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PlayStation Plus: Verbraucherzentrale zieht nach Preiserhöhung vor Gericht

Nach der Preiserhöhung von PlayStation Plus zieht der Verbraucherzentrale-Bundesverband vor Gericht. Die Verbraucherschützer bemängeln Klauseln, die sich in den Nutzungsbedingungen befinden.

PlayStation Plus: Verbraucherzentrale zieht nach Preiserhöhung vor Gericht

Sony hat im vergangenen Jahr die Preise von PlayStation Plus erhöht. Die einzelnen Stufen kosten seitdem 71,99 statt 59,99 Euro (Essential), 125,99 statt 99,99 Euro (Extra) und 151,99 statt 119,99 Euro (Premium) pro Jahr.

Während die Beträge auf den Monat heruntergerechnet einer Preiserhöhung von bis zu 2,67 Euro entsprechen, widmet sich der Verbraucherschutz dem grundlegenden Vorgehen. Bemängelt wird nicht der Preis, sondern die Umsetzung.

Verbraucherzentrale leitet weitere Schritte ein

Wie Gameswirtschaft berichtet, hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband im vergangenen Jahr unmittelbar auf die Preiserhöhung von PlayStation Plus reagiert und Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited mit Sitz in den Niederlanden eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Es war eine Reaktion auf einen Passus in den Nutzungsbedingungen von PlayStation Plus. Darin heißt es:

„Wir sind berechtigt, den Preis für das Abonnement zu ändern (d. h. zu erhöhen oder zu senken), um die uns entstehenden Kosten für die Bereitstellung des Abonnements zu decken, um sicherzustellen, dass das Abonnement als Dienstleistung bestandsfähig bleibt, und um auf marktrelevante Änderungen wie Wechselkurse, lokale Steuern oder Inflation zu reagieren.

Wir werden dich mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail darüber informieren. Vor Inkrafttreten der Preisänderung hast du die Möglichkeit zur Kündigung.“

PS Plus-Nutzungsbedingungen – Punkt 4: Preisänderungen

In diesen Bestimmungen sieht der Verbraucherzentrale-Bundesverband einen Mangel. Denn Sony holt sich nicht explizit die Zustimmung der Kunden ein, sondern geht davon aus, dass sie mit den geänderten Bedingungen einverstanden sind. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eigenständig zu kündigen.

Die Klausel befindet sich weiterhin in den Nutzungsbedingungen von PlayStation Plus. Und auch die Unterlassungserklärung wurde nicht unterzeichnet. Daher zieht die Verbraucherzentrale vor das Kammergericht, das zuvor einen ähnlichen Fall auf dem Tisch hatte.

2023 konnte sich der Bundesverband gegen Netflix und Spotify durchsetzen. Das Ergebnis: Bei der letzten Preiserhöhung mussten Netflix-Nutzer den neuen Tarifen explizit zustimmen, ansonsten kommt es zu einer automatischen Kündigung.

Im Fall von Sony Interactive Entertainment Network Europe soll die erste mündliche Verhandlung am 26. September stattfinden.

Es scheint, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband bei Microsoft weitermachen kann. Denn in den Nutzungsbedingungen der Redmonder finden sich ähnliche Klauseln. Auch dort heißt es etwa: “Wenn wir Sie über eine Preisänderung benachrichtigen, informieren wir Sie auch über die Gründe für die Preisänderung und ihren Umfang und dass der neue Preis in Kraft tritt, wenn Sie die Dienste nicht kündigen.”

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Verbraucherzentrale bemängelt einen weiteren Punkt

Auch ein weiterer Punkt in den Nutzungsbedingungen ist Teil der Sony-Klage, berichtet Gameswirtschaft. Denn Kunden haben den Klauseln zufolge keine Möglichkeit, sich unmittelbar gegen inhaltliche Änderungen zu wehren.

“Die in diesem Abonnement enthaltenen Spiele, die jeweils zugehörigen Online-Funktionen und weitere Funktionen und Vorteile des PlayStation Plus-Abonnements können ohne Vorankündigung geändert werden. Bestimmte auf PlayStation Plus angebotene Spiele werden möglicherweise nur zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt.”

PS Plus-Nutzungsbedingungen – Punkt 5: PS Plus-Inhalte und -Funktionen

Was bedeutet die Klage für PS-Plus-Kunden? Zunächst nicht viel, da die Preisänderungen bei einem Erfolg nicht automatisch rückgängig gemacht werden. Bei künftigen Preisanpassungen und Service-Änderungen müsste Sony aber wahrscheinlich die Zustimmung der Abonnenten einholen oder eine automatische Kündigung einleiten. Wir halten euch auf dem Laufenden.

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Kommentare

OzeanSunny

OzeanSunny

01. Juni 2024 um 11:57 Uhr
SEGA-Fanatic

SEGA-Fanatic

01. Juni 2024 um 11:58 Uhr
StoneyWoney

StoneyWoney

01. Juni 2024 um 13:35 Uhr
Snakeshit81

Snakeshit81

01. Juni 2024 um 13:49 Uhr
Doctor Kwa

Doctor Kwa

01. Juni 2024 um 14:22 Uhr
Ryu_blade887

Ryu_blade887

01. Juni 2024 um 15:03 Uhr
RoyceRoyal

RoyceRoyal

01. Juni 2024 um 18:37 Uhr