr@ Evermore
du hast 2 Möglichkeiten
1. entweder spielst du weiter den dummen, weil du deinen sprichwörtlichen Aluhut wohl zu oft vor den eigenen Kopf bekommen haben könntest, beim Versuch diesen anderen aufzusetzen
2. oder du akzeptierst, dass auf Grund von AACS Verletzungen Geräte aus dem Verkehr gezogen werden können… da hilft auch nicht, mit so pseudo Argumenten wie Aluhut zu kommen… die Kerntechnologie ist da
Zitat
===
…
Weitere Hauptfunktionen von AACS sind u.a. das Lizenzschlüsselmanagement, welches geschützte Kopien mit bestimmter Abspielfähigkeit erzeugen kann. Die optionale Anbindung an das Internet ermöglicht auch die Sperrung einzelner Lizenzen aus der Ferne. Es ist ebenfalls möglich Laufwerke mit einem Hardwareschlüssel zur Verifizierung zu versehen.
… Quelle: bluray-disc.de
===
Wenn ich dir jetzt noch erzähle, dass auf Grund schlechter AACS Implementierung bzw. das Bekanntwerden von Schlüsseln Geräte erst wieder nach Firmware Updates und geänderten Schlüsseln wieder funktionierten…
Du solltest dich erst wieder zu Wort melden, wenn du tatsächlich kompetent genug bist zu technischen Sachverhalten irgendwas sachlich passendes beizusteuern, anderenfalls hilft vielleicht deine Kopfbedeckung aus Alu weiter…
Evermore
21. Dezember 2023 um 21:24 Uhr@ Rikibu
Ändert nichts an meine Aussage die Geräte dann halt offline zu betreiben und gegebenenfalls zu Cracken.
Ansonsten wird das nicht passieren. Dafür müsste ja jeder BD Player weltweit gleichzeitig Online sein damit dann gleichzeitig das „ich mach dich kaputt“ Update aufgespielt werden kann. Wie realistisch ist das bitte? Von daher ist das absolut Nonsens.
Rikibu
21. Dezember 2023 um 21:36 Uhr@ Evermore
dann verrate ich dir, dass auch das nur bedingt hilft, weil man Firmware-Voraussetzungen im BD Authoring vorschreiben kann. Läuft dein Gerät mit ner alten Firmware, wird die Wiedergabe unterbunden… jede Blu-ray führt nämlich eine aktuelle blacklist mit sich… aber wem erzähl ich das… hast ja eh keine Ahnung von authoring…
Überhaupt führst du hier eine Schein-Diskussion, um die es im Kern gar nicht ging, weil du plötzlich – um dein gefühltes Recht durchzusetzen – plötzlich selbst strafrechtlich justiziabel wirst, eben das, was du -sony bei seinem Warner Lizenzdeal faktisch selbst vorwirfst … bei der doppelbödigen Argumentationskette deinerseits liegt es also auch nicht so fern dem Kunden, der sich für digitale Lizenzen dritter bei Sony entscheidet, gefälligst selbst für Sicherheitskopien zu sorgen…
das wäre das gleiche Niveau auf dem du hier argumentierst.
Argonar
21. Dezember 2023 um 21:46 UhrDir ist schon klar, dass es sowohl quasi seit Tag Leute gibt, die diesen „Schutz“ entfernt als auch Leute die regelmäßig nicht lizenzierte Player mit den Schlüsseln providen.
In dem extrem unwahrscheinlichen Fall, dass deinem Gerät die Lizenz entzogen wird, holt man sich ein neues oder crackt dieses einfach, denn die Keys auf den Discs selber lassen sich nachher nicht mehr manipulieren und sind bereits bekannt.
Alles 4 Quadrilliarden mal besser als der geliehene digitale Content, der irgendwann einfach weg ist und wo wir nicht mehr von fiktiven Aluhut Szenarien reden, sondern von Ereignissen, die bereits passiert sind und auch garantiert wieder eintreffen werden.
Zawa_Furuka
21. Dezember 2023 um 22:10 UhrEvermore:
„Ähnlich wie bei anderen Diensten sind wir nicht im Besitz der Lizenzrechte… die zuvor im PlayStation Store zum Kauf angeboten wurden…Dann darf da halt nicht stehen „kaufen“ sondern „über eine bestimmte Zeit leihen“…
Für mich kommen weiterhin nur Physische Medien in frage. Da können die Film Lizenzgeber nicht mal eben bei mir einbrechen…“
@Rikibu:
„…Was ich damit sagen will… deine Paranoya bezügl. digitaler Lizenzen ist absolut nicht hilfreich.“
Wo ist da die Paranoya im Beitrag von Evermore? Alles aus meiner Sicht valide Punkte!
Einen physischen Datenträger hat man nun mal in seinem Besitz. Da kann man dann im Notfall schauen, wie man dessen Inhalte sichtbar macht. Eine digitale Lizenz ist einfach weg.
Bei digitalen Inhalten ist man nun mal auf eine dritte Partei angewiesen, um auf seine Inhalte zugreifen zu können. Optimal wäre es von Sony gewesen, den Käufern (oder Langzeitleihern 😉 ) die Möglichkeit des Downloads zu geben, aber mind. 30 Monate sind ja schon mal etwas.
Und natürlich muss der Vertrag, der zwischen dem Anbieter und dem Rechteinhaber besteht, für den Endkunden transparent gemacht werden. Ist bloß noch keiner an entsprechender Stelle drüber gestolpert. Lieber erst mal die Schraubverschlüsse an den Limonadenflaschen fest pappen.
KlausImHausAusDieMaus
22. Dezember 2023 um 02:11 UhrZockerfreak
02. Dezember 2023 um 18:27 Uhr
“Tun mir nicht leid solche Leute,wer sowas unterstützt hat es nicht anders verdient.Digital ist halt wie ne moderne Videothek“
Das muss halt gesetzlich geregelt werden . Sobald man etwas digital kauft muss es auch in deinem Besitz bleiben. Dein Kommentar ist wie viele der ganzen anderen Statements von Dir einfach nur peinlich.
Silenqua
22. Dezember 2023 um 02:24 UhrIn meinen Augen ist es irreführend diesen Vorgang „Kaufen“ zu nennen und es wundert mich schon lange, dass der Verbraucherschutz nichts macht, um unerfahrene Kunden zu schützen. Ich vermute mal, dass viele Leute wirklich glauben, die Filme würden ihnen gehören.
Ich selbst streame fast nur Flatrate Titel und ab und zu leihe ich einen Film bei Amazon aus.
Meine Lieblingsfilme und -Serien hab ich als Blu-ray Disc im Regal stehen. Die sind zwar auch DRM geschützt, aber das sollte nicht zu einem Problem werden.
Spiele hingegen Kauf ich lieber Digital, da ich sie meistens sowieso nur einmal spiele. Auf Disc kaufe ich nur meine absoluten Single Player Favoriten und Switch Spiele, da man sie leicht weiterverkaufen kann.
Brok
22. Dezember 2023 um 07:49 UhrDas Problem ist hier halt das PlayStation keine Filme un Serien mehr verkauft
naughtydog
22. Dezember 2023 um 08:20 Uhr@ …sind wir nicht im Besitz der Lizenzrechte für TV- und Filminhalte, die zuvor im PlayStation Store zum Kauf angeboten wurden.
Ist das nicht irgendwie eine moderne Form der Hehlerei?
CirasdeNarm
22. Dezember 2023 um 09:31 Uhr@naughtydog
Das Selbe könnte man nun wahrlich auch jedem anderen Händler vorwerfen, der lizenzierte Ware anbietet und welche gleichzeitig rechtlich geschützt ist, weswegen dieses Argument doch eher anzuzweifeln ist.
Wahrscheinlich müsste in diesem Fall tatsächlich so langsam mal ein Umdenken stattfinden (ich schrieb es so ähnlich schon an anderer Stelle), damit so etwas nicht mehr passieren kann und sowohl der Kunde als auch der Anbieter abgesichert ist. Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass die ganze Sache auch für Sony nicht gerade angenehm ist, weswegen ich diese generell negative Haltung, insbesondere gegen das Unternehmen, nicht so ganz nachvollziehen kann. Da sollte man meiner Meinung nach generell etwas differenzierter heran gehen. So ist beispielsweise auch der Rechteinhaber der Inhalte ein Faktor, der hier offensichtlich ganz gerne außen vor gelassen wird.
Gaia81
22. Dezember 2023 um 09:46 UhrNun stelle sich mal vor irgendwann passiert das auch mit spielen ein Albtraum
Noir64Bit
22. Dezember 2023 um 10:14 Uhr@Evermore, @Rikibu
Eines ist Mal klar, da sich alle Hersteller an die Spezifikationen der BlueRay Disc Assosiation halten ist es bislang noch zu keinen Problemen gekommen, die auf eine Lizenz Sperrung einzelner Geräte hinausgelaufen wären.
Es gab wenn überhaupt mal Streitereien wenn es um das Umgehen der Regio Codes geht. Aber noch nie in Punkto der Retail Discs von Filmen.
Und man muss auch kein Aluhut träger sein um zu wissen das Digitale Käufe jederzeit verfallen können. Zu dem Thema gab es bereits unzählige Fachartikel. Und diese laufen alle auf das gleiche hinaus, egal ob es sich um Filme, Musik, Spiele oder Office Programme handelt. Bei Digitalen Käufen erwirbt man eine befristete Lizenz, es sei denn es ist explizit eine Lebenslange Gültigkeit ausgeschrieben.
Das kommt aber nur extrem selten vor.
Deswegen kaufe ich vor allem Filme und Serien, auch wenn ich sie streame, meistens noch auf Disc.
Das ist im übrigen auch der Grund weswegen der Onlinezwang bei manchen Spielen so ein Kontroverses Thema ist.
Denn auch da hat man einen Weg gefunden die Nutzbarkeit Physischer Medien Zeitlich zu begrenzen. Auch wenn der Kopierschutz als Grund vorgeschoben wurde.
In Einzelfällen wurde nach Ende des Programmsupports aber auch ein Patch veröffentlicht, womit man manche Spiele dann davon befreien konnte.
Tatsache ist, die Digitale Medienlandschaft ist ein Geschäft von Zeitlich befristeten Inhalten. Und das wird sich auch nicht so bald ändern!
EyLanAlter
22. Dezember 2023 um 12:39 UhrEs sollte einem klar werden, dass man nur ein Nutzungsrecht erwirbt, so fern der Anbieter die Lizenz besitzt.
Bei den Spielen sollte es ähnlich sein, also lieber mal eine disc Version kaufen. 😉
The Man
22. Dezember 2023 um 13:04 UhrDas Proplem ist doch das es weiter als „kauf“ bezeichnet wird. Wenn es nur eine Zeitlich befristete Lizenz ist, müsste es auch entsprechend gekennzeichnet und mit einem ablaufdatumm versehen sein. Aber das ist, wie schon einige geschrieben habe, eine aufgabe der Gesetzgeber das zu regeln. Nicht umsonst versuchen alle Anbieter es zu verhindern, das das von gerichten geklärt wird.
CybernetikFrozone
22. Dezember 2023 um 13:07 UhrDer Endnutzer findet schon einen Weg,wie er sich da helfen kann, trotzdem empfehle ich den Rechtsanwaltskanal auf Youtube namens „WBS Legal“ der Kanal von Wilde Beuger Solmecke,hat sich auf Medien,E Commerce und Internet-Recht spezialisiert.
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