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PlayStation Plus: Automatische Preiserhöhung im Fokus - Gericht fällt Urteil

Vor dem Berliner Kammergericht klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen zwei Klauseln der Nutzungsbedingungen von PlayStation Plus. Darunter den einseitigen Preiserhöhungen, die sich Sony Interactive Entertainment vorbehält. Doch wie entschied das Gericht?

PlayStation Plus: Automatische Preiserhöhung im Fokus – Gericht fällt Urteil

Im Sommer 2023 kündigte Sony Interactive Entertainment Preiserhöhungen für die 12-Monats-Abos aller drei Stufen von PlayStation Plus an. Während der Preis des Jahres-Abos von Essential auf 71,99 Euro stieg, hob der Konzern den Preis für zwölf Monate PS Plus Extra auf 125,99 Euro an. Die Premium-Mitgliedschaft wiederum schlägt seit der Preiserhöhung mit 151,99 Euro jährlich zubuche.

Ein Schritt, der den Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan rief. Die Verbraucherschützer kritisierten jedoch nicht nur die Preiserhöhungen an sich. Gleichzeitig klagte der Bundesverband gegen einen Abschnitt in den Nutzungsbedingungen von PlayStation Plus. In diesem behielt sich Sony Interactive Entertainment die Möglichkeit einseitiger Preiserhöhungen vor. „Um die Kosten für die Bereitstellung des Dienstes zu decken“, wie das Unternehmen ausführte.

„Wir werden dich mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail darüber informieren. Vor Inkrafttreten der Preisänderung hast du die Möglichkeit zur Kündigung“, heißt es in den Nutzungsbedingungen weiter.

Auch gegen Sonys Klausel, die Anzahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern zu können, gingen die Verbraucherschützer rechtlich vor.

Berliner Kammergericht fällt ein Urteil

Mittlerweile liegt das Urteil des Berliner Kammergerichts vor und gibt dem Verbraucherzentrale Bundesverband in beiden Punkten Recht. Zum einen erklärte das Gericht die Klausel der automatischen und einseitigen Preiserhöhungen für unwirksam.

Laut Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, setzt eine Preiserhöhung bei laufenden Verträgen ausdrücklich die Zustimmung der Abonnenten voraus.

Das Kammergericht folgte mit seinem Urteil der Auffassung der Verbraucherschützer, die der Meinung sind, dass die einseitigen Preiserhöhungen die Abonnenten in einer unangemessenen Form benachteiligen.



Anstatt auf die automatischen Preiserhöhungen zu setzen, müsse beiden Seiten die Möglichkeit geboten werden, den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Um mögliche Steigerungen der Kosten an die Abonnenten weiterzugeben, könnte Sony die laufenden PlayStation Plus-Abos beispielsweise beenden und den Kunden anschließend ein neues Angebot unterbreiten.

„Es spreche nichts dagegen, Verbraucher selbst entscheiden zu lassen, ob sie das Abonnement zum neuen Preis fortführen wollen oder nicht. Ihre Zustimmung könne einfach bei jeder Nutzung der Dienste erfragt werden“, heißt es zu möglichen Preiserhöhungen weiter.

Sony darf Angebot der Spiele und Features nicht beliebig ändern

Die zweite Klausel, gegen die der Verbraucherschutz klagte, bezeichnete das Berliner Kammergericht ebenfalls als rechtlich unzulässig. Demnach sei es Abonnenten nicht zuzumuten, dass sich Sony Interactive Entertainment das Recht vorbehält, die Anzahl der Spiele oder Features von PS Plus beliebig zu ändern.

In der Begründung merkte das Gericht an, dass eine solche Klausel dazu führen würde, dass beim Abschluss des Abos nicht ansatzweise klar wäre, mit welchen Features und Inhalten die Abonnenten langfristig rechnen dürfen.

Sony Interactive Entertainment äußerte sich zum Urteil des Gerichts noch nicht.

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K-Pop Twice

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15. Januar 2025 um 15:16 Uhr
Snakeshit81

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15. Januar 2025 um 15:22 Uhr
KaIibri-96

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15. Januar 2025 um 15:24 Uhr
OzeanSunny

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15. Januar 2025 um 15:31 Uhr
Johannes89

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15. Januar 2025 um 15:32 Uhr
Internetzwerg

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15. Januar 2025 um 15:43 Uhr
naughtydog

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15. Januar 2025 um 15:44 Uhr
BoC-Dread-King

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15. Januar 2025 um 16:44 Uhr
naughtydog

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15. Januar 2025 um 16:46 Uhr
Komodo3000

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15. Januar 2025 um 18:06 Uhr