In den letzten Jahren machte Nintendo immer wieder deutlich, dass die Rechtsabteilung des Unternehmens keinen Spaß versteht, wenn es um Leaks oder Raubkopien geht.
Dies bekam zuletzt beispielsweise der Streamer „EveryGameGuru“ zu spüren, der Switch-Titel vor ihrem Release streamte. Nachdem es „EveryGameGuru“ auf eine offene Konfrontation mit Nintendo ankommen ließ, sah er sich plötzlich mit einer drohenden Millionenklage konfrontiert.
Im aktuellen Fall traf es den 58-jährigen Japaner Fumihiro Otobe, der japanischen Medien zufolge kürzlich von der Polizei der Präfektur Kochi festgenommen wurde. Eine Verhaftung, die im Zusammenhang mit möglichen Raubkopien erfolgte.
Was wird dem Japaner vorgeworfen?
Wie die Medien berichten, soll Otobe in Kochi gemoddete Switch-Konsolen verkauft haben, die es den Nutzern ermöglichen, Raubkopien abzuspielen. Um dies zu erreichen, habe er die Platine der Switch entsprechend modifiziert.
Laut den Medien verkaufte der 58-jährige die raubkopiefähigen Systeme zum Preis von 28.000 Yen. Umgerechnet entspricht dies etwa 175 Euro.
Weiter wird Otobe vorgeworfen, es bei den manipulierten Switch-Konsolen nicht belassen zu haben. Darüber hinaus soll er 27 Raubkopien angeboten haben. Den Berichten aus Japan zufolge räumte der 58-jährige die Vorwürfe kurz nach seiner Verhaftung ein und gestand, dass er in der Tat manipulierte Switch-Systeme und Raukopien in Umlauf brachte.
Unklar ist, ob Nintendo bei der Verhaftung von Otobe eine Rolle spielte oder ob die zuständige Polizei von sich aus wegen des Verstoßes gegen das japanische Markengesetz ermittelte.
Das sagt das japanische Markenschutzgesetz
In dem besagten Gesetz heißt es: „Der Zweck dieses Gesetzes besteht darin, durch den Schutz von Markenzeichen den Ruf der Unternehmen von Personen, die Markenzeichen verwenden, aufrechtzuerhalten und dadurch zur Entwicklung der Branche und zum Schutz der Interessen der Verbraucher beizutragen.“
Offen ist aktuell noch, mit welcher Strafe der Mitarbeiter einer Transportfirma zu rechnen hat.
In seinem Geständnis wies Otobe darauf hin, dass es ihm nicht darum ging, mit den manipulierten Switch-Systemen Geld zu verdienen. Stattdessen begründete er seine Motivation wie folgt: „Mich hat interessiert, ob die Leute mich toll finden würden, wenn ich modifizierte Maschinen verkaufe.“
Strafmildernd könnte sich auswirken, dass Otobe bislang nicht mit Verstößen gegen das Markenschutzgesetz in Erscheinung trat und auch sonst nicht mit dem Gesetz in Konflikt geriet.
Weitere Meldungen zu Nintendo Switch.
Diese News im PlayStation Forum diskutieren
(*) Bei Links zu Amazon, Media Markt, Saturn und einigen anderen Händlern handelt es sich in der Regel um Affiliate-Links. Bei einem Einkauf erhalten wir eine kleine Provision, mit der wir die kostenlos nutzbare Seite finanzieren können. Ihr habt dabei keine Nachteile.
Kommentare
Evermore
19. Januar 2025 um 11:23 UhrSelbst Schuld. Diebstahl geistigen Eigentums ist halt kein Kavaliersdelikt. Zudem kann man den Verkauf von gestohlener Software auch als Hehlerei bezeichnen.
Gaia81
19. Januar 2025 um 12:24 UhrAls wenn du damals nie eine gebrannte DVD oder Musik CD hattest 😉 über andere geurteilt ist schnell
Soniel
19. Januar 2025 um 12:42 UhrDa ist Nintendo diesmal nicht besonders streng, sondern so wie es sein sollte.
Und seine Absichten, warum er das gemacht hat… Erinnert mich an die Leute, die in der 5. Klasse mit dem Cheatmodul anderen Leuten Pokémon ercheatet haben, um „cooler“ zu sein. Ziemlich unreife Absicht. Auch wenn Geldgier natürlich auch nicht besser gewesen wäre.
RegM1
19. Januar 2025 um 12:55 Uhr@Gaia81
Das hier ist auch kein Grenzfall, wer etwas in Umlauf bringt und dann sogar noch Geld damit verdient, muss mit Konsequenzen rechnen.
Sein „trauriger“ Grund ist dabei nicht entscheidend.
Gaia81
19. Januar 2025 um 12:59 UhrRegM1
Ja das natürlich schon
StoneyWoney
19. Januar 2025 um 13:10 Uhr@RegM1 Gaias Kommentar las sich für mich eher so, als bezog er sich rein auf den „Diebstahl geistigen Eigentums“ Part.