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Ubisoft: Publisher wegen Server-Abschaltung verklagt - Flipperautomat als Argumentation

Kalifornische Spieler klagen gegen Ubisoft wegen der Abschaltung der Server von „The Crew". Sie werfen dem Publisher vor, die Verbraucherrechte zu verletzen und fordern Entschädigungen.

Ubisoft: Publisher wegen Server-Abschaltung verklagt – Flipperautomat als Argumentation

Immer mehr Spiele sind an eine Online-Verbindung mit den Servern des jeweiligen Titels gebunden. Doch was ist, wenn diese Server abgeschaltet werden? Spieler von “The Crew” wissen ist.

Allerdings beschäftigt die Serverabschaltung mittlerweile auch die Justiz. In den USA kam es zu einer Sammelklage. Die Kläger argumentieren, dass die Serverabschaltung das Spiel unspielbar machte, was aus ihrer Sicht eine Verletzung der Eigentumsrechte und Verbraucherschutzgesetze darstellt.

Vergleich mit einem Flipperautomaten

Ubisoft entschied sich im Dezember 2023, „The Crew“ aus den digitalen Stores zu nehmen und die Server am 31. März 2024 endgültig abzuschalten. In einem Statement hieß es damals: „Nach fast einem Jahrzehnt der Unterstützung werden wir The Crew 1 am 31. März 2024 außer Betrieb nehmen. Wir verstehen, dass dies für Spieler, die das Spiel noch genießen, enttäuschend sein kann.“

Die Maßnahme sei aufgrund der „Serverinfrastruktur und Lizenzbeschränkungen“ notwendig. Dieser Schritt zog jedoch Kritik von Spielern nach sich, da „The Crew“ ohne Internetverbindung nicht spielbar ist.

Die Klage wirft Ubisoft nun vor, gegen kalifornische Verbraucherschutzgesetze verstoßen zu haben, berichtet Polygon. Die Kläger führen an, dass Ubisoft die Kunden täuschte, indem das Spiel auf physischer Disk angeboten wurde, ohne dass sich das eigentliche Spiel darauf befand.

So sei ausgehend von der Produktverpackung „fälschlicherweise der Eindruck entstanden, The Crew selbst sei auf physischen Datenträgern kodiert, die Verbraucher kaufen könnten, oder dass die digitalen Dateien gegen Bezahlung heruntergeladen werden könnten“.

Stattdessen funktionierten die physischen und digitalen Versionen lediglich als Schlüssel für den Zugang zu den Ubisoft-Servern, lautet der Vorwurf. Und die Serverabschaltung hätte dazu geführt, dass das erworbene Produkt nunmehr wertlos sei.

„Es stellte sich heraus, dass der Flipperhersteller beschlossen hatte, in Ihr Haus zu kommen, das Innere des Flipperautomaten zu zerlegen und Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, das Spiel zu spielen, das Sie gekauft und von dem Sie dachten, es sei Ihr Eigentum“, heißt es bildhaft in der Klageschrift.

Die Kläger gehen davon aus, dass sie mit dem Kauf des Spiels „The Crew“ einen Besitzanspruch erworben haben. Ubisoft hingegen sieht die Bereitstellung als Lizenz, die nach eigenem Ermessen widerrufen werden kann.

Mögliche Entschädigungsforderungen

Sollte die Klage als Sammelklage zugelassen werden, könnte sie viele weitere Spieler betreffen, die ebenfalls „The Crew“ gekauft haben und nun keine Möglichkeit mehr haben, es zu spielen. Die Kläger fordern finanzielle Entschädigungen.

In der Vergangenheit hatte Ubisoft bereits Server für ältere Spiele abgeschaltet, jedoch die Offline-Funktionen beibehalten, wie beispielsweise bei „Assassin’s Creed 2“ und „Assassin’s Creed 3“. Dieser Fall könnte laut den Klägern ein Präzedenzfall für Spiele ohne Offline-Modus sein

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Lösung für andere The-Crew-Spiele

Auf den Widerstand der Spieler gegen die Serverabschaltung reagierte Ubisoft schon im September. Stéphane Beley, Senior Creative Director des „The Crew“-Franchise bei Ivory Tower, äußerte damals, man sei sich der Bedenken der Spieler bewusst.

„Heute möchten wir unser Engagement für die Zukunft von The Crew 2 und The Crew Motorfest zum Ausdruck bringen. Wir prüfen derzeit verschiedene Lösungen und können einen Offline-Modus bestätigen, um den langfristigen Zugriff auf beide Titel sicherzustellen“, erklärte Beley.

Käufer des ersten Teils haben davon nichts. Unklar war, wie viele Spieler in “The Crew” überhaupt noch aktiv waren.

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Kommentare

PS3süchtiger

PS3süchtiger

12. November 2024 um 09:08 Uhr
Christian1_9_7_8

Christian1_9_7_8

12. November 2024 um 09:19 Uhr
Zockerfreak

Zockerfreak

12. November 2024 um 09:29 Uhr
kaintheblood

kaintheblood

12. November 2024 um 10:34 Uhr