Eigentum oder nur Lizenz? Ein aktueller Fall zwischen Ubisoft und zwei Spielern in Kalifornien zeigt exemplarisch, wie unterschiedlich die Auffassungen über Besitzrechte an Videospielen ausfallen können. Konkret geht es um das 2014 erschienene Rennspiel „The Crew“, das ausschließlich online gespielt werden konnte und dessen Server Ende 2023 endgültig abgeschaltet wurden.
Diese Entscheidung führte zunächst zur Empörung und später zur Einreichung einer Klage gegen Ubisoft, die mittlerweile als Sammelklage geführt werden soll.
Ubisoft verteidigt Lizenzmodell
Die Antwort der Ubisoft-Anwälte auf die Klage wurde im Februar 2025 eingereicht und liegt nun Polygon vor. Der zentrale Punkt der Verteidigung: Spieler hätten nie das volle Eigentum an „The Crew“ erworben, sondern lediglich eine zeitlich nicht näher befristete Nutzungslizenz unter bestimmten Bedingungen erhalten. Es gebe keinen Grund für Spieler zur Annahme, sie würden „uneingeschränkte Eigentumsrechte am Spiel“ erwerben.
„Nach ihrem Kauf hatten die Kläger jahrelang Zugang zu The Crew, bevor Ubisoft Ende 2023 beschloss, die Server des zehn Jahre alten Videospiels abzuschalten“, erklärte Ubisoft-Anwalt Steven A. Marenberg. In der Argumentation des Unternehmens heißt es weiter, dass die Produktverpackung eindeutig auf die Notwendigkeit einer ständigen Internetverbindung hingewiesen habe. Zudem habe sich Ubisoft das Recht vorbehalten, den Zugang „zu einer oder mehreren spezifischen Online-Funktionen“ mit einer Frist von 30 Tagen einzustellen.
Die Kläger Matthew Cassell und Alan Liu vertreten hingegen die Auffassung, dass Ubisoft den Eindruck erweckt habe, das Spiel gehöre den Käufern dauerhaft. Ein zentrales Argument: Der beiliegende Aktivierungscode läuft laut Verpackung erst 2099 ab – aus Sicht der Kläger ein Indiz dafür, dass das Spiel bis zu diesem Zeitpunkt nutzbar sein sollte.
Acht Klagepunkte gegen Ubisoft
Die modifizierte Klageschrift, eingereicht am 18. März 2025, führt insgesamt acht rechtliche Anhaltspunkte auf. Darunter befinden sich Vorwürfe wegen unlauterem Wettbewerb, irreführender Werbung und Verletzungen des kalifornischen Verbraucherrechts.
Ubisofts Anwälte sprechen von einer Methode, mit der die Kläger eine Vielzahl unterschiedlicher Vorwürfe kombinieren, ohne dass diese rechtlich tragfähig seien. Ubisoft wirft den Klägern vor, eine „Herdplatten-Strategie“ zu verfolgen, bei der verschiedene Argumente gleichzeitig getestet würden, in der Hoffnung, dass eines davon vor Gericht Bestand hat.
Ein weiterer Streitpunkt betrifft die virtuelle Währung des Spiels. Die Kläger argumentieren, dass diese rechtlich wie Geschenkgutscheine zu behandeln sei, die nach kalifornischem Recht nicht verfallen dürfen. Durch die Serverabschaltung seien diese Währungen jedoch faktisch wertlos geworden.
Im Fall der jüngsten Klage sei man zuversichtlich, dass die Richter die Klage gar nicht erst zulassen. So sei „Unzufriedenheit der Kläger, keinen Zugriff auf ein zehn Jahre altes, nicht mehr erhältliches Videospiel zu haben, keine ausreichende Grundlage für eine vermeintliche Sammelklage.“
Bereits in der Vergangenheit äußerte sich Philippe Tremblay, Leiter der Abonnementabteilung bei Ubisoft, zu diesem Thema: Spieler müssten sich daran gewöhnen, „ihre Spiele nicht zu besitzen“:
Initiative setzt sich für den Erhalt von Spielen ein
Hier ist auch die Initiative „Stop Killing Games“ zu nennen, die jedoch nicht direkt mit der Klage verknüpft ist. Die Bewegung setzt sich dafür ein, dass Publisher gesetzlich verpflichtet werden, Online-Spiele nach Serverabschaltungen mit Offline-Modi weiter nutzbar zu machen.
Ubisoft hat „The Crew 2“ und „The Crew Motorfest“ mittlerweile mit Offline-Modi ausgestattet. Das Originalspiel bleibt jedoch unzugänglich.
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Kommentare
Gaia81
10. April 2025 um 09:33 UhrDeswegen weiter auf cd setzen und unterstützen
RegM1
10. April 2025 um 09:36 UhrDie Entfernung von gekauften Lizenzen ist die größte Frechheit überhaupt, Sony hat bei mir mit dem „Studio Canal Removal“ echt einiges an Vertrauen zerstört.
Was Ubisoft mit „The Crew“ gemacht hat finde ich tatsächlich sehr unschön, es wundert mich aber, warum man sich hier ausgerechnet Ubisoft rausgepickt hat.
Babylon’s Fall (Platinum Games/Publisher: Square Enix) wurde nach einem Jahr vom Netz genommen, ohne Entschädigung, seitdem verzichte ich auf always online.
RegM1
10. April 2025 um 09:37 Uhr@Gaia81
Bringt in diesem Fall aber auch nichts, da auch Discvarianten „always online“ sind/waren.
Gam3r
10. April 2025 um 09:38 UhrSingleplayer können gerne eine Onlineverbindung haben um sozial Gaming zu integrieren, sollten aber nach Abschaltung offline funktionieren.
Ubisoft ist halt ein Saftladen.
Yamaterasu
10. April 2025 um 09:41 UhrIf buying isn’t owning then pirating isn’t stealing.
CarlitosWay
10. April 2025 um 09:41 UhrWie sieht das eigentlich zb. mit Assassins creed shadows aus? Da steht auf der Hülle auch Internet Verbindung erforderlich drauf. Muss man da auch Angst haben das in 10 Jahren nicht mehr spielen zu können?
Khadgar1
10. April 2025 um 09:41 UhrWie RegM1 schon geschrieben hat, es ist nicht nur bei Ubisoft. Keine Ahnung warum sich „alle“ so auf Ubi einschiessen. Scheint trendy zu sein momentan
L3xx
10. April 2025 um 09:46 UhrTja. Ubisoft halt. Deshalb kann man es nur begrüßen, wenn dieses Unternehmen das Zeitliche segnet.
Spaß beiseite, andere sind da auch nicht besser.
Allerdings verstehe ich das Problem nicht, das die haben, das Ganze dann als Open-Source zu machen. Dann kann jemand selber einen Server mieten und dann halt weiterspielen. Inklusive Mods zb.
Man kann ja verstehen, das ein Unternehmen nach 10 Jahren die Server mal abschaltet um Kosten zu sparen, da es sich nicht lohnt für 100 Leute die Server und Wartung zu betreiben, wobei man auch hier sicherlich das nebenbei machen könnte. Aber gut, lassen wir das einfach mal so stehen.
Aber dann könnten die doch das Ganze einfach veröffentlichen, damit die Spieler sich selber darum kümmern. Halt dann unter der Auflage das damit kein Geld verdient werden darf oder so. Oder halt auch gegen eine kleine Lizenzgebühr zb.
Aber hey…..was weiß ich schon, als kleine arme Kirchenmaus. Die Manager wissen schon was geht und was nicht.
Horst
10. April 2025 um 09:49 Uhr– „Der zentrale Punkt der Verteidigung: Spieler hätten nie das Eigentum „The Crew“ erworben, sondern lediglich eine zeitlich nicht näher befristete Nutzungslizenz unter bestimmten Bedingungen erhalten.“ –
Und genau das ist der Grund, wieso ich bis zum Schluss meine Games auf Disk kaufe, und wenns Online-Komponenten hat oder nur ein Downloader auf der Disk ist, versuche ich die Spiele zu meiden. Geht leider nicht immer, aber ich versuche diesem ganzen Schmarrn so lange es geht stand zu halten! Spiele sind nicht geschenkt, und man sollte sie einfach auch nach Erwerb „besitzen“. Alles andere ist Betrug! Kommt der Tag, wo physische Datentràger nach klassischer Manier fort sind, spiele ich all meine alten Schàtze ^^
StoneyWoney
10. April 2025 um 09:53 UhrKorrektur: Ubisofts Videospiele gehören mir nicht. Denn ich kaufe sie nicht. Tja.
StoneyWoney
10. April 2025 um 09:56 Uhr@Horst „Und genau das ist der Grund, wieso ich bis zum Schluss meine Games auf Disk kaufe“
Aber es geht doch hier um ein Online-Spiel. Ob man davon nun eine nutzlose Disk oder eine nutzlose digitale Kopie in der Bibliothek hat, macht doch effektiv keinen Unterschied.
Horst
10. April 2025 um 10:12 Uhr@Stoney: Ja, deswegen spiele ich auch keine Online-Spiele, aber hab ich ja auch geschrieben. Aber gehen Disks verloren, besteht dieses Problem bei allen Spielen und Genres!
Das_Krokodil
10. April 2025 um 10:12 Uhr@Horst:
Das hat nichts mit der Disk zu tun. Du erwirbst bei Spielen immer nur eine Lizenz. Dir gehört die Disk, aber nicht der Inhalt an sich
Horst
10. April 2025 um 10:19 UhrJa, aber losgelöst von diesen Onlinekomponenten kann ich das Spiel immer spielen, wann ich will! Wie ich meine DVDs und BluRays auch immer dann schauen kann, wann ich will! Leute, wieso stemmt ihr euch alle so gegen diesen einfachen Gedanken?!
Gam3r
10. April 2025 um 10:23 UhrKhadgar1
Keiner schließt sich auf Uni ein, Ubi ist halt regelmäßig mit dabei.
Natürlich gibt es auch Hater, aber die kann man auch ignorieren. Nur ist Kritik nicht Hate und in meinem Fall mag ich Ubi schon lange nicht, daher mein leicht abfälliger Kommentar.
RegM1
10. April 2025 um 10:24 Uhr@Horst
Weil man eben auch auf der Disc ein always online Spiel haben kann…
Und außerdem bringt dir die beste Disc nichts, falls das Updatesystem nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, im Auslieferungszustand kann man die meisten Spiele nicht wirklich empfehlen, quasi alle Produkte reifen heute beim Kunden.
Die beste Möglichkeit seine Spiele langfristig zu sichern ist tatsächlich eine Plattform wie GOG, welche dir das gesamte Spiel DRM-frei zum Download anbietet, leider ist das Angebot sehr begrenzt.
Blackmill_x3
10. April 2025 um 10:27 Uhr@Horst
Digital gekaufte Spiele kann man genauso spielen wann man will.
Bisher wurde mir noch nicht mal ein PS3 Spiel weggenommen, welches ich im store gekauft habe. Die kann man immer noch downloaden.
Wenn die Server von einem online Spiel abgeschaltet werden, bringt weder das eine noch das andere was.
Mauga
10. April 2025 um 10:30 UhrUbisoft halt. Einfach nichts von denen kaufen und gut is.
Horst
10. April 2025 um 10:40 Uhr@RegM1: Dass Spiele unfertig auf den Markt kommen, ist ein ganz anderes Problem. Leider 🙁
Systemsüffisanz
10. April 2025 um 10:40 UhrIch finde Ubisofts Einstellung (Spiele gehören euch nicht, gewöhnt auch dran) völlig okay. Ich hoffe für Ubsisoft ist es im Gegenzug auch okay, dass Leute wie ich deren Spiele nur noch als Ramschprodukte sehen, die bei Interesse mal für 20 € im Sale oder so lange es möglich ist gebraucht gekauft werden. Ist alles ein geben und nehmen.
Appokalispe
10. April 2025 um 10:49 UhrIch kann mir gut vorstellen, dass die Klage erfolgreich sein wird.
Nicht nur gegen Ubisoft selbst. Sondern für die Spielerschaft insgesamt.
Zwar nicht dahingehend, dass das Gericht Ubisoft dazu verdonnern würde, die Server wieder einzuschalten.
Aber:
In der Pre-Release-Phase lesen oder hören wir Interviews, sehen Trailer, PR-Gebrubbel und selbst auf der Rückseite der Verpackung lesen wir auch noch mal, wie toll ein Spiel ist.
Doch kein Publisher, hier nun exemplarisch Ubisoft, spricht vorher offen darüber, dass die Server nur befristet online sein werden. Nicht einmal auf der Rückseite der Verpackung gibt’s einen Hinweis darauf.
Und darauf könnten die Anwälte von Ubisoft dann sagen: „Ja, aber wir wissen ja selber noch nicht, abhängig vom Erfolg, wie lange die Server …“
Woraufhin das Gericht sie unterbrechen und hinzufügen könnte: „Eben. Weder vor Release klären sie auf. Noch wissen sie zu Release selbst, wie lange Server überhaupt online bleiben.“
Es existiert kein Gesetz der Welt, das einen Publisher daran hindern würde, aber genau das zu tun.
Im Ergebnis könnte ich mir also sehr gut vorstellen, dass das Gericht feststellen wird, dass es nach kalifornischem Verbraucherrecht nicht zulässig ist ein Videospiel zu verkaufen, zu dessen Online-Multiplayer-Funktionen, die zum Preis dazugehörig sind, es keine Angaben zur Laufzeit gibt.
Und wenn etwas nach kalifornischem Verbraucherrecht nicht mehr zulässig ist, wird das für Publisher auch für die gesamte US gelten.
Und wenn’s in den US nicht mehr rechtmäßig ist, gilt’s höchstwahrscheinlich auch für die EU und überall sonst.
Zwar alles nur meine Mutmaßung zum Ausgang der KIage, aber ich persönlich sehe hier einen Präzedenzfall für uns Spieler.
Samael
10. April 2025 um 10:55 UhrGenau das is das Problem mit digital only. Einige Spiele sind nicht mehr spielbar, sobald die Server abgeschaltet werden. Gleiches gilt für die Stores. Werden die dicht gemacht, kann man nur noch spielen, was sich auf der Festplatte befindet.
Sollte selbstverständlich sein dass man sich dessen bewusst ist, scheint es aber nicht zu sein. Was ich auf Disc habe, kann mir niemand wegnehmen
naughtydog
10. April 2025 um 11:07 UhrWir brauchen endlich Gesetze, die das vernünftig regeln. Von mir aus bleibt es eine Lizenz, aber dann sollte deren Nutzbarkeit auch mindestens dreißig Jahre oder sonst wie lange gegeben sein.
RoyceRoyal
10. April 2025 um 11:12 UhrRein philosophisch betrachtet gehört einem nie wirklich etwas, daher wayne.
Als ich 5 Jahre alt war habe ich mit der kleinen Schwester vermutlich auch über irgendwelche Besitztümer im Kinderzimmer gestritten…habs inzwischen vergessen.
Deshalb wirklich…wayne?
Khadgar1
10. April 2025 um 11:19 Uhr@Gam3r
Alles gut. Mir kommts nur so vor, als wäre Ubi inzwischen der Schuljunge, der von jedem verdroschen wird
Katsuno221
10. April 2025 um 11:21 Uhr@Horst es stimmt sich niemand dagegen, die Rechtslage ist eben anders, da nützen einem schöne Gedanken auch nichts.
Mauga
10. April 2025 um 11:30 Uhr@Gam3r
Alles gut. Mir kommts nur so vor, als wäre Ubi inzwischen der Schuljunge, der von jedem verdroschen wird
Ja und manche Schuljungen haben es auch wirklich verdient 🙂
DasBlaueLicht
10. April 2025 um 12:04 UhrEs ist halt vor allem dahingehend vermessen, da Computer/Videospiele ja eigentlich als Kulturgut (Kunst) gesehen werden wollen (sollten).
Ein Stück Kulturgut welches vom Urheber quasi wieder aus dem Verkehr gezogen wird……ganz komische Sache und dem kulturellem Aspekt nicht zuträglich – ganz im Gegenteil.
Kurtkane95
10. April 2025 um 12:13 UhrUnd wegen so ein Schwachsinn wie Ubi dann von sich gibt kaufe ich überwiegend wenn ich online ein Spiel kaufe nur noch bei GoG da funktioniert es ja auch das wenn ich Spiel dort kaufe gehört es mir auch und nicht das man sich nur eine Lizenz kaufe.
Khadgar1
10. April 2025 um 12:30 Uhr@Mauga
Touché xDDD
Van_Ray
10. April 2025 um 12:47 Uhr„Ich kann mir gut vorstellen, dass die Klage erfolgreich sein wird.“
Ich mir nicht. In den AGB zu jedem Videospiel seit x Jahren steht explizit drin, dass man nicht das Spiel erwirbt, sondern eine Lizenz zur Nutzung des Spiels. Nur weil man sich das nicht durchliest oder es im Zweifel nicht versteht, heißt das nicht, dass diese Regelung nicht rechtskräftig ist.
naughtydog
10. April 2025 um 13:27 UhrUbisoft sollte dann wenigstens so konsequent sein und nicht ihr neues Spiel bewerben, sondern ihre neue Lizenz.
„License for AC: Shadows“
Murs1k
10. April 2025 um 13:34 UhrDas ist für mich der Beweis, dass Leute die Spiele illegal herunterladen kein schlechtes Gewissen haben sollten.
Brok
10. April 2025 um 14:29 UhrWer sich bei einem Spiel nicht bewusst ist das er eine Lizenz erwirbt, hat wohl noch ganz andere Probleme.
Neurontin
10. April 2025 um 14:30 UhrAha, kaufe ich mir eine Jeans, erwerbe ich nur die Lizenz diese verwenden zu dürfen. Na dann warte ich mal, bis mir die Firma die Bude ausräumt, weil die Lizenz abgelaufen ist.
Im Gegensatz zu den Videospielen, gibt es aber bei meinem Beispiel noch die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wäre etwas für den Videospielmarkt, „Unverletzlichkeit der Spielebibliothek“ oder so. Was man hat, muss auch verwendbar bleiben.
Was weiß ich, ich kennr mich mit den Gesetzen nicht aus.
Wichtig wäre es nur, dass da mal Ordnung reinkommt.
Snakeshit81
10. April 2025 um 14:34 UhrStreng genommen ist man bei fast allen Dingen nur Besitzer statt Eigentümer. Ob Auto, Haus, Musik, Filme, Games uvm.
Annie
10. April 2025 um 14:50 UhrSchon interessant genau hier posten all diejenigen die normal ubisoft und den anderen konzernen in den allerwer… kriechen und den ganzen Tag posten mal nicht
akki_jayjo
10. April 2025 um 16:18 UhrDas ist schon immer so und ich bringe diesen Punkt in jeder Diskussion ob Disc oder Digital immer wieder an. Selbst eure PS1-Disc-Spiele sind keine Lizenz dafür, dass euch das Spiel gehört sondern eben nur eine Nutzungslizenz. Wie das ganze im praktischen Rahmen aussieht sei mal dahingestellt, aber rechtlich hat sich da nicht viel geändert.
Und ob pyhsisch jetzt die bessere Wahl ist? Bei manchen alten Spielen mag das sein, aber wie viele Spiele benötigen alleine schon einen Day1-Patch oder die Spieldaten sind schon eh nicht mehr auf der Hülle? Selbst bei reinen Single Playern ohne Online-Zwang wird es da immer dünner.
GeaR
10. April 2025 um 17:41 UhrEs muss definitiv geregelt werden. Geld muss auch einen Gegenwert haben. Es kann nicht sein, dass man etwas kauft, was keine Dienstleistung ist und dann dieses Erworbene keinen Wiederverkaufswert hat, weil es dem Käufer untersagt wird. Wenn ich ein Auto kaufe, dann will ich es auch verkaufen können.
Digitale Spiele sollten auch untereinander verkauft werden dürfen oder eben verschenkt. Wir sind im Jahr 2025 und hier sind Leute, die sagen „ja ist doch wayne, dass unser Geld weg ist, sollen die großen Konzerne noch mehr Geld verdienen und wir Konsumenten sollen immer weniger Rechte mit dem Erworbenen haben“… Really? Wie undifferenziert sind diese Gedankengänge? (Natürlich wurde es nicht eins zu eins so gesagt und ich hab es auf die Spitze getrieben).
AndromedaAnthem
10. April 2025 um 20:57 UhrAm Ende war sowieso alles nur geliehen…..