Suche Login

Sony vs. Cheats-Anbieter: Mehr als 10 Jahre nach der Klage - Europäischer Gerichtshof fällt Urteil

Bereits im Jahr 2012 verklagte Sony in Deutschland den Cheat-Anbieter Datel. Nachdem der Fall sogar vor den Europäischen Gerichtshof getragen wurde, liegt ab sofort ein Urteil vor. Mit einem negativen Ausgang für Sony.

Sony vs. Cheats-Anbieter: Mehr als 10 Jahre nach der Klage – Europäischer Gerichtshof fällt Urteil

Im Jahr 2012 reichte die Rechtsabteilung von Sony vor einem deutschen Gericht eine Klage gegen Datel, einen britischen Anbieter von Cheats und entsprechender Hard- beziehungsweise Software, ein.

Die Klage drehte sich seinerzeit um das Action Replay für die PlayStation Portable, das es den Nutzern ermöglichte, auf allerlei Cheats zurückzugreifen. Als Beispiel nannte Sony Cheats für Spiele wie „MotorStorm: Arctic Edge“, durch die die Spieler unter anderem unendlich Boosts verwenden konnten.

In der 2012 eingereichten Klage gab Sony an, dass Action Replay seine Rechte „zur Genehmigung von Änderungen an seiner Spielsoftware verletze“ und berief sich auf die Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2009 zum rechtlichen Schutz von Computerprogrammen. Eine Klage, die sogar vor den Europäischen Gerichtshof getragen wurde. Dieser lehnte die Klage nun ab und fällte ein Urteil zugunsten Datels.

So begründet der EUGH sein Urteil

Laut einer Mitteilung stellte der Europäische Bundesgerichtshof fest, dass Action Replay „weder den Objektcode noch den Quellcode oder die interne Struktur und Organisation von Sonys Software ändert oder reproduziert.“

Stattdessen „ändert es lediglich den Inhalt der Variablen, die Sony-Spiele vorübergehend in den RAM der Konsole übertragen, und die während des Spielens verwendet werden.“ Eine Vorgehensweise, die nicht gegen geltendes Recht verstoße.



„Das Gericht stellt fest, dass der Inhalt der Variablen, die von einem Computerprogramm in den RAM eines Computers übertragen und von diesem Programm während seines Betriebs verwendet werden, nicht unter den durch diese Richtlinie speziell gewährten Schutz fällt, sofern dieser Inhalt nicht die Reproduktion oder spätere Erstellung eines solchen Programms ermöglicht“, heißt es in der Begründung weiter.

Sony forderte in der Klage nicht nur, dass der Verkauf von Action Replay-Produkten eingestellt wird. Zudem verklagte Sony Datel auf Schadenersatz in nicht näher genannter Höhe. Ohne Erfolg. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist der Rechtsstreit nach deutschem Recht abgeschlossen.

Das sagen Experten zur Entscheidung des EUGH

Auch wenn Datel mit der abgelehnten Klage einen Sieg davontrug, sollten sich Anbieter von Cheats laut Experten nicht zu sicher fühlen.

Dr. Andreas Lober, Partner bei ADVANT Beiten, erklärte gegenüber GamesIndustry.biz: „Kein Zweifel, Entwickler und Publisher von Cheat-Software werden sich freuen. Aber sie sollten sich nicht zu sehr über dieses Urteil freuen.“



Lober weiter: „Aus verfahrensrechtlichen Gründen entschied das Gericht nur über einen einzigen Punkt. Ob die bloße Änderung von Variablen eines Computerprogramms als eine unautorisierte Modifikation qualifiziert ist. Wenn Publisher von Multiplayer-Spielen heute gegen Anbieter von Cheat-Software vorgehen, stützen sie sich in der Regel auf andere rechtliche Instrumente, die von dieser Entscheidung nicht betroffen sind.“

Als Beispiel nannte der Experte Verstöße gegen Endnutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) oder einen unlauteren Wettbewerb. Weitere Aussagen zu diesem Thema findet ihr bei den Kollegen von Gamesindustry.biz.

Weitere Meldungen zu .

Diese News im PlayStation Forum diskutieren

(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.

Kommentare

KlausImHausAusDieMaus

KlausImHausAusDieMaus

18. Oktober 2024 um 14:16 Uhr
Dunderklumpen

Dunderklumpen

18. Oktober 2024 um 18:21 Uhr