Im PlayStation-Store wartet auf Besitzer einer PS5 oder PS4 eine weitere Demo. Die Anspielfassung von „Persona 3 Reload” gewährt einen Einblick in den Anfangsabschnitt des Spiels.
Neben dem PlayStation-Store ist die Demoversion auch über den Microsoft-Store für Xbox-Konsolen sowie für PC über Steam erhältlich. Die Schnupperfassung ist mehrfach spielbar und erlaubt die Übertragung gespeicherter Spieldaten in die Vollversion.
Das bietet die Demo von Persona 3 Reload
Die Demoversion von “Persona 3 Reload” bietet den Spielern Zugang zum Anfang des Spiels, einschließlich zentraler Gameplay-Elemente. Dazu zählen rundenbasierte Kämpfe, soziale Interaktionen sowie die Erkundung eines sich ständig verändernden Labyrinths. Ein Schwerpunkt des Spiels liegt auf strategischer Teambildung und der Fusion von sogenannten Personas, mit denen sich neue Fähigkeiten freischalten lassen.
Während der Testphase erleben Spieler laut PSN-Beschreibung unter anderem den ersten Bosskampf gegen einen sogenannten “Schatten” und können verschiedene Mechaniken wie die Dark Hour und den Tartarus erkunden. Dabei führt Setting von „Persona 3 Reload“ die Hauptfigur – einen Austauschschüler – in eine übernatürliche Dimension zwischen den Tagen.
Sämtliche erzielten Fortschritte lassen sich beim Kauf der Vollversion übernehmen. Zu beachten ist, dass sich Demo- und Vollversion denselben Speicherplatz nutzen. „Achte bitte darauf, deine Speicherdaten nicht zu überschreiben, wenn du die Demoversion nach der Vollversion spielst, da sie sich einen Netzwerkplatz teilen“, warnt Sega.
PS-Plus-Mitglieder „sparen“ 25 Cent
Der Download der Testversion ist im Grunde kostenfrei. In Deutschland wird aufgrund der Alterseinschränkungen jedoch eine Gebühr von 0,25 Euro erhoben, die entfällt, sofern ein aktives PlayStation-Plus-Abonnement vorliegt.
Alternativ bietet ein PlayStation-Plus-Premium-Abo die Möglichkeit, die Vollversion bis zu drei Stunden lang zu testen. Dieses zeitlich begrenzte Angebot endet am 15. Mai 2025 um 23:00 Uhr (MESZ).
Die Vollversion von “Persona 3 Reload” wurde im Februar 2024 veröffentlicht. Sie ist im PSN zum Preis von 69,99 Euro erhältlich, allerdings gibt es günstigere Optionen, etwa bei Amazon:
Im PlayStation-Store liegt die durchschnittliche Nutzerbewertung bei 4,88 von 5 Sternen bei über 14.000 abgegebenen Stimmen. Der Metascore beträgt 87, was auf eine weitgehend positive Resonanz zeigt.
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Kommentare
Soniel
08. April 2025 um 19:39 UhrIch liebe es wie das deutsche Recht manchmal gar keinen Sinn ergibt. Einfach Regeln um Regeln zu haben. Es gibt absolut keine Alterskontrolle beim Kauf von Plus, laut Regeln darf man aber irgendwie erst ab 18 kein Kinderkonto mit Plus haben oder so ähnlich, weswegen dann solche Situationen entstehen, aber dann auch nur in Deutschland.
Naja.
StoneyWoney
08. April 2025 um 19:42 Uhr„Achte bitte darauf, deine Speicherdaten nicht zu überschreiben, wenn du die Demoversion nach der Vollversion spielst, da sie sich einen Netzwerkplatz teilen“
Ist ja lieb, darauf hinzuweisen, aber gibt es denn eine Person auf diesem Planeten, die das tun möchte?
darkbeater
08. April 2025 um 20:04 Uhr@Soniel: Ich find das eher komisch, dass es bloß bei Playstation so ist. Bei einigen Spielen im Xbox Store oder Nintendo Store sind die Demos oder Free-to-play-Spiele gratis, egal ob sie ab 16 oder 18 Jahren sind.
Van_Ray
09. April 2025 um 08:59 UhrGestern abend mal für eine halbe Stunde reingespielt. Naja, hat mich nicht wirklich abgeholt.
Afgncaap
09. April 2025 um 09:10 Uhr@Soniel / @darkbeater
Das liegt daran, dass das kein deutsches Gesetz ist, sondern Sony durch eine Selbstregel versucht, sich mögliche Probleme vom Hals zu halten.
Sony druckt auf ihre Guthaben-Karten ja auch ein 18er-Sticker drauf, der entfernt an das USK-Logo erinnert – rechtlich eigentlich nicht bindend.
Und PS Plus kann, theoretisch, auch mit Zahlungsmethoden gekauft werden, für die man, laut Nutzungsbedingungen, KEINE 18 Jahre alt sein muss.
darkbeater
09. April 2025 um 11:21 Uhr@Afgncaap, den sollte man doch einfach die Personalausweispflicht einführen.
Afgncaap
09. April 2025 um 13:30 Uhr@darkbeater
Wie willst du das umsetzen?
Ausweisnummer eingeben?
Wer garantiert die, dass auch tatsächlich der Ausweisbesitzer am anderen Ende sitzt und nicht ein Minderjähriger, der den Ausweis von MamiPapiBruderTante geklaut hat?
HIER greift nämlich der deutsche Jugendschutz: Ausweisnummer abtippen ist kein gültiger Jugendschutz.
darkbeater
09. April 2025 um 18:34 Uhr@Afgncaap Ja gut, wenn Eltern nicht auf ihre Sachen aufpassen, ist das eher die Schuld der Eltern, aber wie man es genau umsetzen sollte, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht könnte man es so machen wie beim Freischalten einer Handy sim oder so.
Und ich frage mich, warum das nur bei Sony ist. Ich würde das eher verstehen, wenn es bei Nintendo so wäre.