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FIFA Ultimate Team: Ist es Glücksspiel? Oberlandesgericht fällt Urteil

In Österreich beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Wien zuletzt mit der Frage, ob es sich bei den Spieler-Packs von "FIFA: Ultimate Team" um eine Mechanik handelt, die mit Glücksspiel zu vergleichen ist. Wie fiel das Urteil des Gerichts aus?

FIFA Ultimate Team: Ist es Glücksspiel? Oberlandesgericht fällt Urteil

In den vergangenen Jahren sorgten Mechaniken wie Lootboxen oder die Spieler-Packs des „Ultimate Team“-Modus immer wieder für Kritik. Zudem riefen sie in zahlreichen Ländern Jugendschützer auf den Plan, die junge Spieler vor den Ingame-Käufen schützen möchten.

Anfang des Jahres zog beispielsweise der Bremer Landtag einen Vergleich mit Glücksspielen und drängte auf ein Verbot solcher Mechaniken. Nachdem sich Electronic Arts zuletzt auch in Österreich mit Klagen konfrontiert sah, die sich in erster Linie um die Lootboxen von „FIFA 23“ drehten, nahm sich das österreichische Oberlandesgericht des Falls an.

Auch dieses Mal drehte sich alles um die Frage, ob es sich bei den Spieler-Packs des „Ultimate Team“-Modus um eine Mechanik handelt, die mit Glücksspielen zu vergleichen ist und somit ausschließlich volljährigen Spielern zugänglich gemacht werden sollte.

So entschied das Oberlandesgericht in Österreich

Zumindest in Österreich trug Electronic Arts einen vorläufigen Sieg davon. Laut Auffassung des Oberlandesgerichts in Wien seien die Spieler-Packs nämlich nicht mit dem klassischen Glücksspiel vergleichbar. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die besagten Ingame-Käufe nicht in der Absicht, finanzielle Gewinne zu erzielen, erworben werden.

Stattdessen greifen die Spieler lediglich zu den Packs, um sie im Spiel beziehungsweise im vorliegenden Fall in „FIFA 23“ zu nutzen.



Des Weiteren erklärte das Gericht, dass die „FIFA Ultimate Team“-Packs nicht isoliert vom Spiel selbst betrachten werden können. Da „FIFA“ kein Glücksspiel sei, gelte selbiges auch für den „Ultimate Team“-Modus. Das Urteil des Oberlandesgerichts in Wien folgt auf mehrere uneinheitliche Urteile zu Lootbox-Fälle in Österreich.

Das Oberlandesgericht ist das bislang größte Gericht in Österreich, das in diesem Fall ein Urteil fällt. Daher sieht EA in dem Ganzen nicht weniger als einen „richtungsweisenden“ Beschluss“.

EA kommentiert das Urteil

Die Verantwortlichen von Electronic Arts kommentierten das aktuelle Urteil in Österreich wie folgt: „Dies ist eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien und folgt auf ähnliche Entscheidungen von anderen österreichischen Gerichten in jüngster Zeit.“

„Wir gestalten unsere Spiele so, dass sie Wahlmöglichkeiten, Fairness, Wert und Spaß bieten.“



„Wir sind erfreut über die Feststellung des Gerichts, dass FUT-Packs kein Glücksspiel sind und die Spieler sie im Allgemeinen nicht zum Zwecke des Profits erwerben, sondern als Teil des Spiels“, so der Publisher weiter.

Da die Gerichte noch weitere Fälle prüfen müssen, lässt das Oberlandesgericht Wien allerdings eine Berufung beim Obersten Gerichtshof zu. Somit ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit auch in Österreich noch nicht gesprochen.

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Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 10:06 Uhr
Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 10:08 Uhr
AndromedaAnthem

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25. Oktober 2024 um 10:27 Uhr
deathparade

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25. Oktober 2024 um 10:48 Uhr
Red Realm Rabbit

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25. Oktober 2024 um 11:07 Uhr
Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 11:31 Uhr
Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 11:37 Uhr
Red Realm Rabbit

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25. Oktober 2024 um 12:01 Uhr
Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 13:27 Uhr
StoneyWoney

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25. Oktober 2024 um 13:58 Uhr
AndromedaAnthem

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25. Oktober 2024 um 14:20 Uhr
Strohhut Yago

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25. Oktober 2024 um 14:27 Uhr
DerKonsolenkenner

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25. Oktober 2024 um 14:34 Uhr