Am 26. April 2024 ist „Stellar Blade“ von den Entwicklern von Shift Up an den Start gegangen. Der Titel wurde erstmals 2019 als „Project Eve“ angekündigt. 2022 wurde der Name des Action-Titels in „Stellar Blade“ geändert.
Dies sorgt nun jedoch für Ärger. Denn der Eigentümer des Unternehmens Stellarblade LLC hat jetzt Klage gegen Shift Up und den Publisher Sony eingereicht.
Unternehmer will Markenrechtsverletzung geltend machen
Wie die Kollegen von IGN berichten, hat Griffith Chambers Mehaffey, der Eigentümer von Stellarblade LLC, Anfang des Monats eine Klage wegen einer Markenrechtsverletzung eingereicht. Neben Shift Up und Sony wird in der Klageschrift auch eine Versicherungsgesellschaft genannt, die Sony angeblich gegen solche nun eingereichten Anschuldigungen absichern soll.
Mehaffey behauptet in seiner Klage, dass sein Unternehmen Stellarblade seit 2010 existiere und sich auf „Multimedia-Unterhaltungsdienste“, wie etwa Film-, Dokumentar-, Werbe- und Musikvideoproduktionen, spezialisiere. Der Kläger sei seit 2006 Eigentümer von stellarblade.com und nutze die Domain seit 2011 in Verbindung mit seiner Arbeit.
Nach der Namensänderung des Spiels von „Project Eve“ in „Stellar Blade“ ließ Shift Up den Titel erstmals im Januar 2023 als Marke für Videospiele eintragen. Mehaffey meldete im Juni 2023 seine eigene Marke für Stellarblade an und sandte einen Monat später eine Unterlassungserklärung an das Entwicklerstudio.
Logos seien sich ebenfalls zu ähnlich
Griffith Chambers Mehaffey behauptet, dass seine Kunden früher problemlos Informationen zu seinem Unternehmen finden konnten. Nun würden sie jedoch nur noch Details zu dem Videospiel zu Gesicht bekommen. Der Kläger gibt darüber hinaus an, dass sich sein Logo und das Logo des Spiels „Stellar Blade“ „verwirrend ähnlich“ seien.
Mehaffey fordert nun unter anderem, dass Shift Up und Sony daran gehindert werden sollen, „Stellar Blade“ oder einen anderen ähnlichen Namen zu verwenden. Darüber hinaus sollen alle Materialien mit der Aufschrift „Stellar Blade“ herausgeben werden, damit Mehaffey und Stellarblade sie vernichten können. Dazu fordert der Kläger Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten.
Mehaffeys Anwalt gab in einer Stellungnahme gegenüber IGN an, dass sein Mandant die Marke Stellarblade bereits seit fast 15 Jahren nutze. In Anbetracht dieser langjährigen und öffentlichen Verwendung sei es schwer vorstellbar, dass sich Shift Up und Sony der etablierten Rechte seines Mandanten nicht bewusst waren. Durch die faktische Monopolisierung der Online-Suchergebnisse für Stellarblade sei darüber hinaus die Existenzgrundlade von Mehaffey bedroht.
Quelle: IGN, GamesIndustry.biz
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Kommentare
Rustikel
24. September 2024 um 18:46 Uhr@gockel
Das beschäftigt dich heute noch?
Puhhh… So wenig Spiele auf der Box?
GolDoc
24. September 2024 um 18:57 Uhr@gockel
Was geschieht Sony recht? Denen passiert gar nichts. Würdest du auch wissen, wenn du halbwegs Masse im Schädel hättest. Die Chance, dass Sony hier verliert geht gegen 0.
Xanthi_Sunshine
24. September 2024 um 19:12 UhrIch glaube ich lasse mir jetzt den buchstaben A eintragen und verklage jeden der den zukünftig in einem satz verwendet. Unsere welt ist so lächerlich geworden.
xjohndoex86
25. September 2024 um 01:26 UhrMag sein, dass die Firma so lange existiert aber dafür war Peter Maffay in allen anderen Belangen zu spät dran. Pech gehabt, Alter! Zumal es jawohl Google hier verkackt unter dem dem zusammengeschriebenen Namen zu suchen.