Im Sommer 2023 kündigte Sony Interactive Entertainment Preiserhöhungen für die 12-Monats-Abos aller drei Stufen von PlayStation Plus an. Während der Preis des Jahres-Abos von Essential auf 71,99 Euro stieg, hob der Konzern den Preis für zwölf Monate PS Plus Extra auf 125,99 Euro an. Die Premium-Mitgliedschaft wiederum schlägt seit der Preiserhöhung mit 151,99 Euro jährlich zubuche.
Ein Schritt, der den Verbraucherzentrale Bundesverband auf den Plan rief. Die Verbraucherschützer kritisierten jedoch nicht nur die Preiserhöhungen an sich. Gleichzeitig klagte der Bundesverband gegen einen Abschnitt in den Nutzungsbedingungen von PlayStation Plus. In diesem behielt sich Sony Interactive Entertainment die Möglichkeit einseitiger Preiserhöhungen vor. „Um die Kosten für die Bereitstellung des Dienstes zu decken“, wie das Unternehmen ausführte.
„Wir werden dich mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung per E-Mail darüber informieren. Vor Inkrafttreten der Preisänderung hast du die Möglichkeit zur Kündigung“, heißt es in den Nutzungsbedingungen weiter.
Auch gegen Sonys Klausel, die Anzahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern zu können, gingen die Verbraucherschützer rechtlich vor.
Berliner Kammergericht fällt ein Urteil
Mittlerweile liegt das Urteil des Berliner Kammergerichts vor und gibt dem Verbraucherzentrale Bundesverband in beiden Punkten Recht. Zum einen erklärte das Gericht die Klausel der automatischen und einseitigen Preiserhöhungen für unwirksam.
Laut Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, setzt eine Preiserhöhung bei laufenden Verträgen ausdrücklich die Zustimmung der Abonnenten voraus.
Das Kammergericht folgte mit seinem Urteil der Auffassung der Verbraucherschützer, die der Meinung sind, dass die einseitigen Preiserhöhungen die Abonnenten in einer unangemessenen Form benachteiligen.
Anstatt auf die automatischen Preiserhöhungen zu setzen, müsse beiden Seiten die Möglichkeit geboten werden, den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Um mögliche Steigerungen der Kosten an die Abonnenten weiterzugeben, könnte Sony die laufenden PlayStation Plus-Abos beispielsweise beenden und den Kunden anschließend ein neues Angebot unterbreiten.
„Es spreche nichts dagegen, Verbraucher selbst entscheiden zu lassen, ob sie das Abonnement zum neuen Preis fortführen wollen oder nicht. Ihre Zustimmung könne einfach bei jeder Nutzung der Dienste erfragt werden“, heißt es zu möglichen Preiserhöhungen weiter.
Sony darf Angebot der Spiele und Features nicht beliebig ändern
Die zweite Klausel, gegen die der Verbraucherschutz klagte, bezeichnete das Berliner Kammergericht ebenfalls als rechtlich unzulässig. Demnach sei es Abonnenten nicht zuzumuten, dass sich Sony Interactive Entertainment das Recht vorbehält, die Anzahl der Spiele oder Features von PS Plus beliebig zu ändern.
In der Begründung merkte das Gericht an, dass eine solche Klausel dazu führen würde, dass beim Abschluss des Abos nicht ansatzweise klar wäre, mit welchen Features und Inhalten die Abonnenten langfristig rechnen dürfen.
Sony Interactive Entertainment äußerte sich zum Urteil des Gerichts noch nicht.
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Kommentare
K-Pop Twice
15. Januar 2025 um 15:16 Uhr법원의 판결대로 절대적으로 옳습니다.
PS Dragon
15. Januar 2025 um 15:20 UhrHört sich doch erstm al alles ganz vernünftig an auch wenn es Sony nicht gefallen dürfte. Das Urteil kann man nun auch ganz gut auf andere Abos wie den GP, Ubi Plus oder EA Play usw. anwenden, so das diese nicht ohne weiteres an Inhalten oder Preisen Ihrer Abos herumpfuschen können.
Snakeshit81
15. Januar 2025 um 15:22 UhrRichtig so. Bin ein Fanboy was Playstation betrifft aber es hat grenzen.
Maka
15. Januar 2025 um 15:22 Uhr나는 K-Pop Twice에 동의한다
AlgeraZF
15. Januar 2025 um 15:23 UhrWichtig und richtig!
KaIibri-96
15. Januar 2025 um 15:24 UhrWie kann so ein Urteil gefällt werden, unfassbar! 🙁
Arek1988
15. Januar 2025 um 15:27 UhrBy the way habe ein Ps5 Laufwerk zu verkaufen zum normalen Preis, falls interesse besteht bitte PN an mich.
OzeanSunny
15. Januar 2025 um 15:31 UhrAbsolut die richtige Entscheidung.
Konzerne wollen nicht nur unser bestes auch wenn sie das gerne suggerieren wollen.
Deswegen Daumen hoch dafür
Johannes89
15. Januar 2025 um 15:32 UhrBin ich der einzige der kein Problem mit den Playstation Plus AGB’s hat, ich wurde rechtzeitig informiert ich habe die Wahl gehabt und mich entschieden! hehe 🙂 und das einige Spiele im Store teuer sind bzw. lange im UVP sind,ist für mich ein Grund Spiele auch weiterhin als Disk zukaufen. Ich beschwere mich doch auch nicht beim Verbraucherschutz das Lebensmittel immer teurer werden, Dank unserer „tollen Politik“
Internetzwerg
15. Januar 2025 um 15:43 UhrMir egal Habe kein PS Plus. 🙂
naughtydog
15. Januar 2025 um 15:44 UhrSonys grottige Refund-Politik gehört auch mal auf den Prüfstand.
Evermore
15. Januar 2025 um 16:21 Uhr„ Anstatt auf die automatischen Preiserhöhungen zu setzen, müsse beiden Seiten die Möglichkeit geboten werden, den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Um mögliche Steigerungen der Kosten an die Abonnenten weiterzugeben, könnte Sony die laufenden PlayStation Plus-Abos beispielsweise beenden und den Kunden anschließend ein neues Angebot unterbreiten.“
Also verstehe ich das richtig? Wenn ich meine 12 Monate für 71 Euro am laufen habe könnte Sony mir das dank dieses Urteils mittendrin kündigen und mir sagen dass das Abo ab jetzt 80 Euro kostet? Wenn ich dann nein sage bleibt die Kündigung doch bestehen und ich bekomme nur das Geld für die restlichen Monate zurück. Was ist daran jetzt bitte besser?
Vorher konnte ich doch auch schon auf automatisch verlängern ja oder nein klicken. Wenn mir die Kostensteigerung von 60 Euro auf 71 Euro nicht gepasst hätte wäre durch den Klick auf nein doch eh keine Verlängerung zustande gekommen. Nur halt mit dem unterschied das ich mein Jahr für 60 Euro definitiv noch vollständig nutzen konnte.
Khadgar1
15. Januar 2025 um 16:26 Uhr@naughty
Wie recht du doch hast.
Neurontin
15. Januar 2025 um 16:27 UhrDas mit der Rückgabe geht mir bei Sony schon seit Ewigkeiten auf den Senkel.
Ich kaufte mir nun Arma Reforger. Das Spiel ist aber sowohl im Performance-, wie auch im Fidelity-Modus einfach unansehnlich umgesetzt. Das Bild zerreißt bei Kameraschwenks ständig. Das Spiel ansich ist ganz gut aber die Bilddarstellung ist ein Graus. Könnte ich es wie bei Steam innerhalb von zwei Spielstunden zurückgeben, hätte ich das sofort getan. Nun habe ich 40€ zum Fenster rausgeworfen… Müsste ich auf jeden Euro gucken, würde ich mich nun irrsinnig ärgern. So geht es mir nur gehörig auf den Senkel, dass ich auf dem Spiel sitzen bleibe.
sickbiig
15. Januar 2025 um 16:28 UhrKann evermore hier nur zustimmen, habe diesen Teil auch so verstanden.
Klingt damit eher nach einem Urteil für Unternehmen statt den Kunden.
Damit könnten Firmen alle Altverträge zu den früheren Konditionen einfach kündigen und den Kunden damit quasi den neuen Preis aufzwingen.
So eine Laufzeit zu alten Konditionen bis 2040 wird wohl nicht so gerne gesehen ^^
BoC-Dread-King
15. Januar 2025 um 16:44 UhrHab noch nie mehr als 80 € für PS+P gezahlt.
naughtydog
15. Januar 2025 um 16:46 Uhr@Neurontin
Man kann ja nicht mal vor dem ersten Start des Spiels eine Rückgabe beantragen.
Ab dem Drücken auf den Download-Button ist das Thema durch, und selbst davor, gibt es meines Wissens keinen Button dafür, sondern man muss den Support kontaktieren.
Finde Arma auch ganz geil, aber mit dem Tearing hast du natürlich recht.
Komodo3000
15. Januar 2025 um 18:06 Uhr@Neurontin
Schreibe den Support an. Ich bin optimistisch das da was geht. Halte dich relativ kurz sachlich.
Bsp.:
Transaktions-ID / Auftragsnummer: Trage deine ID vom Kauf ein
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Guten Tag,
ich habe am xx.xx.2025 das Spiel Arma Reforger gekauft. Leider kommt es bei mir und anderen Spielern zu starken Bildfehlern.
Könnten Sie mir bitte den Kauf rückabwickeln?
Danke
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Texte den Supporter nicht zu. Nur weil der für Playstation arbeitet heißt das nicht das der etwas übers Gaming und Fachbegriffe weiß.