Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung des Gaming-Sektors hat einen Einfluss auf die Erhebung persönlicher Daten. Besonders problematisch wird es, wenn Spieler bei der Nutzung von Einzelspieler-Games zur Datenfreigabe gezwungen werden. An dieser Stelle muss sich Ubisoft mit einem möglicherweise kostspieligen Schreiben auseinandersetzen.
NOYB erhebt Vorwürfe gegen Ubisoft
Die gemeinnützige Datenschutzorganisation NOYB („None Of Your Business“) hat beim österreichischen Datenschutzbeauftragten eine formelle Beschwerde gegen Ubisoft eingereicht. Anlass war der Fall eines Spielers von “Far Cry Primal”, der Einsicht in die über ihn gesammelten Daten verlangt hatte.
Laut NOYB wurde während einer rund zehnminütigen Steam-Spielsitzung 150 Mal eine Verbindung zu externen Servern aufgebaut. Die Organisation spricht von „geheimer Datensammlung“. Im Fokus stehen dabei unter anderem Informationen zu Start- und Endzeitpunkten des Spiels sowie zur Gesamtdauer der Nutzung.
Ubisoft erklärte gegenüber dem betroffenen Nutzer, dass die Online-Verbindung notwendig sei, um den Besitz des Spiels beim Start zu verifizieren. Dies erfolge auch bei Titeln, die über Plattformen wie Steam erworben wurden. NOYB hingegen argumentiert, dass diese zusätzliche Verifizierung über ein Ubisoft-Konto nicht erforderlich sei.
Keine stillschweigende Zustimmung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben werden dürfen, wenn dies „erforderlich“ ist. Andernfalls handelt es sich laut NOYB um eine „rechtswidrige“ Verarbeitung. Besonders kritisch sei, dass selbst der Offline-Modus über Ubisoft Connect eine einmalige Internetverbindung verlange.
Der Ubisoft-Kundensupport verwies auf die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), in der es heißt, dass der Publisher „Analysetools von Drittanbietern nutzt, um Informationen über Ihr Spielverhalten und das Spielverhalten anderer Nutzer sowie die Nutzung des Produkts zu sammeln“. Die Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie erlaube zusätzlich die Erhebung von Login- und Browserdaten.
NOYB wiederum argumentiert, dass allein das Spielen eines Spiels keine stillschweigende Zustimmung zu diesen Bedingungen darstelle.
Die zentralen Kritikpunkte von NOYB im Überblick:
- Zwang zur Online-Verbindung auch bei Einzelspieler-Titeln
- Unklare Einwilligungsprozesse für die Datenerhebung
- Exzessive Serverkommunikation während kurzer Spielzeiten
- Unverhältnismäßige Sammlung von Nutzungsdaten
Sollte der Vorwurf der unrechtmäßigen Datenerfassung bestätigt werden, droht Ubisoft eine Geldstrafe von bis zu 92 Millionen Euro – das entspricht vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von rund 2,3 Milliarden Euro. Die Datenschutzbehörde empfiehlt, das Unternehmen zur Anpassung der Praktiken an die geltende Rechtslage zu verpflichten.
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Die Beschwerde gegen Ubisoft reiht sich in eine Serie von Fällen ein, in denen große Tech- und Unterhaltungsunternehmen wegen ihrer Datennutzung ins Visier europäischer Datenschutzorganisationen geraten sind.
NOYB-Gründer Max Schrems hatte in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich Datenschutzverfahren angestoßen – etwa im Zusammenhang mit dem US-Überwachungsprogramm PRISM, berichtet Eurogamer.net. Sollte er sich gegen Ubisoft durchsetzen, dürfte anderen Publishern Ähnliches drohen.
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Kommentare
Katsuno221
24. April 2025 um 18:51 UhrIch mag Ubisoft und vieles was die machen sehen die meisten nicht, aber sowas finde ich totalen mist.
Da sollen die dann ruhig für blechen.
Mauga
24. April 2025 um 19:17 UhrTypisch Ubisoft. Wundert mich nicht.
3DG
24. April 2025 um 20:25 UhrNiemand wird gezwungen du kannst es doch ablehnen. Dann kannst du es zwar nicjt nutzen aber gezwungen bist du nicht. In einer so tollen Gesellschaft leben wir. Du hast doch die Wahl. Ist doch besser als keine zu haben oder?
Dir schöne Worte Gesellschaft gehört direkt an die Wand gestellt .
PS Dragon
24. April 2025 um 21:20 Uhrtheoretisch müssten nahezu alle Publisher ein komplettes Umtauschrecht (auch digital) einräumen, wen man die AGB`s annehmen muss. immerhin kann man diese ja nicht vorher einsehen, und wen man nach dem kauf feststellt, das einem siede nicht gefallen und ablehnt kann man das spiel nicht nutzen – Also müsste man es zurück geben können.
Hp1709
24. April 2025 um 21:31 UhrAber ein Microsoft auf der playstation ist in Ordnung für Forza Horizon 5?
TMoD13
24. April 2025 um 22:32 UhrWas die mit The Crew 1 abgezogen haben, verdienen Sie es bestraft zu werden..
Zawa_Furuka
24. April 2025 um 22:37 UhrGenau mein Humor: Digitalen Euro einführen, der das gesamte Leben gläsern macht, Supermarkteinkäufe nur noch per Handy, wo alle Einkäufe detailliert erfasst werden und dann Gaming Firmen wegen Datenschutzverstößen verklagen.
NyanCat
25. April 2025 um 02:37 Uhr@Zawa_Furuka
Krass am Schwurbeln hier. Vielleicht sollte man komplett Comments schließen, damit so etwas nicht verbreitet wird.
nawari404
25. April 2025 um 08:55 UhrIch hätte jetzt gedacht, dass Ubi sich die Erlaubnis einholt mit dem Zeug was da am Anfang steht und das sich kein Mensch jemals durchgelesen hat. Ich wette die einzigen, die sich Eulas ernsthaft durchlesen, sind Anwälte, die hoffen einen Fall zu finden, wo man Spieleentwickler verklagen kann.
Ilahja
25. April 2025 um 10:33 UhrKeiner ist gezwungen, aber fleißig Whatsapp, Facebook, Insta usw nutzen. Auch sollte jedem klar sein das wir permanent über die Smartphones glässern sind.
Alleine schon die neusten Scans an den US Flughäfen zeigt doch schon wie weit es ist. Aber mimimi beim Onlinezwang oder regestireren.