Eigentum oder nur Lizenz? Ein aktueller Fall zwischen Ubisoft und zwei Spielern in Kalifornien zeigt exemplarisch, wie unterschiedlich die Auffassungen über Besitzrechte an Videospielen ausfallen können. Konkret geht es um das 2014 erschienene Rennspiel „The Crew“, das ausschließlich online gespielt werden konnte und dessen Server Ende 2023 endgültig abgeschaltet wurden.
Diese Entscheidung führte zunächst zur Empörung und später zur Einreichung einer Klage gegen Ubisoft, die mittlerweile als Sammelklage geführt werden soll.
Ubisoft verteidigt Lizenzmodell
Die Antwort der Ubisoft-Anwälte auf die Klage wurde im Februar 2025 eingereicht und liegt nun Polygon vor. Der zentrale Punkt der Verteidigung: Spieler hätten nie das volle Eigentum an „The Crew“ erworben, sondern lediglich eine zeitlich nicht näher befristete Nutzungslizenz unter bestimmten Bedingungen erhalten. Es gebe keinen Grund für Spieler zur Annahme, sie würden „uneingeschränkte Eigentumsrechte am Spiel“ erwerben.
„Nach ihrem Kauf hatten die Kläger jahrelang Zugang zu The Crew, bevor Ubisoft Ende 2023 beschloss, die Server des zehn Jahre alten Videospiels abzuschalten“, erklärte Ubisoft-Anwalt Steven A. Marenberg. In der Argumentation des Unternehmens heißt es weiter, dass die Produktverpackung eindeutig auf die Notwendigkeit einer ständigen Internetverbindung hingewiesen habe. Zudem habe sich Ubisoft das Recht vorbehalten, den Zugang „zu einer oder mehreren spezifischen Online-Funktionen“ mit einer Frist von 30 Tagen einzustellen.
Die Kläger Matthew Cassell und Alan Liu vertreten hingegen die Auffassung, dass Ubisoft den Eindruck erweckt habe, das Spiel gehöre den Käufern dauerhaft. Ein zentrales Argument: Der beiliegende Aktivierungscode läuft laut Verpackung erst 2099 ab – aus Sicht der Kläger ein Indiz dafür, dass das Spiel bis zu diesem Zeitpunkt nutzbar sein sollte.
Acht Klagepunkte gegen Ubisoft
Die modifizierte Klageschrift, eingereicht am 18. März 2025, führt insgesamt acht rechtliche Anhaltspunkte auf. Darunter befinden sich Vorwürfe wegen unlauterem Wettbewerb, irreführender Werbung und Verletzungen des kalifornischen Verbraucherrechts.
Ubisofts Anwälte sprechen von einer Methode, mit der die Kläger eine Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfe kombinieren, ohne dass diese rechtlich tragfähig seien. Ubisoft wirft den Klägern vor, eine „Herdplatten-Strategie“ zu verfolgen, bei der verschiedene Argumente gleichzeitig getestet würden, in der Hoffnung, dass eines davon vor Gericht Bestand hat.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die virtuelle Währung des Spiels. Die Kläger argumentieren, dass diese rechtlich wie Geschenkgutscheine zu behandeln sei, die nach kalifornischem Recht nicht verfallen dürfen. Durch die Serverabschaltung seien diese Währungen jedoch faktisch wertlos geworden.
Im Fall der jüngsten Klage sei man zuversichtlich, dass die Richter die Klage gar nicht erst zulassen. So sei „Unzufriedenheit der Kläger, keinen Zugriff auf ein zehn Jahre altes, nicht mehr erhältliches Videospiel zu haben, keine ausreichende Grundlage für eine vermeintliche Sammelklage.“
Bereits in der Vergangenheit äußerte sich Philippe Tremblay, Leiter der Abonnementabteilung bei Ubisoft, zu diesem Thema: Spieler müssten sich daran gewöhnen, „ihre Spiele nicht zu besitzen“:
Initiative setzt sich für den Erhalt von Spielen ein
Hier ist auch die Initiative „Stop Killing Games“ zu nennen, die jedoch nicht direkt mit der Klage verknüpft ist. Die Bewegung setzt sich dafür ein, dass Publisher gesetzlich verpflichtet werden, Online-Spiele nach Serverabschaltungen mit Offline-Modi weiter nutzbar zu machen.
Ubisoft hat „The Crew 2“ und „The Crew Motorfest“ mittlerweile mit Offline-Modi ausgestattet. Das Originalspiel bleibt jedoch unzugänglich.
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Kommentare
Radium
10. April 2025 um 21:21 UhrLeute… warum lest ihr nicht einfach mal die Lizenzen durch? Auch bei BD’s gibt es nur eine Endbenutzerlizenz, das heisst, ihr kauft zwar eine BD, aber das Spiel bleibt Eigentum des Publishers. Heißt im Umkehrschluss, auch hier kann die Nutzung verwert bleiben.
Kritisch ist im Prinzip nur, dass es kein Offlinespiel von the Crew3 gibt. Selbes gilt für Spiele mit Online-Zwang auch wenn man alleine Spielen kann (z.B. Diablo3/4). Wenn die Server down sind, geht eben nichts mehr, egal ob digital oder physisch gekauft.
Der Große Knackpunkt ist, dass die meisten von euch einfach nicht verstehen, dass das physische Medium keinen Vorteil mehr bringt, was die Nutzung der Software betrifft und bei reinen Online Titeln ist sowieso Ende, bei Serverabschaltung.
CybernetikFrozone
10. April 2025 um 23:33 UhrKein Problem Ubisoft gehört selber auch bald Tencent.
SilkBot
11. April 2025 um 09:44 UhrAch, Leute. Bevor ihr den Kommentar abgebt „Deswegen kaufe ich nur Disks!“, checkt doch erst einmal die Fakten: The Crew wurde auf Disk veröffentlicht. Eure Disks können wertlos gemacht werden, alles andere ist ein Trugschluss. Und wenn nicht mit Serverabschaltung, dann durch ein Systemupdate eurer Konsole. Ob aus Versehen oder nicht spielt da keine Rolle. Der Gedanke „Ich habe ja eine Disk, also kann da nix passieren“ ist ein fataler Trugschluss.
Wenn euch das wichtig ist, dass euch eure Spiele gehören und sie behalten könnt, gibt es wirklich nur einen Weg: Eine offene Plattform (PC) und ein Spiel ohne Kopierschutz (GOG, aber auch auf Steam und Epic sind manche Spiele ohne Kopierschutz wie etwa Baldur’s Gate 3, vorher informieren).
Sonic666
11. April 2025 um 12:39 UhrAch Manno.
Was für’n Schmarm man immer wieder lesen muss.
Die Endnutzer-Lizenz (EULA) gleichzusetzen mit der Aussage „die Software gehört euch nicht“, oder Kopierschutz für Disc mit indem Onlinezwang gleichzusetzen ist einfach nur falsch.
Die EULA, egal ob die bei der Spielinstallation bestätigt werden muss oder nicht ist nicht entscheidend. Mal abgesehen davon was da nun genau drin steht über die Besitzverhältnisse.
Sie sind zum einen nur dann. Vertragsbestandteil wenn sie beim Kauf schon eingesehen werden könnten und selbst dann sind sie meist nur eingeschränkt gültig da sie dann der Kontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen.
Das heißt, die meisten EULAs sind erstmal gar nicht wirksam. Und dann kommt es auf den Inhalt an.
CybernetikFrozone
11. April 2025 um 12:48 UhrWas spricht dagegen einfach Fanserver zu machen,die Macht des Publishers bzw Studios kann es ja kaum sein und der Staat macht nichts dagegen?
Es gehen sogar Fanserver auf Konsolen, natürlich nicht ohne weiteres, aber es geht.
shobi91
12. April 2025 um 16:47 UhrDie Fans müssten das selber dann erkunden wie man fanserver betreibt ohne das Leute ’spenden‘ sammeln und die dann veruntreuen. Vielleicht als no profit org. Was bei alten, einzelnen spielen ohne größere, etwas spendenfreundliche fangemeinde schwierig ist. ‚Unfairness‘ die dann von vielspendern beschrieben wird können dass dann toxisch machen. Toxisches verhalten von und auch innerhalb Fangruppen hab ich schon überall gesehen, das stellt man nicht automatisch auf 0 und der kleinste mist könnte immer explodieren.
shobi91
12. April 2025 um 16:49 UhrAnsonsten wäre es ein Abo Service. Puh.. viel Glück….