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Ubisoft reagiert auf Klage: Eure Videospiele gehören euch nicht

Ubisoft hat sich in einer juristischen Auseinandersetzung zur Serverabschaltung von "The Crew" geäußert. Dabei wies der Publisher auf fragwürdige Besitzverhältnisse hin, die vielen Käufern von Videogames offenbar nicht bewusst sind.

Ubisoft reagiert auf Klage: Eure Videospiele gehören euch nicht

Eigentum oder nur Lizenz? Ein aktueller Fall zwischen Ubisoft und zwei Spielern in Kalifornien zeigt exemplarisch, wie unterschiedlich die Auffassungen über Besitzrechte an Videospielen ausfallen können. Konkret geht es um das 2014 erschienene Rennspiel „The Crew“, das ausschließlich online gespielt werden konnte und dessen Server Ende 2023 endgültig abgeschaltet wurden.

Diese Entscheidung führte zunächst zur Empörung und später zur Einreichung einer Klage gegen Ubisoft, die mittlerweile als Sammelklage geführt werden soll.

Ubisoft verteidigt Lizenzmodell

Die Antwort der Ubisoft-Anwälte auf die Klage wurde im Februar 2025 eingereicht und liegt nun Polygon vor. Der zentrale Punkt der Verteidigung: Spieler hätten nie das volle Eigentum an „The Crew“ erworben, sondern lediglich eine zeitlich nicht näher befristete Nutzungslizenz unter bestimmten Bedingungen erhalten. Es gebe keinen Grund für Spieler zur Annahme, sie würden „uneingeschränkte Eigentumsrechte am Spiel“ erwerben.

„Nach ihrem Kauf hatten die Kläger jahrelang Zugang zu The Crew, bevor Ubisoft Ende 2023 beschloss, die Server des zehn Jahre alten Videospiels abzuschalten“, erklärte Ubisoft-Anwalt Steven A. Marenberg. In der Argumentation des Unternehmens heißt es weiter, dass die Produktverpackung eindeutig auf die Notwendigkeit einer ständigen Internetverbindung hingewiesen habe. Zudem habe sich Ubisoft das Recht vorbehalten, den Zugang „zu einer oder mehreren spezifischen Online-Funktionen“ mit einer Frist von 30 Tagen einzustellen.

Die Kläger Matthew Cassell und Alan Liu vertreten hingegen die Auffassung, dass Ubisoft den Eindruck erweckt habe, das Spiel gehöre den Käufern dauerhaft. Ein zentrales Argument: Der beiliegende Aktivierungscode läuft laut Verpackung erst 2099 ab – aus Sicht der Kläger ein Indiz dafür, dass das Spiel bis zu diesem Zeitpunkt nutzbar sein sollte.



Acht Klagepunkte gegen Ubisoft

Die modifizierte Klageschrift, eingereicht am 18. März 2025, führt insgesamt acht rechtliche Anhaltspunkte auf. Darunter befinden sich Vorwürfe wegen unlauterem Wettbewerb, irreführender Werbung und Verletzungen des kalifornischen Verbraucherrechts. 

Ubisofts Anwälte sprechen von einer Methode, mit der die Kläger eine Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfe kombinieren, ohne dass diese rechtlich tragfähig seien. Ubisoft wirft den Klägern vor, eine „Herdplatten-Strategie“ zu verfolgen, bei der verschiedene Argumente gleichzeitig getestet würden, in der Hoffnung, dass eines davon vor Gericht Bestand hat.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die virtuelle Währung des Spiels. Die Kläger argumentieren, dass diese rechtlich wie Geschenkgutscheine zu behandeln sei, die nach kalifornischem Recht nicht verfallen dürfen. Durch die Serverabschaltung seien diese Währungen jedoch faktisch wertlos geworden.

Im Fall der jüngsten Klage sei man zuversichtlich, dass die Richter die Klage gar nicht erst zulassen. So sei „Unzufriedenheit der Kläger, keinen Zugriff auf ein zehn Jahre altes, nicht mehr erhältliches Videospiel zu haben, keine ausreichende Grundlage für eine vermeintliche Sammelklage.“

Bereits in der Vergangenheit äußerte sich Philippe Tremblay, Leiter der Abonnementabteilung bei Ubisoft, zu diesem Thema: Spieler müssten sich daran gewöhnen, „ihre Spiele nicht zu besitzen“:



Initiative setzt sich für den Erhalt von Spielen ein

Hier ist auch die Initiative „Stop Killing Games“ zu nennen, die jedoch nicht direkt mit der Klage verknüpft ist. Die Bewegung setzt sich dafür ein, dass Publisher gesetzlich verpflichtet werden, Online-Spiele nach Serverabschaltungen mit Offline-Modi weiter nutzbar zu machen. 

Ubisoft hat „The Crew 2“ und „The Crew Motorfest“ mittlerweile mit Offline-Modi ausgestattet. Das Originalspiel bleibt jedoch unzugänglich.

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