Lootboxen werden von Verbraucherschützern und Teilen der Politik seit Jahren kritisch beäugt. Zwar handelt es sich um optionale Ausgaben. Bestimmte Spielmechaniken sollen Spieler allerdings dazu animieren, von den Lootboxen reichlich Gebrauch zu machen.
In Bremen hat die Regierungskoalition bestehend aus Sozialdemokraten, Grünen und Linke mehrere Einschränkungen vorgeschlagen, die mit Verboten einhergehen.
Verbot bestimmter Spielmechaniken gefordert
Die Fraktion betont im Dringlichkeitsantrag auf die Notwendigkeit, insbesondere junge Menschen vor Glücksspielsucht zu schützen. Zugleich verweist man auf ähnliche Vorstöße in Belgien und den Niederlanden.
Entsprechend fordert die Fraktion den Senat auf, sich auf Bundesebene für folgende Punkte einzusetzen:
- Verbot von Spielmechaniken, die kostenpflichtige virtuelle Behälter oder Pakete mit zufälligen Inhalten umfassen.
- Verbot von Spielmechaniken, die mit Glücksrädern oder Spielautomaten vergleichbar sind und Inhalte kostenpflichtig nach dem Zufallsprinzip vergeben.
- Entwickler sollen die Wahrscheinlichkeiten für die Vergabe von zufallsgenerierten kostenpflichtigen Inhalten kenntlich machen.
- Verbot des Erwerbs von virtueller Währung in einem Spiel, die nicht wieder in reale Währung umgetauscht werden kann und ausschließlich zum Erwerb zusätzlicher Spielinhalte konzipiert ist.
- Verbot der Übertragung „auf Streamingplattformen und Webseiten“ bei Spielen, in denen die ersten vier Punkte nicht berücksichtigt werden.
Wie der Rechtsexperte Leon Y. Xiao auf Mastadon erklärt, beinhaltet der Entwurf einige Fehler. Dazu gehört die Behauptung, dass Erwachsene durch den Kauf von physischen Kartenparks eine Spielsucht entwickelt hätten. Das sei nicht bewiesen.
An anderer Stelle erfolgt der Vermerk, dass Lootboxen in Belgien und den Niederlanden verboten wurden. Hierbei handelt es sich um einen Prozess, der nicht abgeschlossen wurde.
Und auch der Vorwurf, dass Videospiele nicht mehr nur von Spieleenthusiasten, sondern von “multinationalen Konzernen” mit Gewinnabsichten veröffentlicht werden, sei aus der Zeit gefallen.
Gegenentwurf wurde abgelehnt
Die CDU brachte einen eigenen Entwurf ein, der offenbar abgelehnt wurde. Er forderte unter anderem eine Identitätsüberprüfung vor Käufen im Spiel, die Angabe der Preise in Euro (vermutlich statt Spielwährung) und ein Registrierungsverfahren, bei dem Spieler aufgefordert werden, ein monatliches Ausgabelimit festzulegen. Auch sollten sie auf die Zufälligkeit der Befüllung und die Wahrscheinlichkeiten der Items in der Lootbox hingewiesen werden.
Ebenfalls schlug die CDU vor, dass Nutzer unter 10 Jahren keine Lootboxen mehr erhalten sollten – sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Exemplare. Darüber hinaus sollte die Werbung für Lootboxen bei Personen unter 18 Jahren verboten werden. Auch eine Stärkung der Lootbox-Forschung ist im Antrag erwähnt.
Die bisher einzige Änderung in Deutschland bezüglich Lootboxen besteht darin, dass Spiele, die solche Mechaniken beinhalten, auf der äußeren Verpackung darauf hinweisen müssen. Diese Kennzeichnung wird neuerdings bei der Altersfreigabe durch die USK berücksichtigt:
Die Prüfbehörde verwies darauf, dass die Einführung der neuen Regelungen auf das novellierte Jugendschutzgesetz von Mai 2021 zurückzuführen ist. Die Grundlagen können hier nachgelesen werden.
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