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Ubisoft: Publisher im Visier - Geldstrafe von fast 100 Millionen Euro droht

NOYB wirft Ubisoft Verstöße gegen die DSGVO vor. Auslöser ist die verpflichtende Online-Verbindung bei Einzelspieler-Titeln wie “Far Cry Primal”. Eine drohende Geldstrafe ist im Gespräch.

Ubisoft: Publisher im Visier – Geldstrafe von fast 100 Millionen Euro droht

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung des Gaming-Sektors hat einen Einfluss auf die Erhebung persönlicher Daten. Besonders problematisch wird es, wenn Spieler bei der Nutzung von Einzelspieler-Games zur Datenfreigabe gezwungen werden. An dieser Stelle muss sich Ubisoft mit einem möglicherweise kostspieligen Schreiben auseinandersetzen.

NOYB erhebt Vorwürfe gegen Ubisoft

Die gemeinnützige Datenschutzorganisation NOYB („None Of Your Business“) hat beim österreichischen Datenschutzbeauftragten eine formelle Beschwerde gegen Ubisoft eingereicht. Anlass war der Fall eines Spielers von “Far Cry Primal”, der Einsicht in die über ihn gesammelten Daten verlangt hatte.

Laut NOYB wurde während einer rund zehnminütigen Steam-Spielsitzung 150 Mal eine Verbindung zu externen Servern aufgebaut. Die Organisation spricht von „geheimer Datensammlung“. Im Fokus stehen dabei unter anderem Informationen zu Start- und Endzeitpunkten des Spiels sowie zur Gesamtdauer der Nutzung.

Ubisoft erklärte gegenüber dem betroffenen Nutzer, dass die Online-Verbindung notwendig sei, um den Besitz des Spiels beim Start zu verifizieren. Dies erfolge auch bei Titeln, die über Plattformen wie Steam erworben wurden. NOYB hingegen argumentiert, dass diese zusätzliche Verifizierung über ein Ubisoft-Konto nicht erforderlich sei.

Keine stillschweigende Zustimmung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben werden dürfen, wenn dies „erforderlich“ ist. Andernfalls handelt es sich laut NOYB um eine „rechtswidrige“ Verarbeitung. Besonders kritisch sei, dass selbst der Offline-Modus über Ubisoft Connect eine einmalige Internetverbindung verlange.

Der Ubisoft-Kundensupport verwies auf die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), in der es heißt, dass der Publisher „Analysetools von Drittanbietern nutzt, um Informationen über Ihr Spielverhalten und das Spielverhalten anderer Nutzer sowie die Nutzung des Produkts zu sammeln“. Die Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie erlaube zusätzlich die Erhebung von Login- und Browserdaten.

NOYB wiederum argumentiert, dass allein das Spielen eines Spiels keine stillschweigende Zustimmung zu diesen Bedingungen darstelle.

Die zentralen Kritikpunkte von NOYB im Überblick:

  • Zwang zur Online-Verbindung auch bei Einzelspieler-Titeln
  • Unklare Einwilligungsprozesse für die Datenerhebung
  • Exzessive Serverkommunikation während kurzer Spielzeiten
  • Unverhältnismäßige Sammlung von Nutzungsdaten

Sollte der Vorwurf der unrechtmäßigen Datenerfassung bestätigt werden, droht Ubisoft eine Geldstrafe von bis zu 92 Millionen Euro – das entspricht vier Prozent des globalen Jahresumsatzes von rund 2,3 Milliarden Euro. Die Datenschutzbehörde empfiehlt, das Unternehmen zur Anpassung der Praktiken an die geltende Rechtslage zu verpflichten.

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Die Beschwerde gegen Ubisoft reiht sich in eine Serie von Fällen ein, in denen große Tech- und Unterhaltungsunternehmen wegen ihrer Datennutzung ins Visier europäischer Datenschutzorganisationen geraten sind.

NOYB-Gründer Max Schrems hatte in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich Datenschutzverfahren angestoßen – etwa im Zusammenhang mit dem US-Überwachungsprogramm PRISM, berichtet Eurogamer.net. Sollte er sich gegen Ubisoft durchsetzen, dürfte anderen Publishern Ähnliches drohen. 

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Kommentare

Katsuno221

Katsuno221

24. April 2025 um 18:51 Uhr
Zawa_Furuka

Zawa_Furuka

24. April 2025 um 22:37 Uhr