Immer mehr Spiele sind an eine Online-Verbindung mit den Servern des jeweiligen Titels gebunden. Doch was ist, wenn diese Server abgeschaltet werden? Spieler von “The Crew” wissen ist.
Allerdings beschäftigt die Serverabschaltung mittlerweile auch die Justiz. In den USA kam es zu einer Sammelklage. Die Kläger argumentieren, dass die Serverabschaltung das Spiel unspielbar machte, was aus ihrer Sicht eine Verletzung der Eigentumsrechte und Verbraucherschutzgesetze darstellt.
Vergleich mit einem Flipperautomaten
Ubisoft entschied sich im Dezember 2023, „The Crew“ aus den digitalen Stores zu nehmen und die Server am 31. März 2024 endgültig abzuschalten. In einem Statement hieß es damals: „Nach fast einem Jahrzehnt der Unterstützung werden wir The Crew 1 am 31. März 2024 außer Betrieb nehmen. Wir verstehen, dass dies für Spieler, die das Spiel noch genießen, enttäuschend sein kann.“
Die Maßnahme sei aufgrund der „Serverinfrastruktur und Lizenzbeschränkungen“ notwendig. Dieser Schritt zog jedoch Kritik von Spielern nach sich, da „The Crew“ ohne Internetverbindung nicht spielbar ist.
Die Klage wirft Ubisoft nun vor, gegen kalifornische Verbraucherschutzgesetze verstoßen zu haben, berichtet Polygon. Die Kläger führen an, dass Ubisoft die Kunden täuschte, indem das Spiel auf physischer Disk angeboten wurde, ohne dass sich das eigentliche Spiel darauf befand.
So sei ausgehend von der Produktverpackung „fälschlicherweise der Eindruck entstanden, The Crew selbst sei auf physischen Datenträgern kodiert, die Verbraucher kaufen könnten, oder dass die digitalen Dateien gegen Bezahlung heruntergeladen werden könnten“.
Stattdessen funktionierten die physischen und digitalen Versionen lediglich als Schlüssel für den Zugang zu den Ubisoft-Servern, lautet der Vorwurf. Und die Serverabschaltung hätte dazu geführt, dass das erworbene Produkt nunmehr wertlos sei.
„Es stellte sich heraus, dass der Flipperhersteller beschlossen hatte, in Ihr Haus zu kommen, das Innere des Flipperautomaten zu zerlegen und Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, das Spiel zu spielen, das Sie gekauft und von dem Sie dachten, es sei Ihr Eigentum“, heißt es bildhaft in der Klageschrift.
Die Kläger gehen davon aus, dass sie mit dem Kauf des Spiels „The Crew“ einen Besitzanspruch erworben haben. Ubisoft hingegen sieht die Bereitstellung als Lizenz, die nach eigenem Ermessen widerrufen werden kann.
Mögliche Entschädigungsforderungen
Sollte die Klage als Sammelklage zugelassen werden, könnte sie viele weitere Spieler betreffen, die ebenfalls „The Crew“ gekauft haben und nun keine Möglichkeit mehr haben, es zu spielen. Die Kläger fordern finanzielle Entschädigungen.
In der Vergangenheit hatte Ubisoft bereits Server für ältere Spiele abgeschaltet, jedoch die Offline-Funktionen beibehalten, wie beispielsweise bei „Assassin’s Creed 2“ und „Assassin’s Creed 3“. Dieser Fall könnte laut den Klägern ein Präzedenzfall für Spiele ohne Offline-Modus sein
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Lösung für andere The-Crew-Spiele
Auf den Widerstand der Spieler gegen die Serverabschaltung reagierte Ubisoft schon im September. Stéphane Beley, Senior Creative Director des „The Crew“-Franchise bei Ivory Tower, äußerte damals, man sei sich der Bedenken der Spieler bewusst.
„Heute möchten wir unser Engagement für die Zukunft von The Crew 2 und The Crew Motorfest zum Ausdruck bringen. Wir prüfen derzeit verschiedene Lösungen und können einen Offline-Modus bestätigen, um den langfristigen Zugriff auf beide Titel sicherzustellen“, erklärte Beley.
Käufer des ersten Teils haben davon nichts. Unklar war, wie viele Spieler in “The Crew” überhaupt noch aktiv waren.
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Kommentare
xLeniDEx
12. November 2024 um 09:04 UhrIch finde es auch ziemlich schade das The Crew nicht mehr Spielbar ist.
Da es mir vom Spielprinzip mit Story schon noch etwas besser gefallen hat als die beiden Nachfolger im Forza Horizon Stil. Weil wenn ich Forza Horizon spielen möchte, dann spiele ich Forza Horizon und nicht zwangsweise The Crew 2 oder Motorfest.
Letzteres hab ich mir gar nicht erst gekauft.
Naja mich trifft der Schlag jetzt nicht so Hart da ich für den ersten Teil auf PS4 damals schon nicht viel bezahlt habe und am PC hatte ich es dann auch sehr günstig erworben. Daher ist es für mich nur sehr Schade das ich es nicht mehr nach belieben bei Lust und Laune spielen kann u, von der Polizei zu fliehen oder selbst die Polizei zu sein.
Ich bin auch davon ausgegangen das wenn es mal abgeschaltet wird, man das zumindest noch Offline freischalten wird, da es ja nicht nur das Hauptspiel war, sondern auch DLCs.
PS3süchtiger
12. November 2024 um 09:08 UhrEin Schritt in die richtige Richtung !
Christian1_9_7_8
12. November 2024 um 09:19 UhrFür Teil 2&3 soll ein Update kommen, das diese dann auch offline gespielt werden können.
Deckard
12. November 2024 um 09:22 UhrMit der PS5 Pro wäre das nicht passiert.
Zockerfreak
12. November 2024 um 09:29 UhrHoffe die bekommen Recht, Ubisoft hätte dem ganzen Ärger mit einem offline Patch aus dem Weg gehen können,haben aber wohl nicht mit soviel Unmut gerechnet
B30
12. November 2024 um 09:50 UhrDie hätten den „Gran Turismo Sport Weg“ gehen sollen, aber wenn schon kein offline Patch mehr folgt (und das Ding total für die Tonne ist), sollte Ubisoft den verbleibenden Spielern einen kostenlosen Zugang zu Crew 3 bieten. Dies würde vielleicht viele besänftigen.
kaintheblood
12. November 2024 um 10:34 Uhrubisoft hat es doch gezeigt das wir die games nicht besitzen selbst disk versionen man kauft nur eine leih-lizenz und fertig man besitz nix mehr an den games dlc und co traurig aber bittere realität geworden durch den ganzen online zwang…
BCompton
12. November 2024 um 10:38 UhrRichtig so. Die Kunden sollen gegen diese Kundenunfreundlich Moves dagegen gehen. So was darf man sich nicht gefallen lassen weil sonst machen diese Firmen erst recht was sie wollen.
naughtydog
12. November 2024 um 16:19 Uhr@B30
Absolut. Bei GT Sport ist zum Glück übrig geblieben, was mich als einziges daran interessiert. Zeitfahren.
logan1509
13. November 2024 um 08:53 UhrAber von welchem Schadenersatz sprechen die hier? Bekommen die die 60€ für das Spiel zurück und gut ist?